Das ist einzigartig
Außerordentliche Aktualität (Permanent aktuelle Kommentierungen zum GewStG durch sehr kurze Aktualisierungsfrequenzen)
Für Sie „rundum“ beleuchtet
Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung, Verwaltungsmeinungen (z.B. BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen, Richtlinien) sowie Neuerungen in der Literatur werden umgehend kommentiert. Als Kommentierungen liegen u.a. bereits vor:
- § 7b GewStG zur Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung (beschlossen durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017)
- § 1 GewStG: BFH v. 21.6.2017 (IV B 8/16): Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide
- § 2 GewStG: BFH v. 24.1.2017 (I R 81/15): Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft vor ihrer Eintragung ins Handelsregister
Ihr 360° Wissensvorsprung für eine optimale Beratung
- Kompakte Kommentierung – konzentriert auf das Wesentliche
- Klarer, systematischer Aufbau
- Kommentierung und Aktualisierung verschiedener Erhebungszeiträume
- Einzigartige Kommentierungsarchive: Die Kommentierungen bleiben auch nach zwischenzeitlicher Aktualisierung weiterhin zitierfähig – Alle Kommentierungsänderungen (auch zu früheren Gesetzesfassungen) bleiben dauerhaft zugänglich
- Hinweise zu drohenden Gesetzesverschärfungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren, damit noch rechtzeitig reagiert werden kann
- Ergänzende Inhalte zu jeder Vorschrift, z.B.
- Arbeitshilfen (u.a. Checkliste zur Anwendung des § 8c KStG bei Personengesellschaften sowie ein Berechnungsschema des Gewerbesteuermessbetrags)
- ABC-Darstellungen (u.a. ABC zu freien Berufen und deren Abgrenzung zum Gewerbebetrieb sowie ABC zu Miet- und Pachtzinsen i.R.d. gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen)
- Gesetzesmaterialien (z.B. zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 27.6.2017)
- Vielfältige Texterschließungs- und Zugangsmöglichkeiten (z.B. sind die Tatbestandsmerkmale im Gesetzestext direkt mit den entsprechenden Abschnitten der jeweiligen Kommentierung verlinkt)