Steuerrecht-News

Bilanzierung / Jahresabschluss [08.05.2012]
DStV für schnelle Umsetzung von Erleichterungen für Kleinstbetriebe

Der DStV setzt sich gegenüber dem BMJ dafür ein, dass die durch die Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ermöglichten Erleichterungen und Befreiungen für Jahresabschlüsse von Kleinstbetrieben nunmehr möglichst schnell in nationales Recht umgesetzt werden.

Rechtlicher Hintergrund:

Am 21.3.2012 hat die EU die Richtlinie 2012/6/EU veröffentlicht, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Richtlinie ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt.

Der DStV hatte sich auf europäischer Ebene intensiv für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken.

Quelle: DStV online vom 4.5.2012


Volltexthinweise:

Der vollständige Text der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Amtsblatt EU Nr. L 81/3 vom 21.3.2012) ist über eine aktuelle Webseite des DStV aufrufbar. Um direkt zum dortigen Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier:

Der Volltext der DStV-Eingabe an das BMJ ist ebenfalls auf einer aktuellen Webseite des DStV aufrufbar. Diesen finden Sie hier: