Unvergleichlich und einzigartig
Der Widmann|Mayer ist das Standardwerk zum Umwandlungsrecht.
Der Kommentar behandelt alle mit Unternehmensumstrukturierungen verbundenen steuer- und gesellschaftsrechtlichen Fragen umfassend. Selbst Spezialthemen wie Einbringungen, Grunderwerbsteuer, Spruchverfahren und Mitbestimmung bei Umwandlungen werden ausführlich dargestellt.
Das Werk ist ganz auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet. Zahlreiche Beispiele und Mustersätze erschließen die komplexe Materie und unterstützen die Beratungs- und Gestaltungspraxis.
Es gibt kein vergleichbares Werk.
Alles in einem Werk kommentiert
- UmwG und UmwStG
- Umwandlungssteuer-Erlass
- USt und GrESt
- Spruchverfahrensgesetz
- Europäische Aktiengesellschaft (SE)
- Einbringung und Realteilung
- Mitbestimmung bei Umwandlungen
- Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht vieler ausländischer Staaten
Aktuell u.a.
- Mustersatz zum SqueezeOut
- AmtshilfeRLUmsG
- Streubesitzdividendengesetz
- Grenzüberschreitender Formwechsel und EuGHVALE
Nur Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Umwandlungsrecht Kommentar
mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Widmann / Bauschatz, 360° UmwStG eKommentar
Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Umwandlungsrecht Kommentar (Widmann|Mayer).
- eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuell in der 199. Aktualisierung (Juli 2022) u.a.:
- Widmann/Mayer aktuell, u.a.
- RefE v. 23.6.2022 zu einer GesRV
- FG Mecklenburg-Vorpommern v. 11.8.2021, 2 K 194/17: GewSt-Pflicht bei Formwechsel in eine PersG und Betriebsveräußerung
- Vorbemerkungen zu §§ 39 ff. UmwG, u.a.
- § 157 UmwG (Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten)
- § 191 UmwG (Einbezogene Rechtsträger), u.a.
- § 193 UmwG (Umwandlungsbeschluß), u.a.
- Virtuelle Versammlung
- UmRUG v. (RefE)
- § 234 UmwG (Inhalt des Umwandlungsbeschlusses), u.a.