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Anm. zu LAG Niedersachsen: Entgeltabrechnung im digitalen Mitarbeiterpostfach – Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
Arbeitgeber dürfen die Entgeltabrechnung in einem sicheren digitalen Mitarbeiterpostfach zur Verfügung stellen. Hierfür sind Arbeitgeber nach der Entscheidung des BAG mit Urteil vom 28.1.2025, 9 AZR 48/24, nicht auf die Zustimmung der Arbeitnehmer angewiesen. Das LAG Niedersachsen hat nun mit Urteil vom 10.2.2026 (9 Sa 575/23) entschieden, dass die Einführung und das Unterhalten eines digitalen Mitarbeiterpostfachs, in dem der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung zur Verfügung stellt, im Konzern der Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats unterliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu EuGH: Kirchenaustritt grundsätzlich kein Kündigungsgrund bei nicht verkündigungsnaher Tätigkeit - Katholische Schwangerschaftsberatung
Der EuGH hat auf entsprechende Vorlagefrage des BAG mit Urteil vom 17.3.2026 (C-258/24) entschieden, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 4 Abs. 2 Gleichbehandlungs-Rahmen-RL (RL 2000/78/EG) im Lichte der Art. 10 Abs. 1 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) und 21 Abs. 1 (Diskriminierungsverbot) GRCh der Grundrechte der Europäischen Union einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der ein religiöser Arbeitgeber von einem Beschäftigten, der Mitglied einer bestimmten Kirche ist, die die entsprechenden religiösen Grundsätze praktiziert, bei sonst drohender Kündigung verlangen kann, dass er während des Arbeitsverhältnisses nicht aus dieser Kirche austritt oder, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, nach einem Austritt wieder in diese Kirche eintritt, während diese Organisation andere Personen beschäftigt, die die gleichen Aufgaben wie der betreffende Beschäftigte wahrnehmen, ohne von ihnen zu verlangen, dass sie Mitglieder dieser Kirche sind, und dieser Beschäftigte sich nicht öffentlich wahrnehmbar sie betreffend kirchenfeindlich betätigt, wenn diese beruflichen Anforderungen in Anbetracht der Art der beruflichen Tätigkeiten dieses Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Organisation nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sind (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu ArbG Heilbronn: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Erschütterung des Beweiswerts der AU-Bescheinigung bei „Urlaubsverlängerung durch Krankfeiern“
Das ArbG Heilbronn hat sich mit Urteil v. 27.3.2026 (7 Ca 314/25) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen der hohe Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann, wenn der Arbeitnehmer – wie hier – wiederholt unmittelbar im Anschluss an abgelehnte Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig gemeldet ist und Entgeltfortzahlung begehrt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000
Mit BMF-Schreiben vom 27. April 2026 (IV D 2 - S 1450/00014/005/012) werden die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 festgelegt.
BMF: Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
Mit BMF-Schreiben vom 27. April 2026 (IV B 5 - S 1308/00008/005/097) wird das BMF-Schreiben vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes geändert.
BFH: Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006; Vereinbarkeit des Antragserfordernisses mit Unionsrecht
1. Der Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006, bei einem Anteilstausch den Buchwert (die Anschaffungskosten) oder einen Zwischenwert als Veräußerungspreis der Anteile anzusetzen, setzt keine bestimmte Form voraus. Er kann ausdrücklich oder konkludent gestellt werden.
BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
a) Durch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird fingiert, dass eine verspätete bzw. eine versäumte und innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachgeholte Verfahrenshandlung rechtzeitig vorgenommen wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 FamRZ 2005, 791 und BGHZ 98, 325 = NJW 1987, 327).
BAG: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; Aufstellung der Wählerlisten durch den Betriebswahlvorstand
Der Hauptwahlvorstand, dem nach § 3 Abs. 1 der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG) die Durchführung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer obliegt, genügt seiner Pflicht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 der 3. WOMitbestG, unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung den Vorschlagsvertreter schriftlich unter Angabe der Gründe zu unterrichten, nicht, wenn er für die Endphase der Einreichungsfrist keine Maßnahmen trifft, die seine möglichst zeitnahe Prüfung von gegen Ende der Frist eingehenden Wahlvorschlägen sicherstellt.
BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass für ein Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 BetrVG das Rechtsschutzinteresse mit Ablauf der Amtszeit des Gremiums, dessen Wahl angefochten ist, entfällt (Rn. 15).
BMF: Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
Mit BMF-Schreiben vom 23. April 2026 (III C 3 - S 7359/00060/004/035) wird das Muster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN) neu bekannt gegeben.
BGH: Steuerberaterhaftung aufgrund fehlender Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Geschäftsführers
Der Lohnbuchhalter darf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Geschäftsführers aufgrund einer ohne Beanstandung verlaufenen Betriebsprüfung nur dann als hinreichend geklärt ansehen, wenn auch der Status des Geschäftsführers Gegenstand der Betriebsprüfung war und nach der Betriebsprüfung keine Zweifel offenbleiben, ob die bisherige Einordnung zutreffend war (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Februar 2024 - IX ZR 137/22, BGHZ 239, 324 Rn. 22).
