Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar

Der „Gosch“ Abgabenordnung (AO) Kommentar bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Der Schwerpunkt liegt auf dem Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren. Die Kommentare sind wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und stets aktuell.

Der Abgabenordnung Finanzgerichtsordnung Kommentar ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
LBW in 5 Ordnern inklusive Online-Zugang zum Werk + 360° AO eKommentar + 360° FGO eKommentar + eNews Steuern; ca. 12.500 Seiten; ca. 7 Aktualisierungen pro Jahr; (Fortsetzungsbezug mindestens 1 Jahr)

252,00 €

Preise zzgl. MwSt

Die Vorteile des Gosch Kommentar zur AO

  • Systematischer Aufbau und schnelle Orientierung dank vieler ABC Schlagworte
  • Umfassende AO FGO Kommentare zu verfahrensrechtlichen Vorschriften
  • Viele Abgabeordnung (AO) Kommentar Online-Mehrwerte im Print- und Online-Abo

Immer auf der sicheren Seite mit dem „Gosch“ AO Kommentar!

Der „Gosch“ bietet umfassende Kommentierungen zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung. Wissenschaftlich fundiert, meinungsbildend und immer aktuell! Mit Kommentierungen zum JStG 2020, AbzStEntModG, ATADUmsG, sog. StAbwG, PKoFoG, GvSchulG, Verordnung zur Änderung der KassenSichV (bei § 146a AO); ebenfalls bereits berücksichtigt wurde u.a. bei §§ 238 AO der BVerfG-Zinsbeschluss vom 8.7.2021.

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren als Schwerpunkt

Ein Schwerpunkt liegt in der Kommentierung der AO-Vorschriften zum Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (inkl. Steuerordnungswidrigkeiten), für die Prof. Dr. Andreas Hoyer als Mitherausgeber fachlich zuständig ist. Dabei werden Änderungen immer aktuell aufgenommen.

Auf die Praxis ausgerichtet

Der Kommentar ist konsequent ausgerichtet an den Bedürfnissen der Angehörigen der steuer- und rechtsberatenden Berufen, die bei Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung und mit Klageverfahren für ihre Mandanten tätig werden. Zahlreiche typografisch hervorgehobene Beratungshinweise und eine wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzung mit Auffassungen der Finanzverwaltung bieten wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Abwehrberatung im Streitfall.

Der einheitliche und systematische Aufbau der Kommentierungen in Anlehnung an den Aufbau der einzelnen Paragrafen ermöglicht zudem eine schnelle Orientierung. Viele praktische ABC-Schlagworte helfen im Einzelfall.

Die Schwerpunkte des Kommentars zur Abgabeordnung (AO) zusammengefasst:

  • Kommentierungen zu den verfahrensrechtlichen AO-Vorschriften
  • Kommentierungen zum Steuerstrafrecht und zum Steuerverfahrensrecht (§§ 369 – 412 AO)
  • Umfassender AO FGO Kommentar für Streitigkeiten vor den Finanzgerichten und dem BFH
  • Querschnittsdarstellung zum EuGH-Verfahrensrecht (derzeit nur in digitaler Form, d.h. online und auf DVD)
  • Vollständige Auswertung von Urteilen, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Schrifttum

Hochkarätige Herausgeber:

Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:

Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Erstklassige Richter, Rechtsanwälte, Steuerberater und Rechtsprofessoren aus der Praxis veröffentlichen als Autoren im Gosch Kommentar zur Abgabeordnung (AO).

