Steuerrecht News

Berufsrecht [28.06.2010]
BVerfG: Fachberaterbezeichnungen (DStV e.V.) dürfen von Steuerberatern geführt werden

Das BVerfG hat in einem aktuellen Beschluss vom 9. Juni 2010 (1 BvR 1198/10) für die Bezeichnung „Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.)“ entschieden, dass die Fachberaterbezeichnungen des DStV von Steuerberatern werbend verwendet werden dürfen, sofern dies nicht im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater“ geschieht.

Es bestätigt damit ausdrücklich die in dieser Frage ergangenen fachgerichtlichen Entscheidungen wie zuletzt des BFH vom 23. Februar 2010 (VII R 24/09). Das BVerfG bestätigt mit seiner Entscheidung abschließend die Zulässigkeit von privatrechtlich verliehenen Fachberaterbezeichnungen für Steuerberater und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit des steuerberatenden Berufs, indem es den Berufsangehörigen die erforderliche Sicherheit gibt, die erworbene Fachberaterbezeichnung (DStV e.V.) auch werbend einsetzen zu dürfen.

Wie zuvor bereits der BFH wies das BVerfG darauf hin, dass es wegen § 43 Abs. 2 Satz 2 StBerG nicht erlaubt ist, die Fachberaterbezeichnungen des DStV als Zusatz zur Berufsbezeichnung, also in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Steuerberatertitel, zu verwenden. Für die gebotene Abgrenzung, wann es sich um einen „Zusatz“ handelt, ist in Übereinstimmung mit der zwischen der Bundessteuerberaterkammer und dem DStV gefundenen gemeinsamen Sichtweise (vgl. hierzu Stbg. 5/2008, S. 222) darauf abzustellen, ob die Fachberaterbezeichnung im beruflichen Verkehr von der Berufsbezeichnung und dem Namen des Steuerberaters räumlich deutlich abgesetzt ist - bei Geschäftspapieren zum Beispiel in der Seiten- oder Fußleiste.


Quelle: PM des DStV Nr. 15/2010 vom 23. Juni 2010

Weiterführende Hinweise:

Weitere Informationen zum Fachberaterkonzept des DStV sowie praktische Hinweise zur Gestaltung von Briefbögen und Visitenkarten sowie zu den möglichen Fachberater-Fortbildungen und den einschlägigen Richtlinien sind auf aktuellen Webseiten des DStV abrufbar. Um direkt zu den weiterführenden Informationen und Hinweisen zu gelangen, klicken Sie bitte hier:

Die Übersichtsseite mit den verschiedenen Fachberater-Fortbildungen sowie den für die Erlangung der Fachberaterbezeichnung maßgeblichen Richtlinien finden Sie hier: