Steuerrecht News

Gesetzesänderungen/ Kraftfahrzeugsteuergesetz [10.06.2010]
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes verkündet

Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die vom BMF verwaltet wird, das sich bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 27. Mai 2010 (BGBl. I 2010, 668) wird insbesondere eine gleichmäßigere und einfachere Rechtsanwendung im Bundesgebiet sichergestellt. Bisherige Zweifelsfälle werden durch klarstellende Regelungen beseitigt.

Die Neuregelungen treten im Wesentlichen zum 1. Juli 2010 in Kraft.


Quelle: BMF online vom 3. Juni 2010


Volltexthinweis:

Der Volltext des im BGBl. I veröffentlichten Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Um direkt zum dortigen Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier: