Steuerrecht News
Einkommensteuer/ Ausbildungskosten [24.06.2010]
FG Düsseldorf: Keine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen zur Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer
Der 14. Senat des FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 10. November 2010 (14 K 2361/06 F) die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen zur Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer in dem von ihm entschiedenen Streitfall abgelehnt.
Die Entscheidung beruhte im Wesentlichen auf folgenden rechtlichen Erwägungen:
Nach der zum 1. Januar 2004 eingeführten Neuregelung des § 12 Nr. 5 EStG seien Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfänden, nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben bis zu 4.000 € im Kalenderjahr abzugsfähig.
Die rückwirkend in Kraft getretene Bestimmung des § 12 Nr. 5 EStG sei nicht verfassungswidrig.
Auch in Höhe von 4.000 € können sich die Ausbildungskosten nicht im Rahmen einer Verlustfeststellung gemäß § 10 d Abs. 4 EStG auswirken.
Quelle: PM des FG Düsseldorf vom 23. Juni 2010
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