Den Abgabeordnung (AO) Kommentar im Print- und Online-Abo

Folgende Online-Mehrwerte sind im Abgabeordnung (AO) Kommentar Print- und Online-Abo enthalten:

  • Online-Zugang zum AO|FGO Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.
  • Fuhrmann / Kraeusel / Schiffers, 360° AO eKommentar + Hennigfeld / Rosenke, 360° FGO eKommentar
    Unsere modernen Online-Kommentare mit blitzschnellen Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen, neuen Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen – intelligent vernetzt mit dem AO|FGO Kommentar (Gosch).
  • eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Aktuell in der 181. Lieferung (März 2024):

Mit der 181. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ u.a. durch neue Autoren neu erstellt und auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, auch unter Berücksichtigung kürzlich ergangener Gesetzesänderungen, z.B. durch JStG 2022. So befasst sich Dr. Steffen Neumann im Rahmen einer vollständigen Aktualisierung seiner Kommentierung zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte) mit Änderungen der Vorschrift durch das JStG 2022 und berücksichtigt auch jüngst ergangene BMF-Schreiben zur Änderung der AEAO v. 5.2.2024 und v. 29.12.2023 sowie weitere die Vorschrift betreffende BMF-Schreiben, z.B. v. 11.1.2022 zu den Anwendungsfragen zu § 55 InsO. Dr. Martin Mues überarbeitet seine Kommentierungen zu den §§ 29b und 29c AO, geht dabei auf kürzlich veröffentlichte BFH-Entscheidungen (z.B. v. 12.12.2023, IX R 33/21 und v. 5.9.2023, IX R 32/21 zur Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren) ein und berücksichtigt auch das umfangreiche BMF-Schreiben v. 13.1.2020 zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren. Daneben steht die Aktualisierungslieferung ganz im Zeichen von Neukommentierungen zu FGO-Vorschriften. Dr. Ralf Adam (Richter am Bundesfinanzhof) verstärkt als neuer Autor das Autorenteam im „Gosch“ und kommentiert § 53 FGO neu. Dabei berücksichtigt er insbesondere die bei dieser Vorschrift anzuwendenden Zustellungsvorschriften der ZPO. Dabei geht er u.a. ein auf die durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 5.10.2021 eingeführten bzw. neu gefassten Vorschriften der §§ 173 – 176 ZPO zur Zustellung von elektronischen Dokumenten und Schriftstücken sowie auf das elektronische Empfangsbekenntnis. Dr. Timo Hartman kommentiert die §§ 82, 87 und 89 FGO vollständig neu und befasst sich bei § 82 FGO (Verfahren bei der Beweisaufnahme) insbesondere mit dem Umfang der im Finanzgerichtsprozess sinngemäß anzuwendenden und in § 82 FGO aufgeführter ZPO-Vorschriften und geht auch auf den Gesetzentwurf zur „virtuellen Justiz“ ein.

Aktuell in der 180. Lieferung (Februar 2024):

Mit der 180. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, wiederum auch unter Berücksichtigung jüngst ergangener Gesetzesänderungen, z.B. durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, dem Mindeststeuergesetz oder dem Jahressteuergesetz 2022. So befasst sich Helmut Tormöhlen im Rahmen einer vollständigen Aktualisierung seiner Kommentierung zu § 31a AO (Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs) mit Änderungen der Vorschrift durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz und dem JStG 2022. Dr. Petra Kunz überarbeitet u.a. Ihre Kommentierung zu § 47 AO (Erlöschen) und geht dabei z.B. auf die DA-KG 2023 ein.  Professor Dr. Tibor Schober aktualisiert seine Kommentierung zu § 152 AO (Verspätungszuschlag) vollumfänglich, berücksichtigt dabei die Gesetzesänderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz und Folgeänderungen durch die Einführung des Mindeststeuergesetzes. Ebenso geht er auf das zum 1.1.2024 anzuwendende BMF-Schreiben zur Änderung des AEAO vom 29.1.2023 ein. Mit einem umfangreichen ABC der Steuerhinterziehung zu 18 Themenschwerpunkte (z.B. Bauabzugsteuer, Cum-ex-Geschäfte, Kryptowährungen, Schwarzarbeit und Tax Compliance Management Systeme) ergänzen der Mitherausgeber Professor Dr. Andreas Hoyer gemeinsam mit Dr. Gabriele Stark-Lütke Schwienhorst die Kommentierung zu § 370 AO (Steuerhinterziehung). Professor Jürgen Brandt aktualisiert seine Kommentierung zu § 108 FGO (Berichtigung des Tatbestands) vollständig und berücksichtigt dabei aktuelle Rechtsprechung und neueste Literatur; Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock überarbeitet einzelne seiner Kommentierungen zum finanzgerichtlichen Kostenrecht und verarbeitet dabei jüngst ergangene finanzgerichtliche Entscheidungen.

