Steuerrecht News
Vermögenswirksame Leistungen [21.07.2010]
BMF-Schreiben zu den 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen
Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:
-keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,
-keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,
-Schriftgrößen,
-keine Serifenschriften,
-keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.
Wird der Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schriftgröße 12 pt vorzunehmen. Eine kleinere Schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die Eintragung zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen würde.
Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht handschriftlich unterschrieben zu werden.
Quelle: BMF online vom 12. Juli 2010
Download:
Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen steht auf einer aktuellen Webseite des BMF zum Downloaden bereit. Um direkt dorthin zu gelangen, klicken Sie bitte hier:
