Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF)

Die Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) befasst sich mit den finanzrelevanten Fragen (u.a. Haushaltsrecht, Steuerrecht, Rechtsprechung, Haushaltswesen, Finanzstatistik) einer Gemeinde. Die Fachbeiträge orientieren sich an Fragen der kommunalen Praxis.

Die ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
(Print-Abo + ZKF online) 12 Ausgaben/Jahr; Die Zugangsdaten zur ZKF online werden Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt.
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Die Vorteile der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen

  • Alle Informationen zu kommunalen Finanzfragen in einer Zeitschrift
  • Regelmäßige Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen
  • Kostenloser Zugriff auf das Zeitschriften-Modul ZKF 

Die ZKF Zeitschrift mit Blick auf die Praxis

Bei der Organisation von Kommunalfinanzen müssen viele Faktoren wie z.B. das Vollstreckungsrecht, die Kostenrechnung, das Beitrags- und Gebührenrecht sowie die Auswertung amtlicher Dienstanweisungen beachtet werden. 
Die Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF) behandelt alle finanzrelevanten Fragen einer Gemeinde. Erfahrene Praktiker bereiten für Sie die aktuellen Fragen an grundlegenden und den Bedürfnissen der kommunalen Praxis orientierten Beiträgen auf.
Regelmäßig erscheinen Fachbeiträge zu aktuellen Praxisfällen, zur Gemeinde als Steuerschuldner, zur Finanzstatistik und zur Verwaltungsmodernisierung.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der ZKF Zeitschrift

  • Haushaltsrecht, Steuerrecht, Kostenrechnung, Beitrags- und Gebührenrecht, Finanzierung
  • ADV im Haushaltswesen, Finanzstatistik, Zahlungsverkehr, Vollstreckungsrecht
  • Rechtsprechungs-Rubrik (Auswertung sämtlicher relevanter Entscheidungen zum Thema Kommunalfinanzen)
  • Umfängliche Auswertung von amtlichen Dienstanweisungen sowie Fachinformationen von Instituten, Behörden, Unternehmen und Verbänden

Aktuelles aus Heft 3 der ZKF (März 2024) u.a.

Kredite von Landkreisen für ihre Gemeinden

In Niedersachsen sind die Landkreise und die Region Hannover gesetzlich ermächtigt, für ihre angehörigen Kommunen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Liquiditätskredite aufzunehmen und zu bewirtschaften. Das wirft für die Abwicklung Fragen auf:

Wie ist die Kreditaufnahme in den jeweiligen Haushaltssatzungen, Haushaltsplänen und Bilanzen der kreditgebenden Gebietskörperschaft und der kreditnehmenden Kommune darzustellen? Welche Kreditermächtigung ist erforderlich? Sind die weitergegebenen Kredite als Schulden des Landkreises bzw. der Region Hannover nachzuweisen?

Aktuelles aus Heft 2 der ZKF (Februar 2024) u.a.

Das neue Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts verständlich zum Ausdruck gebracht (Teil 4)

Die Neuordnung der Besteuerung der öffentlichen Hand in § 2b UStG ruft bei vielen öffentlich-rechtlichen Trägerkörperschaften eine Vielzahl von Auslegungs- und Abgrenzungsfragen hervor. Um Klarstellung der komplexen Problemfelder vor Anwendung der neuen Vorschrift ist die Finanzverwaltung bemüht, kommt aber den notwendigen Erfordernissen in der Praxis nicht im ausreichenden Maße nach. Viele Ratsuchende benötigen daher eine verlässliche Informationsquelle, um schnell und trotzdem zutreffend ein anhängiges Steuerproblem beurteilen respektive lösen zu können.

In der nachfolgenden Systematisierung werden praxisrelevante Begriffe und Abgrenzungen sowie Interpretationen beispielhaft zusammengestellt, um den Praktikern die Möglichkeit zu eröffnen, zielgerichtet nach Lösungsansätzen zu suchen bzw. erfolgreich recherchieren zu können.

Aktuelles aus Heft 1 der ZKF (Januar 2024) u.a.

Trendwende: Kommunale Zinsausgaben steigen erstmals seit 2015

Über viele Jahre profitierten die Kommunen von sehr niedrigen Zinssätzen. Dadurch belasteten selbst hohe Schuldenstände die kommunalen Haushalte nur wenig. Infolge der hohen Inflationsrate seit 2022 stiegen die Zinssätze allerdings wieder. Diese Zinswende zeigt sich zunehmend in den kommunalen Zinsausgaben.

Aktuelles aus Heft 12 der ZKF (Dezember 2023) u.a.