Aktuell in der 179. Lieferung (Dezember 2023):

Mit der 179. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, wiederum auch unter Berücksichtigung ergangener Gesetzesänderungen, z.B. durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) und das DAC7UmsG. So befasst sich Helmut Tormöhlen im Rahmen seiner vollständigen Aktualisierung seiner Kommentierung zu § 31b AO (Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung) mit den durch das FISG eingeführten neuen Absätze 2a und 2b der Vorschrift. Er berücksichtigt auch bereits das jüngst ergangene und zahlreiche Vorschriften des GwG betreffende Gesetz zur Stärkung risikobasierter Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 13.11.2023. Ein Schwerpunkt der Lieferung stellt die vollständige Aktualisierung der Kommentierung zu § 90 AO (Mitwirkungspflichten der Beteiligten) von Dr. Frank Roser dar. Wesentlich sind die zum 1.1.2023 durch das DAC7-UmsG neu eingeführten Absätze 4 und 5 der Vorschriften sowie die durch das gleiche Änderungsgesetz geänderte Vorschrift von § 12 StAbwG (gesteigerte Mitwirkungspflichten). Berücksichtigt werden auch die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise nebst OECD-Verrechnungspreisrichtlinie 2022) sowie ganz aktuell auch der Entwurf der Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes vom 30.11.2023. Zudem überarbeitet Dr. Ralf Paetsch seine Kommentierungen zu § 169 AO (Festsetzungsfrist) und § 170 AO (Beginn der Festsetzungsfrist) vollständig und berücksichtigt dabei insbesondere die in diesem Bereich zahlreich ergangene BFH- und FG-Entscheidungen. Professor Dr. Hans-Jochem von Beckerath aktualisiert seine Kommentierung zu § 44 FGO (Außergerichtlicher Rechtsbehelf) vollumfänglich, berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und geht auch auf die Frage ein, ob die Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Aktuell in der 178. Lieferung (November 2023):

Mit der 178. Aktualisierungslieferung werden zahlreiche Kommentierungen im „Gosch“ auf den aktuellen Rechtsstand gebracht, wiederum auch unter Berücksichtigung ergangener Gesetzesänderungen, z.B. durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften. So hatte sich Dr. Reimer Stalbold im Rahmen seiner vollständigen Aktualisierung seiner Kommentierung zu § 78 FGO (Akteneinsicht, Abschriften) mit den durch dieses Gesetz ergangenen Änderungen zu Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 zu befassen. Danach ist eine Akteneinsicht nicht mehr nur allein durch Bereitstellung des Inhalts der Akten durch „Abruf“, sondern auch durch „Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Der Autor geht zudem darauf ein, dass einzelne Finanzgerichte auch bereits „echte“ eAkten führen. Seipl überarbeitet seine Kommentierung zu der sehr bedeutenden Vorschrift des § 399 AO (Rechte und Pflichten der Finanzbehörde) vollständig, berücksichtigt dabei die AStBV (St) 2023 und geht detailliert auf Problembereiche ein, wie z.B. die Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien, Zufallsfunde oder die Telekommunikationsüberwachung.  Zudem beinhaltet die Lieferung wieder Neukommentierungen zu finanzgerichtlichen Vorschriften, dieses Mal von Dr. Timo Hartman. Dieser kommentiert mit den §§ 80, 81, 83 – 86 FGO einzelne Vorschriften zum Verfahren im ersten Rechtszug neu. Dabei berücksichtigt er auch bereits den derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, durch den § 80 Abs. 1 FGO ein neuer Satz 2 eingefügt werden soll.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Erscheinungsform: Print
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ISBN: 978-3-08-253000-9

