Steuerrecht News

Einkommensteuer [16.02.2010]
BMF-Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 (IV A 3 - S 0338/07/10010) mitgeteilt, dass die Einkommensteuerfestsetzung hinsichtlich der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab sofort vorläufig vorzunehmen ist.

Quelle: BMF online vom 15. Februar 2010

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Der Volltext des BMF-Schreibens vom 15. Februar 2010 steht auf einer aktuellen Webseite des BMF zum Downloaden bereit. Um direkt zum dortigen Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier: