Steuerrecht News
Einkommensteuer [25.02.2010]
FG Düsseldorf zum Nachweis von Bewirtungsaufwendungen durch Eigenbelege
Der 11. Senat des FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 7. Dezember 2009 (11 K 1093/07 E) entschieden, dass Bewirtungsaufwendungen auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn lediglich Eigenbelege mit Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung sowie der Höhe der Aufwendungen vorliegen.
Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck kann nachgeholt werden. Der Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendung steht nicht entgegen, dass die eingereichten Rechnungen keine Angaben zum Rechnungsadressaten enthalten, wenn die wirtschaftliche Belastung durch Kreditkartenabrechnungen nachgewiesen ist.
Quelle: PM des FG Düsseldorf vom 25. Februar 2010
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