Steuerrecht News

Einkommensteuer/ Abgabenordnung [22.06.2010]
FG Düsseldorf: Gehaltsrückzahlung ist auch dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn das gezahlte Gehalt nicht besteuert wurde

Der 17. Senat des FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 13. April 2010 (17 K 1654/09 F) entschieden, dass die Rückzahlung eines überzahlten Gehaltes ist im Jahr der Rückzahlung steuermindernd zu berücksichtigen ist und zwar auch dann, wenn das Gehalt bei seinem Zufluss nicht besteuert worden ist.
 
Die Grundsätze von Treu und Glauben standen im Streitfall der steuerlichen Berücksichtigung der Rückzahlung nicht entgegen.


Quelle: PM des FG Düsseldorf vom 21. Juni 2010


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