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BFH zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
1. NV: Für die schlüssige Rüge einer Divergenz gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung sind die angeblichen Divergenzentscheidungen genau zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen, um die Abweichung deutlich zu machen. Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, sodass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt.
BFH: Kostenloser erstmaliger Zugang zum E Abo einer Zeitung in den Jahren 2009 bis 2012
1. Bei der Lieferung einer Zeitung aus Papier (Print-Abo) und der Gewährung von Zugang zu einem E-Paper der Zeitung (E-Abo) handelt es sich um selbständige Hauptleistungen, da sie nicht untrennbar sind, beide für den Kunden einen eigenständigen Zweck haben und das E-Paper nicht nur dazu dient, die Printausgabe der Zeitung unter optimalen Bedingungen zu lesen.
BFH: § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres
Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen.
BFH: Aussetzung des Gewinnfeststellungsverfahrens bis zur Entscheidung über die Höhe des Sanierungsertrags
NV: Das Verfahren betreffend die Anfechtung des Gewinnfeststellungsbescheids ist nach § 74 der Finanzgerichtsordnung auszusetzen, bis über den Antrag auf Feststellung der Höhe des steuerfreien Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (§ 3a Abs. 4 Satz 1 EStG) entschieden ist.
BFH: Übergehen eines Beweisantrags; Verlust des Rügerechts
NV: Weist das Finanzgericht ausdrücklich darauf hin, dass es im Rahmen einer bereits angesetzten mündlichen Verhandlung über den Beweisantrag eines Beteiligten und das weitere prozessuale Vorgehen entscheiden möchte, geht das Rügerecht wegen Vernachlässigung der eigenen prozessualen Mitwirkungspflichten verloren, wenn der betreffende Beteiligte eben dieser mündlichen Verhandlung unentschuldigt fernbleibt und sich damit selbst der Möglichkeit begibt, zu einem Beweisantrag weiter vorzutragen. Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, einen bewussten Verzicht auf die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zu kompensieren und dem Betroffenen eine weitere Gelegenheit zu bieten, die im ersten Rechtsgang versäumte Möglichkeit des weiteren Vortrags in einem zweiten Rechtsgang nachzuholen.
BFH: Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Überlassung an die Eltern
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Überlassung einer Wohnung an die Eltern nicht als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des Gebäudeeigentümers und Steuerpflichtigen anzusehen ist.
BGH zum Anwaltsverschulden bei der Postausgangskontrolle
Zur Frage des Wegfalls der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle wegen unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - durch ein anderes als das in erster Instanz zuständige Gericht an das Berufungsgericht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb).
Anm. zu BAG: Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG mit Urteil v. 30.10.2025 (2 AZR 160/24) klargestellt, dass für die Vereinbarung einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis kein pauschaler Regelwert gilt. Stattdessen ist stets eine einzelfallbezogene Abwägung unter Berücksichtigung der Befristungsdauer und der Art der Tätigkeit vorzunehmen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter bei der Teilnahme an Turnieren mit fremden Pferden durch einen Dritten
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 3. November 2025 ( III C 2 - S 7100/00097/005/182) zur Steuerbarkeit von Preisgeldern, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier durch einen Dritten (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, unter Einbeziehung des BFH-Urteils vom 10. Juni 2020, XI R 25/18 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BAG: Rückforderung von Ausbildungskosten von Nachwuchskräften der Bundesagentur für Arbeit
1. § 30 des Tarifvertrags zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Nachwuchskräfte der Bundesagentur für Arbeit vom 28. März 2006 (TVN-BA) genügt den rechtsstaatlichen Erfordernissen der Normenklarheit und Justitiabilität. Die Tarifnorm kann mit herkömmlichen juristischen Methoden dahin ausgelegt werden, dass ein Absolvent, abhängig vom Zeitpunkt, zu dem er nach Anschluss des Studiums bei der Klägerin vorzeitig ausscheidet, das Fünf- bis Fünfzehnfache der zuletzt gezahlten Ausbildungsvergütung zurückzuzahlen hat (Rn. 14 ff.).
BAG: Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag zur Rente wegen Postbeschäftigungsunfähigkeit
Nach § 5 Abs. 5 Buchst. d des Tarifvertrags zur Regelung des Besitzstandes aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung (TV BZV) vom 28. Februar 1997 ruht der Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag zur Rente wegen Postbeschäftigungsunfähigkeit, solange und soweit dem Betriebsrentenempfänger die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird, weil er der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Rente nicht nachgekommen ist, ohne dass es auf eine fiktive Betrachtung ankommt, ob auch aus anderen Gründen kein Rentenanspruch bestanden hätte.