Hochkarätige Herausgeber:

Prof. Dr. Dietmar Gosch Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Für das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahren:

Prof. Dr. Andreas Hoyer Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Erstklassige Autoren aus Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Wissenschaft und Beratungspraxis, u.a.:

Dr. Christina Avvento, Richterin am FG; Prof. Dr. Roberto Bartone, Richter am FG, Universität des Saarlandes; Prof. Dr. Hans-Jochem von Beckerath, Vorsitzender Richter am FG a. D., Hochschule Bonn-Rhein-Sieg; Dr. Matthias Beckmann, LL.M., Rechtsanwalt; Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock, Dipl.-Kfm., LL.M., Richter am FG; Prof. Jürgen Brandt, Richter am BFH, Bergische Universität Wuppertal; Jan-Willem Bruns, Oberregierungsrat; Dr. Lars Firchau, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Reiner Fu, Richter am BFH; Prof. Dr. Dietmar Gosch, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vorsitzender Richter am BFH a. D., Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Universität Hamburg, Fakultät für Betriebswirtschaft, Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen; Georg Güroff, Vorsitzender Richter am FG a. D.; Dr. Timo Hartman, Richter am FG; Dr. Oliver Heinsen, Dipl.-Kfm., Steuerberater; Prof. Dr. Michael Hendricks, Rechtsanwalt, Steuerberater, Universität Passau; Thomas Henze, M.L.E., Beigeordneter Kanzler des EuG; Dr. Carsten Hohmann, LL.M. (Cambridge), Richter am FG; Prof. Dr. Andreas Hoyer, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht; Prof. Dr. Harald Jatzke, Vorsitzender Richter am BFH, Eberhard Karls Universität Tübingen; Corina Kögel, Vizepräsidentin des FG; Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Richterin am BFH; Dr. Petra Kunz, Regierungsdirektorin; Dr. Markus Märtens, Richter am BFH; Ingeborg M. Meyer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht; Dr. Martin Mues, LL.M. (Taxation), Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Almuth Müller-Horn, Vorsitzende Richterin am FG; Dr. Steffen Neumann, Ministerialdirigent; Dr. Ingo Oellerich, Richter am FG; Dr. Ralf Paetsch, Vorsitzender Richter am FG; Dipl.-Kfm. Dr. Frank Roser, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater; Reinhart Rüsken, Rechtsanwalt, Richter am BFH a. D.; Dr. Frank Schindler, Vorsitzender Richter am FG; Dr. Katharina Schlücke, Rechtsanwältin, Steuerberaterin; Dr. Jürgen Schmidt-Troje, Präsident des FG a. D.; Hans-Peter Schmieszek, Rechtsanwalt, Ministerialrat a. D; Dr. Tibor Schober, Richter am FG; Christoph Schoenfeld, Präsident des FG; Johann Seipl, Rechtsanwalt; Dr. Christoph Sobotta, Referent im Kabinett der Generalanwältin J. Kokott, EuGH; Dr. Reimer Stalbold, Vorsitzender Richter am FG; Patrick Stiepel, Richter am FG; Prof. Dr. Michael Stöber, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht; Helmut Tormöhlen, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Sebastian Unger, Ruhr-Universität Bochum, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht; Lars Wargowske, Regierungsdirektor; Alexander von Wedelstädt, Abteilungsdirektor a. D.; Rainer Wendl, Richter am Bundesfinanzhof; Prof. Dr. Franceska Werth, Richterin am BFH, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg; Dr. Gabriele Wiese, Richterin am FG; Dr. Linus Zeller-Müller, Richter am FG

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