Steuerrecht News

Eigenheimzulagengesetz [16.02.2010]
FG Berlin-Brandenburg: Keine Eigenheimzulage bei nur formal unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an die Mutter

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28. August 2009 (11 V 11151/09) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger Anspruch auf Eigenheimzulage für eine von ihm erworbene oder errichtete Wohnung hat, wenn er sie selbst nutzt oder unentgeltlich an einen Angehörigen überlässt, nicht aber, wenn er sie an einen Angehörigen vermietet. Der Anspruch auf Eigenheimzulage entfällt aber nicht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eines Mietverhältnisses, sondern auch dann, wenn der Angehörige überhaupt Zahlungen an den Wohnungseigentümer leistet, die mit der Wohnungsüberlassung zusammenhängen.

Der Entscheidung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Antragstellerin hatte eine Wohnung erworben, in der ihre Mutter und deren Lebensgefährte wohnten. Die Antragstellerin erhielt von ihrer Mutter – allerdings über den Umweg des Kontos eines anderen Familienangehörigen – regelmäßig Zahlungen, die u.a. zur Unterstützung bei der Kredittilgung gedacht waren.

Die Entscheidung beruhte im Wesentlichen auf folgenden rechtlichen Erwägungen:

Die Richter des FG Berlin-Brandenburg sahen darin Zahlungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung standen und die Annahme einer in vollem Umfange unentgeltlichen Überlassung der Wohnung ausschlössen. Das Finanzamt hatte demzufolge die Gewährung der Eigenheimzulage zu  Recht versagt.

Hinweis des FG Berlin-Brandenburg:

Der Beschluss ist rechtskräftig.

Stand: 15.02.2010

Quelle: PM des FG Berlin-Brandenburg Nr. 7/2010 vom 9. Februar 2010 (Stand: 15. Februar 2010)