Steuerrecht News

Gesetzesvorhaben/ Rechtsschutz vor überlangen Gerichtsverfahren [09.06.2010]
Finanzgerichtspräsidenten nehmen zum geplanten Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren Stellung

Die Präsidenten der Finanzgerichte und der Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. h.c. Spindler haben vom 6. bis 8. Juni 2010 in Münster verschiedenste Fragen des finanzgerichtlichen Verfahrens diskutiert.

Ein Schwerpunkt dabei war die Auseinandersetzung mit dem geplanten Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Derzeit liegt hierzu ein Referentenentwurf vom 15. März 2010 vor. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme (Anlage) betonen die Präsidenten, dass sie dem Anliegen, den gerichtlichen Rechtsschutz weiter zu optimieren, aufgeschlossen gegenüberstehen. Allerdings formulieren sie auch deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf, insbesondere an der hier vorgesehenen Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für etwaige Entschädigungsklagen, die auch finanzgerichtliche Verfahren betreffen können. Dies sei - so der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Gerichtspräsidenten Helmut Plücker - wegen der regelmäßig steuerrechtlich schwierig zu beurteilenden Sachverhalte sachlich nicht zu rechtfertigen. Insoweit solle die Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs erwogen werden. Die Auslagerung der Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren aus der Finanzgerichtsbarkeit erschwere die Rechtsverfolgung zudem insoweit, als die im Ausgangsverfahren postulationsfähigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei evtl. nachfolgenden Prozessen wegen überlanger Verfahrensdauer nicht weiter zur Vertretung berechtigt wären. Die Einbeziehung des Einspruchsverfahrens in die zu berücksichtigende Verfahrensdauer unterliege ebenso Bedenken wie die mögliche Parallelität von Ausgangs- und Entschädigungsverfahren. Probleme ergäben sich auch in Bezug auf die derzeit vorgesehenen Zeitpunkte für die Erhebung der Verzögerungsrüge und der Entschädigungsklage.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Auseinandersetzung mit dem von der Finanzverwaltung eingeführten Risikomanagement im Bereich der Steuerveranlagung.

Die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Müller-Piepenkötter, lobte anlässlich des von ihr ausgerichteten Empfangs die Arbeit der Finanzgerichte, insbesondere die Erfolge bei der Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten.

Die 18 Präsidenten der Finanzgerichte und der Präsident des BFH treffen sich jährlich zu einer Fachtagung, die auch Gelegenheit zur Erörterung justizpolitischer Vorhaben bietet.


Quelle: PM des FG Münster Nr. 5/2010 vom 9. Juni 2010


Volltexthinweis:

Die gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Präsidenten der Finanzgerichte und des BFH zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist bei der entsprechenden PM als PDF-Datei hinterlegt. Den dortigen Volltext finden Sie hier:
Der Volltext des  Referentenentwurfs eines Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist auf einer aktuellen Webseite des BMJ abrufbar. Um direkt zum dortigen Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier: