Rezension "Einkommensteuer-Erklärung 2008"
Das Handbuch gliedert sich, wie auch die Vorauflagen, in 3 Teilbereiche, die es dem Praktiker ermöglichen, im Zusammenhang mit der konkreten Erstellung der Einkom-mensteuererklärung sich zu den jeweils im zu bearbeitenden Steuerfall stellenden Fra-gen einen schnellen, aber auch insbesondere umfassenden Überblick zu verschaffen.
Im ersten Teil werden systematisch anhand der Formulare zur Einkommensteuererklä-rung 2008 – ausgehend von den Hauptvordrucken und sodann hinsichtlich der Anlagen in alphabetischer Reihenfolge – von der Anlage AUS bis zur Anlage V zu jeder Zeile der Einkommensteuererklärung die steuerrechtlichen Hinweise und Erläuterun-gen dargestellt. Neu ist dabei insbesondere die Darstellung der Anlage G für gewerbliche Einkünfte und der Anlage S für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die ab dem Veranlagungszeitraum 2008 die Anlage GSE ersetzen. Ebenfalls neu hinzugekommen ist die Anlage 34a, die für den Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a EStG von Bedeutung ist.
Im zweiten Teil erfolgen – wiederum systematisch zu den jeweiligen Vordrucken und Anlagen der Einkommensteuererklärung – Checklisten bzw. Anlagen und Schaubilder, die weitere Erläuterungen zur Bearbeitung der Einkommensteuererklärung darstellen.
Im dritten Teil schließlich sind die für die Bearbeitung notwendigen Materialien in Form des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuertabellen sowie der sodann nochmals vollständig wiedergegebenen Einkommensteuervordrucke für die Einkom-mensteuererklärung enthalten.
Das Werk stellt in seiner Gesamtheit, aber insbesondere auch in seinem ersten Teil als systematischer Wegweiser, eine sehr umfassende Darstellung des Einkommensteuer-rechts, wie es für die Bearbeitung und Ausfüllung der Einkommensteuererklärung 2008 benötigt wird, dar. Zu den jeweiligen Zeilen der Hauptvordrucke oder der Anlagen zur Einkommensteuererklärung findet der Leser und Bearbeiter in der steuerlichen Praxis die jeweils notwendige Darstellung sozusagen „auf den Punkt genau“ mit wei-terführenden Hinweisen in den Fußnoten zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte, zu den Richtlinien und Hinweisen sowie den BMF-Schreiben und weiteren Erlassen der Finanzverwaltung und darüber hinaus zu Fundstellen, die Nachweise über umstrittene Fragen darstellen. Dabei wird in der Darstellung des Tex-tes nicht nur auf die jeweilige Zeile in der Einkommensteuererklärung hingewiesen, sondern die jeweilige Zeile wird auch visuell durch Abdruck des Ausschnittes des ent-sprechenden Teils der Einkommensteuererklärung aus dem konkreten Formular im Text wiedergegeben, so dass dem Leser jederzeit klar ist, an welcher Stelle in der Ein-kommensteuererklärung diese im Handbuch gegebenen Hinweise praktische Anwen-dung finden.
Diese Methode der visuellen ausschnittsweisen Darstellung der Einkommensteuervor-drucke Zeile für Zeile ist besonders hervorzuheben, da sie für den Praktiker die Gewähr bietet, dass die komplexe Materie des Einkommensteuerrechts jeweils dort Anwendung findet, wo der Erklärungsvordruck in der Praxis die Anwendung erfordert. Dies unterscheidet das vorliegende Handbuch – mit den sich daraus ergebenen sehr positiven Auswirkungen für den praktischen Anwender – ganz wesentlich von anderen Darstellungen des Einkommensteuerrechts.
Ingesamt kann daher das vorliegende Handbuch „Einkommensteuer-Erklärung 2008“ von Schalburg und Seifert als für die Praxis der Erstellung von Einkommensteuerer-klärungen wichtiges, fundiertes und gelungenes Werk beurteilt werden. Die Darstel-lungsmethode, zu jeder Zeile der Einkommensteuererklärungsvordrucke eine Abbildung des jeweiligen Vordrucksabschnitts und der dazu relevanten rechtlichen Hinweise und Erläuterungen anzubieten, sollte in jedem Falle beibehalten werden, da sie nicht nur für den praktischen Anwender bei Ausfüllung der Einkommensteuererklärung in der herkömmlichen Papierversion bedeutsam ist, sondern auch für den Anwender, der die Einkommensteuererklärung mit einem entsprechenden Einkommensteuer-PC-Programm bearbeitet.
Dipl.-Finw. Reiner Odenthal, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht, Bonn