Vereinfachung und Verbesserung der Förderverfahren im Freistaat Sachsen – eine Erfolgsgeschichte

Der nachhaltige Abbau bürokratischer Standards steht schon lange ganz oben auf der politischen Agenda, gleichermaßen auf Bundes- wie auf Landesebene. Dabei wird immer wieder auch die Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren eingefordert. Seit Mitte der Neunzigerjahre wurden im Freistaat Sachsen dazu wiederholt Kommissionen und Arbeitsgruppen eingesetzt. Messbare, für die Kommunen spürbare Erfolge hielten sich jedoch meist in Grenzen. Ein zentraler Angriffspunkt ist dabei das Regelwerk der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO).

Es bedurfte erst äußerer Anstöße, um im Praxistest den Nachweis erbringen zu können, dass bestimmte, in Jahrzehnten zur Anwendung gebrachte Regeln und Vorgaben tatsächlich entbehrlich sind oder auf ein Minimum reduziert werden können, ohne dass sich am wirtschaftlichen und rechtssicheren Vollzug der Förderung grundsätzliche Defizite einstellen. Beispiele dafür waren die Schadensbeseitigung nach den Hochwasserereignissen 2002 und 2013 und das Konjunkturpaket II, wo mithilfe von schlank gehaltenen Dachrichtlinien und vielen Ausnahmeregelungen (im Verhältnis zu den VwV zu § 44 SäHO) die überwiegend vom Bund bereitgestellten Gelder fristgemäß bewilligt werden konnten.

Als weitere beschleunigende Faktoren in der öffentlichen Debatte erweisen sich der demographische Wandel und die zunehmenden Schwierigkeiten, für den Vollzug der immer komplizierteren Verwaltungsverfahren in Landes- und Kommunalbehörden genügend qualifiziertes Personal zu finden.

Seit 2018 hat die Sächsische Staatsregierung mit der Entrümpelung und Entbürokratisierung des Förderwesens tatsächlich Ernst gemacht und in einer zügigen Abfolge von Eingriffen in die VwV zu 44 SäHO, in die Sächsische Haushaltsordnung selbst, aber auch in die VwV Kommunale Haushaltswirtschaft, Änderungen durchgesetzt, die für jede Kommune im Freistaat erfahrbar sind und unmittelbar wirksam werden.

Aktuelles aus Heft 11 der ZKF (November 2023) u.a.

Einnahmeentwicklung und geographische Verbreitung der Zweitwohnungsteuer

Die Zweitwohnungsteuer zählt zu den kleineren Gemeindesteuern. Nur eine Minderheit der Gemeinden erhebt sie. Für einzelne Gemeinden kann die Zweitwohnungsteuer aber eine wichtige Einnahmequelle sein. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Zweitwohnungsteuer deutlich an Bedeutung gewonnen. Wie einige andere Gemeindesteuern (z.B. Übernachtungsteuer, Vergnügungsteuer) war aber auch die Zweitwohnungsteuer von der Corona-Pandemie betroffen.

Der vorliegende Beitrag untersucht vor diesem Hintergrund finanzstatistisch, wie sich die Zweitwohnungsteuer-Einnahmen seit 2003 entwickelten und wie stark die Corona-Pandemie die Einnahmen beeinflusste. Darüber hinaus gibt der Beitrag einen geographischen Überblick darüber, wo die Steuer in Deutschland verbreitet ist.

Aktuelles aus Heft 10 der ZKF (Oktober 2023) u.a.

Die neue Grundsteuer C – ein Booster für den Wohnungsmarkt?

Schon die alte Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ein Baustein sollte die neue Grundsteuer C sein, die mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung am 30.11.2019 eingeführt worden ist. Danach erhalten Kommunen ab 2025 die Möglichkeit, baureife unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Dadurch soll der Grundstücksspekulation entgegengewirkt und Grundstückseigentümern ein Anreiz zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gegeben werden. Die Idee ist nicht neu, hatte doch die Baulandsteuer Anfang der 1960er Jahre eine nahezu identische Zielsetzung. Tatsächlich wurde diese aber bereits kurz nach ihrem Inkrafttreten wieder abgeschafft. Nicht verwunderlich ist daher, dass das Schrifttum einer Wiedereinführung dieser Steuer in großen Teilen reserviert gegenübersteht.

In diesem Beitrag werden zunächst die Ziele und Voraussetzungen der neuen Grundsteuer C dargestellt. Sodann erfolgt eine kritische Auseinandersetzung hinsichtlich der Verfassungskonformität, des eingeschränkten Rechtsschutzes betroffener Grundstückeigentümer als auch der Verwirklichung gesetzgeberischer Ziele. Der Beitrag schließt mit einem Fazit.

Weitere Bestandteile des ZKF Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Zeitschrift für Kommunalfinanzen enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul ZKF mit zusätzlichen Inhalten


ISSN: 0174-1136

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleiter und Autoren der ZKF Zeitschrift für Kommunalfinanzen

Schriftleiter der Zeitschrift für Kommunalfinanzen sind Helmut Dedy und Benjamin Holler. Ein kompetentes Autorenteam beleuchtet mit Ihnen sämtliche Aspekte zum Thema Kommunalfinanzen.