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Das Versicherungsteuergesetz 360° im Blick mit dem VersStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° VersStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° VersStG eKommentar – so behalten Sie das Versicherungsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Zahlungserfolg mit Gutschrift auf dem Bankkonto des Scheckempfängers

Das FG Köln hat geurteilt, dass nach den Regelungen des ScheckG und des BGB der Zahlungserfolg erst mit Gutschrift auf dem Bankkonto des Scheckempfängers eintritt. Gegen diese Entscheidung des FG Köln ist ein Revisionsverfahren beim BFH unter dem Az. V R 19/24 anhängig. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 9 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Verrechnungsscheck zum Zweck der Prämienrückerstattung

Wie bei der Zahlung ist auch bei dessen Rückzahlung des Versicherungsentgelts das Eintreten des Zahlungserfolgs erforderlich. Der versicherungsteuerliche Zahlungsbegriff setzt voraus, dass der Anspruch des Gläubigers nach § 362 BGB erlischt. Das Angebot der Rückzahlung, das vom Versicherungsnehmer aus welchem Grund auch immer nicht angenommen wird, reicht demgegenüber nicht aus. Dies hat Konsequenzen für diejenigen Sachverhalte, in denen der Versicherer dem Versicherungsnehmer zum Zweck der Prämienrückerstattung einen Verrechnungsscheck zuleitet, dieser aber nicht eingelöst wird. Einzelheiten und aktuelle Hinweise finden Sie in der aktuellen Kommentierung zu § 9 VersStG von Dr. Rolf Schmidt im eKommentar VersStG.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179800-4

Herausgeber

Dr. Rolf Schmidt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen