360° MwStSystRL eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zur Mehrwertsteuersystemrichtlinie den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist Bestandteil folgender Fachportale:

Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 360° im Blick mit dem MwStSystRL eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° MwStSystRL eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° MwStSystRL eKommentar – so behalten Sie das Umsatzsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Artikel 98 MwStSystRL - Der Begriff „Wohnung“ bezeichnet im Allgemeinen einen unbeweglichen oder auch einen beweglichen Vermögensgegenstand oder einen Teil davon, der zu Wohnzwecken bestimmt ist und daher einer oder mehreren Personen als Wohnung dient. Außerdem ermöglicht der Zusatz „Privat-“ eine Abgrenzung zu nicht privaten Wohnungen wie Dienstwohnungen oder Hotels. Eine Immobilie muss, um als tatsächlich bewohnt angesehen werden zu können, nicht zwingend während der Durchführung der Arbeiten von den Personen bewohnt werden, die sich dort dauerhaft aufhalten. Zum einen ändert sich eine tatsächliche Bestimmung zu Wohnzwecken nicht dadurch, dass die Immobilie nur einige Zeit im Jahr genutzt wird. Zum anderen ändert der Umstand, dass eine Privatwohnung für gewisse Zeit leer steht, nichts an ihrem Charakter als Privatwohnung.

Artikel 16 MwStSystRL - Keine unentgeltliche Abgabe von Gegenständen liegt vor, wenn ein Unternehmer eine Abo-Prämie als Gegenleistung für den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements gewährt (vgl. EuGH v. 5.10.2023, Deco Proteste – Editores, C-505/22, StEd 2023, 615). Die Gewährung von Abo-Prämien für den Abschluss eines neuen (Zeitungs-)Abonnements ist oftmals integraler Bestandteil der Geschäftsstrategie der Unternehmer. Dabei werden Abonnements erheblich häufiger abgeschlossen, wenn sie mit Abo-Prämien verbunden sind. Die Gewährung einer Abo-Prämie an die neuen Abonnenten stellt einen Anreiz für das Abonnement dar. Sie dient nur dem Zweck, die Zahl der Abonnenten für die veröffentlichten Zeitschriften zu erhöhen und damit die vom leistenden Unternehmer erzielten Gewinne zu steigern.

Art. 2 MwStSystRL Rz. 13 - So sind auch Besucher, die sich in der Gemeinde aufhalten, verpflichtet, die Kurtaxe zu entrichten, wenn sie sich aus einem anderen Grund dort aufhalten, wie beispielsweise dem Besuch von Familienangehörigen oder Bekannten, und nicht die Absicht haben, die Kureinrichtungen zu nutzen. Die Kurtaxeschuldner haben zwar die Möglichkeit, die Kureinrichtungen zu nutzen, doch sind diese Einrichtungen für jedermann, auch für Einwohner oder Tagesgäste, frei und unentgeltlich zugänglich, unabhängig davon, ob die betreffende Person zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet ist oder nicht. Somit haben die Kurtaxeschuldner keine anderen Vorteile als Personen, die diese Kureinrichtungen benutzen und nicht kurtaxepflichtig sind (vgl. EuGH v. 13.7.2023, Gemeinde A, C-344/22, StEd 2023, 435)

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179600-0

Herausgeber

Ferdinand Huschens (Diplom-Finanzwirt),
Michael Langer (Regierungsdirektor im Bundesfinanzministerium)