360° StromStG eKommentar

Das ist einzigartig! Außerordentliche Aktualität (Permanent aktuelle Kommentierungen zum StromStG durch sehr kurze Aktualisierungsfrequenzen).

Der eKommentar zum Stromsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Stromsteuerrecht 360° im Blick mit dem StromStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis sowie der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt ist von Berufsträgern aus Ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° StromStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Ihr 360°-Wissensvorsprung für eine optimale Beratung:

  • Kompakte Kommentierung, konzentriert auf das Wesentliche
  • Klarer, systematischer Aufbau
  • Kommentierung (und Aktualisierung) verschiedener Anwendungszeiträume
    Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig. Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich
  • Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
  • Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z. B. Arbeitshilfen (u. a. Stromsteueranmeldung, Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung), ABC-Darstellungen, Gesetzesmaterialien
  • Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z. B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff zur begünstigten Stromerzeugung

Die Gewährung einer Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der RL 2003/96/EG bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für Strom, der z.B. für den Betrieb von Gebläsen und Pumpen für die Aufbereitung von Brennstoff verbraucht wird, hängt davon ab, ob diese Verwendung in einem unmittelbaren Zusammenhang zum technologischen Prozess der Stromerzeugung steht, BFH v. 25.10.2023, VII B 103/22, ZfZ 2024, 54.

Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeige

Seit dem 1.1.2024 stellen Deponiegas und Klärgas im Ergebnis keine erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuergesetzes mehr dar. Das Bundesministerium der Finanzen hat in BGBl. I 2023, Nr. 364 v. 15.12.2023 das Auslaufen der entsprechenden beihilferechtlichen Freistellungsanzeige verkündet.

Strompreispaket der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt. Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion sollen von dem Strompreispaket profitieren, und auch das produzierende Gewerbe entlastet werden. Die Absenkung der Stromsteuer auf den Mindestwert, den die EU zulässt, soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. In dieser Stromsteuersenkung soll der bisherige Spitzenausgleich aufgehen.

Referentenentwurf zur Änderung der EnSTransV

Mit dem Referentenentwurf des BMF zur Änderung der EnSTransV, der EnergieStV und der StromStV sollen unionsrechtliche Vorgaben nachvollzogen werden. Daneben werden in der Energiesteuer-Durchführungsverordnung und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung redaktionelle Korrekturen vorgenommen.

Zur Stromerzeugung durch Rekuperation

Eine Reihe von elektrisch betriebenen Maschinen, etwa Aufzüge oder Prüfstände, rekuperieren (zurückgewinnen) beim Betrieb einen Teil des eingesetzten Stroms. Dies stellt technisch eine Stromerzeugung dar. In der Vergangenheit war es durchaus fraglich, wie stromsteuerrechtlich mit diesen Strommengen umgegangen werden soll. Die Generalzolldirektion hat hierzu eine Fachmeldung herausgegeben. Einzelheiten und aktuelle Hinweise dazu finden Sie in der Kommentierung zu § 9 StromStG von Bernd Kalker und Jan Steinkemper im eKommentar StromStG.

Verbräuche von Strom in Maschinentransformatoren eines Kraftwerks

Unter Verweis auf das Urteil des BFH v. 30.4.2019, VII R 10/18 hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass die Verbräuche von Strom in Maschinentransformatoren eines Kraftwerks zur Umspannung des auf 27 kV-Ebene erzeugten Stroms auf die Spannungsebene des angeschlossenen Höchstspannungs-Übertragungsnetzes (380 kV) grundsätzlich nicht stromsteuerbefreit nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG sind. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 9 StromStG von Bernd Kalker im eKommentar StromStG.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179550-8

Herausgeber

Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln

Bernd Kalker
Rechtsanwalt
WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH
Düsseldorf

Bassam Khazzoum
Steuerberater, Dipl.-Ökonom
E.ON SE
Bochum