BFH: Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens im Verlauf einer Umsatzsteuersonderprüfung
NV: Eine Schlussbesprechung nach § 201 Abs. 1 AO ist nur dann abzuhalten, wenn --anders als im Falle einer Fahndungsprüfung (§ 208 Abs. 1 AO) nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens-- die mit der Steuerfahndung betraute Dienststelle nach § 195 Satz 2, § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO mit einer Außenprüfung beauftragt worden ist, es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder der Steuerpflichtige auf die Besprechung verzichtet hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 11.12.1997 - V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl II 1998, 367).
BFH: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren bevollmächtigten im EU-Ausland (Niederlande) niedergelassenen Steuerberaters
NV: Eine Vertretungsbefugnis eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Königreich der Niederlande) niedergelassenen Steuerberaters folgt jedenfalls dann nicht aus der unionsrechtlich gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wenn eine Qualifikation, aus der sich eine unionsrechtliche Legitimation zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung im Inland ergibt, nicht dargetan und nachgewiesen ist.
BFH: Rechtliches Gehör bei Äußerungsfrist und Ladung zur mündlichen Verhandlung
NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst, dass die Gerichte selbst gesetzte Äußerungsfristen beachten und daher im schriftlichen Verfahren mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Äußerungsfrist warten müssen, selbst wenn sie die Sache für entscheidungsreif halten. Bei einer Ladung zu einer mündlichen Verhandlung für einen Zeitpunkt vor Ablauf der zuvor gesetzten Stellungnahmefrist ist den Beteiligten indes aufgrund der Ladung erkennbar, dass es durch die Ladung zu einer Verkürzung der Frist zur Stellungnahme kommt (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 28.10.2004 - V B 244/03, BFH/NV 2005, 376, und vom 03.02.2015 - V B 101/14, BFH/NV 2015, 696).
BFH: Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs bei Selbstvertretung nach § 62 Abs. 4 Satz 5 FGO
1. NV: § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht nach § 62 Abs. 4 Satz 5 i.V.m. § 62 Abs. 4 Satz 3 FGO Gebrauch macht, ein Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren führt.
BFH: Einspruchsentscheidung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein eine Untätigkeitsklage als unzulässig abweisendes Urteil
NV: § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch im Fall einer Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO trotz fehlender Einspruchsentscheidung entsprechend anwendbar. Dies ist in entsprechender Anwendung des § 127 FGO auch in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu beachten.
BFH: Ermittlung von Erträgen aus der Veräußerung von Aktien auf Fondsebene
1. Bei der Ermittlung des Ertrags aus der Veräußerung von Aktien auf Fondsebene ist § 20 Abs. 4 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sinngemäß anzuwenden.
BFH: Erstmaliger Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft
1. Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch eine zuvor nicht zivilrechtlich an der Gesellschaft beteiligte Person erfüllt --unter den weiteren Voraussetzungen der Norm-- den Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) i.d.F. des StÄndG 2001.
BFH: Handgeldzahlungen im Profisport
1. Eine Transferentschädigung (Ablöse), die im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Fußball-Lizenzspielers vom aufnehmenden Club gezahlt wird, ist als Anschaffungskosten auf das immaterielle Wirtschaftsgut "exklusive Nutzungsmöglichkeit an dem Spieler" (Spielerlaubnis) zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschreiben (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238, Rz 12 ff.).
BFH: Stromsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit
1. NV: § 55 Abs. 4 der Insolvenzordnung i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl I 2011, 2854) --InsO a.F.-- erfasste auch Stromsteuerverbindlichkeiten.
BFH: Akteneinsicht in Steuerakten; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung
1. NV: Art. 15 Abs. 1 und 3 der Datenschutz-Grundverordnung vermittelt keinen Anspruch auf Akteneinsicht (Anschluss an Senatsurteile vom 14.01.2025 - IX R 25/22, BFHE 287, 337, Rz 46; vom 08.04.2025 - IX R 27/22, Rz 12, und vom 15.07.2025 - IX R 25/24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 48).
BFH: Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
1. Eine --zum Vorsteuerabzug berechtigende-- Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis ("Vorkasse") aus anderen Gründen erkennbar ist, dass sie für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird.
BFH zur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung
Setzt das FA einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die Aufhebung der in Form eines "Auflagenbescheides" ergangenen Fristsetzung mit der einzigen Begründung, die Mittel seien zeitnah verwendet worden oder unterlägen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, fehlt einer hierauf gerichteten Klage das Rechtsschutzbedürfnis.
BMF: Muster zur Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen
Mit BMF-Schreiben vom 10. April 2026 (III C 3 - S 7279/00059/002/091) wird das Muster zur Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen neu bekannt gegeben.