Steuerrecht News

Solidaritätszuschlag/ Grundgesetz [15.06.2010]
Niedersächsisches FG: Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags

Der 12. Senat des Niedersächsischen FG hat mit Beschluss vom 27. Mai 2010 (12 V 58/10) die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) wegen der eventuellen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags abgelehnt.

Die Entscheidung beruhte im Wesentlichen folgenden rechtlichen Erwägungen:

Das Gericht hat eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigen Interesse der Antragsteller auf Aussetzung der Vollziehung und dem öffentlichen Interesse an dem Vollzug des - vom BVerfG noch nicht für verfassungswidrig erklärten - Gesetzes vorgenommen.

Auf der einen Seite hat das Gericht die vergleichsweise geringe Intensität des Eingriffs für die Antragsteller in die Abwägung eingestellt. Auf der anderen Seite hat es die erheblichen Auswirkungen einer positiven Aussetzungsentscheidung auf die öffentlichen Haushalte berücksichtigt.
 
Der 12. Senat des Niedersächsischen FG hat in seine Abwägung außerdem einbezogen, dass bislang lediglich der 7. Senat des Niedersächsischen FG von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes ausgegangen ist (Beschluss vom 25. November 2009 - 7 K 143/08). Einige andere Finanzgerichte sind dieser Rechtsauffassung entgegen getreten. Auch der BFH vertritt eine andere Meinung.

Schließlich hat der Senat berücksichtigt, dass das BVerfG das Solidaritätszuschlaggesetz voraussichtlich nicht ohne Anordnung einer befristeten Fortgeltungsregelung für verfassungswidrig erklären würde. Da im Verfahren zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes keine weitergehende Entscheidung getroffen werden darf, als sie vom BVerfG zu erwarten ist, konnte keine Aussetzung der Vollziehung gewährt werden.
 
Hinweis des Niedersächsischen FG:

Der Senat hat die Beschwerde zum BFH zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt noch nicht vor.


Quelle: PM des Niedersächsischen FG vom 15. Juni 2010


Volltexthinweis:

Der Volltext der Entscheidung ist bei der entsprechenden PM als Word-Dokument hinterlegt. Um direkt zum dortigen Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier:


Weiterführender Hinweis:

Informationen zu den unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Finanzgerichte zu möglichen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes sowie weiterführende Links zu den Volltexten der Entscheidungen finden Sie z.B. in unserer Meldung vom 14. April 2010. Um direkt dorthin zu gelangen, klicken sie bitte hier: