Kompakt und systematisch
Das Körperschaftsteuergesetz gehört zu den schwierigsten und beratungsintensivsten Bereichen des Steuerrechts und stellt höchste Anforderungen an die Berater. Der Körperschaftsteuergesetz Kommentar von Bott/Walter bietet eine ausführliche Kommentierung des KStG und gibt wertvolle Gestaltungsempfehlungen zu praxisrelevanten Problemstellungen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand
- Organschaft mit den für die Gestaltungsberatung relevanten Aspekten des GAV, Verlustabzug
- Aktuelles aus dem Unionsrecht
Geleitwort zum Herausgeberwechsel (Link zur PDF)
Nur Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum Körperschaftsteuergesetz Kommentar
mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Feldgen / Kleinmanns / Stelzer, 360° KStG eKommentar
Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem Körperschaftsteuergesetz Kommentar (Bott|Walter)).
- eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuell in der 150. Aktualisierung (Januar 2021) u.a.:
- § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
- Überarbeitung und neue Abbildungen: Anwendungsbereich des § 4 KStG, Begriff und Umfang d. Einrichtung, Abgrenzung der wirtschaftlichen Tätigkeit, Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaft als BgA
- BFH v. 10.12.2019: Keine Anerkennung interner Darlehen zwischen Trägerkörperschaft und BgA zur Refinanzierung wesentlicher Betriebsgrundlagen
- Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020: Verlängerung d. Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung d. öffentlichen Hand gem. § 2b UStG in § 27 Abs. 22a UStG
- JStG 2020 v. 21.12.2020: dezentrale Umsatzbesteuerung von Organisationseinheiten von Bund und Ländern gem. § 18 Abs. 4f und 4g UStG