Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
- § 3 Nr. 19 EStG (Steuerfreie Einnahmen) Rz. 1 durch das JStG 2020 mit Wirkung bereits ab VZ 2020 neu gefasste Regelung zur Steuerbefreiung der Weiterbildungsleistungen, die vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten gewährt werden
- § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen) Rz. 229.11 mit der durch das JStG 2020 für nach dem 31.12.2019 beginnende und vor dem 1.1.2022 endende Veranlagungszeiträume in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführten sog. Homeoffice-Pauschale
- § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) Rz. 26 mit BMF v. 15.9.2020, IV C 1 – S 2253/08/10006 :033, zur sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften nach § 21 Absatz 1 Satz 2 EStG.
- § 18 EStG (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) Rz. 74.1 mit BFH v. 4.8.2020, VIII R 24/17 zu den Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften
- § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) Rz. 21 mit Abs. 4a Satz 3 und 5 sowie Abs. 6 Satz 5 und 6 in der durch das JStG 2020 geänderten Fassung
- § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) Rz. 31.1 mit Abs. 2a (Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale) in der durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen mit Wirkung ab VZ 2021 eingefügten Fassung
- § 33b EStG (Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen) Rz. 4 in der durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen mit Wirkung ab VZ 2021 umfassend geänderten Fassung