AfA-Lexikon
Mit den amtlichen AfA-Tabellen aus dem Bundesministerium der Finanzen
Richtig abschreiben!
Die bewährte Kombination aus amtlichen AfA-Tabellen und einem praxisorientierten Erläuterungsteil sorgt dafür, dass Sie zu abschreibungsrechtlichen Aspekten stets umfassend informiert sind.
Das Werk ist speziell auf Ihre praktischen Bedürfnisse zugeschnitten und beantwortet Fragen zur optimalen Abschreibung von Wirtschaftsgütern ebenso zuverlässig wie Fragen nach Sonderabschreibungsmöglichkeiten oder neuesten Gesetzesentwicklungen.
Eine Vielzahl von Übersichten und Beispielen hilft bei der Ermittlung des zutreffenden AfA-Satzes und der richtigen Nutzungsdauer.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- ABC der Abschreibungen
- ABC der Anlagegüter
- Erläuterungen zur gestaltenden AfA-Beratung
- Praxisfälle zur Verdeutlichung
- Amtliche AfA-Tabellen des BMF, Richtlinien/Erlasse
Das ist neu
- ABC der Abschreibungen (z.B. Investitionsabzugsbetrag nach § 7 EStG ab 2016, Leasing, Mietereinbauten und Mieterausbauten, Gebäude)
- ABC der Anlagegüter (z.B. Abfüllanlagen, Abscheider, Häcksler, Hochdruckreiniger, Parkscheinautomaten, Poliermaschinen, Rasenmäher, Raupenfahrzeug, Scheren)
Nur Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten:
- Online-Zugang zum AfA-Lexikon
mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
- Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° EStG eKommentar
Unser moderner Online-Kommentar mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen.
- eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift
mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.
Neu in der 152. Aktualisierung (April 2021) u.a.:
ABC der Abschreibungen mit Beispielen
Überarbeitete Stichwörter u.a.:
- Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
- (neue einheitliche maximale Gewinngrenze von 200 000 € nach JStG 2020)
- Sonderabschreibungen
- (neue einheitliche Gewinngrenze von 200 000 € für Sonderabschreibungen gem. § 7g Abs. 5 EStG nach JStG 2020)
- Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen sowie bei Gebäuden in Sanierungsgebieten
- (neues Erfordernis der nicht offensichtlichen Rechtswidrigkeit der Bescheinigung der Gemeindebehörde gem. § 7h Abs. 2 Satz 1 EStG nach JStG 2020)
Aktueller Hinweis
Mit BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3 – S 2190/21/1002 :013, hat die FinVerw. die Nutzungsdauer von Computern von drei auf ein Jahr herabgesetzt. Die gleiche Nutzungsdauer gilt für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Die geänderte Auffassung der FinVerw. zur Abschreibung von Computern, die bei Gewinnermittlungen für nach dem 21.12.2020 endende Wj. gilt, wird Gegenstand der kommenden Ergänzungslieferung (153. AL) sein.