BAG zur Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Eingruppierung im Einzelhandel
1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde, die auf eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung gestützt wird, setzt voraus, dass die Rechtsfrage klärungsbedürftig ist. Das ist der Fall, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden und ihre Beantwortung nicht offenkundig ist (Rn. 5).
Anm. zu LAG Niedersachsen: Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten trotz fehlender erheblicher Gewalt
Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 25.8.2025 (15 SLa 315/25) entschieden, dass die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen kann, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten „Hau ab hier“, stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025
Mit BMF-Schreiben vom 3. November 2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/150 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2025 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.
Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz: Inlandsbezug des Betriebsbegriffs nach dem KSchG
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 2.9.2025 (4 SLa 200/24) entschieden, dass bei der Ermittlung der Beschäftigtenanzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH zur Ausübung des Vorsteuerabzugs
1. Ist das Recht auf Vorsteuerabzug zu einer Zeit entstanden, in der das allgemeine Besteuerungsverfahren anzuwenden war, weil der zum Abzug berechtigte Unternehmer Ausgangsumsätze im Inland ausgeführt hat, kann er das Recht auch dann im allgemeinen Besteuerungsverfahren ausüben, wenn er die Rechnung mit Steuerausweis zu einer Zeit erhält, in der er im Inland keine Umsätze mehr ausführt.
BFH: Besteuerung der Übertragung von Einzweck-Gutscheinen nach Inkrafttreten der Gutschein-Richtlinie
1. Ob ein Gutschein als Einzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG--) oder als Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG) anzusehen ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Es kommt bei dieser Beurteilung nicht darauf an, ob ein Gutschein nach seiner Ausgabe zwischen Steuerpflichtigen übertragen werden kann, die im eigenen Namen handeln und in anderen Mitgliedstaaten als demjenigen ansässig sind, in dem der Leistungsort liegt.
BFH: Zahlung für Übernahme eines Ökokontos als Teil der grunderwerbsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage
Die Zahlung für ein nach Landesrecht mit dem Grundstück verbundenes Ökokonto ist als Teil der Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
BFH: Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
1. Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
BFH: Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland nichtrechtsfähigen ausländischen Familienstiftung
Eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) unterliegt als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer.
BFH: Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer beim Auffinden eines Testaments
1. Für die Kenntnis von dem Erwerb im Sinne von § 170 Abs. 5 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist der rechtsgültige Erwerb maßgebend. Die Anlaufhemmung gilt für den jeweiligen Erwerb aufgrund eines bestimmten Rechtsgrunds. Lediglich im Hinblick auf diesen Rechtsgrund ist ihre Wirkung mit der einmal erlangten Kenntnis verbraucht.
BFH: Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
1. Die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern setzt nach § 6a Satz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) voraus, dass an dem Rechtsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von dem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind. Abhängig ist eine Gesellschaft nach § 6a Satz 4 GrEStG, wenn das herrschende Unternehmen an deren Kapital- oder Gesellschaftsvermögen innerhalb der Vorbehaltens- und Nachbehaltensfristen ununterbrochen zu mindestens 95 % beteiligt ist.
BFH: Einhalten der Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 GrEStG bei einer Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger
1. Bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes muss die fünfjährige Vorbehaltensfrist des § 6a Satz 4 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) eingehalten werden.
BVerfG: Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung
1. Das Bundesverfassungsgericht prüft innerstaatliches Recht und dessen Anwendung grundsätzlich auch dann am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, wenn es im Anwendungsbereich des Unionsrechts liegt, durch dieses aber nicht vollständig determiniert ist. Die hier maßgeblichen Normen der Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Reichweite des religiösen Selbstbestimmungsrechts im Bereich des religiösen Arbeitsrechts belassen den Mitgliedstaaten bei ihrer Durchführung Gestaltungsspielräume. Innerhalb des vom unionalen Fachrecht in der Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union vorgegebenen Rahmens indizieren diese Gestaltungsspielräume Grundrechtspluralität. In der Folge kann es angesichts der unterschiedlichen religionsverfassungsrechtlichen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten zu voneinander abweichenden Wertungen bei der Abwägung der betroffenen Rechtsgüter im Bereich des religiösen Arbeitsrechts kommen.