Der 360° eKommentar FZulG informiert ausführlich über die ab 01.01.2020 geltende Rechtslage. Durch den 360° eKommentar werden Berater und ihre Mandanten in die Lage versetzt die Fördermöglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen. Bereits im Gesetzgebungsprozess wurde der 360° eKommentar laufend und anlassbezogen aktualisiert (Bereitstellung der Gesetzesmaterialien). Beratungshinweise, Beispiele und Übersichten (z.B. zu den wichtigen Beratungsfeldern wie begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Bescheinigung und Antragstellung) runden unseren höchstaktuellen eKommentar ab.
Topaktuell und kompetent kommentiert:
- Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v. 21.12.2020: Hinweise zu den Änderungen in § 3 FZulG Rz.49 und Rz.50 sowie § 10 FZulG Rz.11
- § 5 FZulG (Antrag auf Forschungszulage) Rz. 31 zur elektronischen Übermittlung der Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage an das zuständige Finanzamt
- § 6 FZulG (Bescheinigung)
- Rz.12: Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage: zum vollständig digitalen Verfahren
- Rz.13 Informationen zur Antragstellung mit Checkliste
- § 9 FZulG (Anzuwendende Rechtsvorschriften der Europäischen Union) Rz. 10: Unternehmen in Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise i.S.d. AGVO
- § 13 FZulG (Verfolgung von Straftaten) Rz. 7: BMF v. 20.1.2021 u.a. zur Anwendbarkeit der Vorschriften der Steuerhinterziehung
- § 17 FZulG (Evaluierung und wissenschaftliche Forschung) Rz. 13: zu den Erhebungsmerkmalen i.S.d. Steuerstatistikgesetzes