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Selbstanzeige
Rechtsanwalt Rudolf Stahl ist Fachanwalt für Steuerrecht in Köln und seit 1979 Partner der auf das Steuerrecht spezialisierten Kanzlei Carlè_Korn_Stahl_Strahl. Zu seinen Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkten zählt die Verteidigung in Steuerstrafsachen, die Mitwirkung bei Außen- und Steuerfahndungsprüfungen, die Führung steuerrechtlicher Rechtsbehelfs-und Rechtsmittelverfahren, aber auch die steuerorientierte Gestaltungsberatung.
Anlässlich des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes erscheint der erste Band der Reihe in dritter, vollständig überarbeiteter Auflage.
Die ausgesprochen praxisbezogene Schrift des erfahrenen Steueranwalts und Strafverteidigers Rudolf Stahl versteht sich als Hilfe für den Betroffenen und seinen Berater.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
Die ausgesprochen praxisbezogene Schrift des erfahrenen Steueranwalts und Strafverteidigers Rudolf Stahl versteht sich als Hilfe für den Betroffenen und seinen Berater.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
Als Reaktion auf die Selbstanzeigewelle nach dem Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzverwaltung Anfang 2010 hat der Gesetzgeber die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige erheblich verschärft. Er geht mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz noch über die von den Selbstanzeiger nachteilige BGH-Rechtsprechung hinaus. Im Mittelpunkt der Novellierung steht das Vollständigkeitsgebot der Selbstanzeige.
Die Erstattung einer Selbstanzeige sollte künftig genauestens geprüft und abgwogen werden. Es handelt sich um eine äußerst beratungsintensive Materie.
Die ausgesprochen praxisbezogene Schrift des erfahrenen Steueranwalts und Strafverteidigers Rudolf Stahl versteht sich als Hilfe für den Betroffenen und seinen Berater.
Spezielles Know-how
- Teil-Selbstanzeige - Was geht noch?
- Neue Sperrtatbestände
- Strafzuschlag
- Legalisierung von Auslandsvermögen
- Verteidigungsansätze und Argumentationshilfen
- Rettung hoffnungsloser Fälle
- Aufspüren versteckter Selbstanzeigemöglichkeiten
- Betriebsprüfung bei Mitunternehmerschaft
- Erbfall-Problematik
- Kontenabruf
- Stiftungen und Trusts
- Strafzumessung, Schätzung und Verjährung
- Situation des Beraters
