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BMF: Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

BMF: Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das Strom- und Energiesteuerrecht umfangreich an aktuelle Entwicklungen angepasst, modernisiert und zugleich Bürokratie abgebaut werden.
BFH: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht

BFH: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht

NV: Hat das FG einen Zeugen zur mündlichen Verhandlung geladen und will es von der Vernehmung des Zeugen absehen, muss es die Beteiligten vor Erlass des Urteils unmissverständlich darauf hinweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, verletzt das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör.
BAG: Interessenvertretung durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung in Betrieb ohne örtliche Schwerbehindertenvertretung

BAG: Interessenvertretung durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung in Betrieb ohne örtliche Schwerbehindertenvertretung

Die Wahrnehmung der Interessen der schwerbehinderten Menschen, die in einem Betrieb oder einer Dienststelle tätig sind, für die eine Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt ist, durch die Gesamtschwerbehindertenvertretung (sog. erstrecktes Mandat) umfasst auch deren Teilnahme an Betriebsversammlungen.
BAG: Vorlage von Bewerbungsunterlagen durch digitales Leserecht der Betriebsratsmitglieder

BAG: Vorlage von Bewerbungsunterlagen durch digitales Leserecht der Betriebsratsmitglieder

Der Arbeitgeber, der den Bewerbungsprozess um eine ausgeschriebene Stelle mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat, wenn er dessen Mitgliedern für die Dauer des Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG ein auf die im Programm hinterlegten Bewerbungsunterlagen bezogenes - mithilfe von zur Verfügung gestellten Laptops jederzeit nutzbares - Einsichtsrecht gewährt und die Möglichkeit besteht, Notizen anzufertigen.
BAG: Eingruppierung eines Service Agents für die Betreuung älterer, mobilitätseingeschränkter oder behinderter Fluggäste

BAG: Eingruppierung eines Service Agents für die Betreuung älterer, mobilitätseingeschränkter oder behinderter Fluggäste

Eine "eingehende fachliche Einarbeitung" iSd. Entgeltgruppe 3 TVöD/VKA ist erforderlich, wenn zur Ausübung der Tätigkeit fachbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten benötigt werden, die - ohne eine Vor- oder Ausbildung vorauszusetzen - vom Arbeitgeber in der Regel binnen eines Zeitraums von sechs Wochen vermittelt werden können. Qualifikationen wie diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Rahmen der Vollzeitschulpflicht vermittelt werden und daher von einem Beschäftigten im Regelfall außerhalb des Arbeitsverhältnisses und unabhängig von diesem erworben werden, sind keine Vor- oder Ausbildung im Tarifsinn.
Anm. zu BAG: Vergütung bei Verlängerung der Arbeitszeit nach einem Erhöhungsverlangen des Arbeitnehmers gem. § 9 TzBfG

Anm. zu BAG: Vergütung bei Verlängerung der Arbeitszeit nach einem Erhöhungsverlangen des Arbeitnehmers gem. § 9 TzBfG

Das BAG hat mit Urteil vom 13.12.2023 (5 AZR 168/23) entschieden, dass die Arbeitsvertragsparteien bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit auch die Auswirkungen auf die Vergütung vereinbaren müssen. Kommt es nicht zu einer vertraglichen Regelung, ist die lückenhaft gewordene Vereinbarung im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung anzupassen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Kann das freigestellte Betriebsratsmitglied seine streitigen Vergütungsansprüche auf Kosten des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht geltend machen?

Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Kann das freigestellte Betriebsratsmitglied seine streitigen Vergütungsansprüche auf Kosten des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht geltend machen?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 11.3.2024 (3 Ta 12/23) ebenso wie das ArbG Stuttgart zuvor die Frage verneint, ob ein freigestellte Betriebsratsmitglied seine streitigen Vergütungsansprüche auf Kosten des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht geltend machen kann. Die Rechtsbeschwerde zum BAG ist allerdings zugelassen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Urlaubsabgeltung bei Doppelarbeitsverhältnis und Anrechnung beim ursprünglichen Arbeitgeber, kein doppelter Urlaubsanspruch nach unwirksamer Kündigung

Anm. zu BAG: Urlaubsabgeltung bei Doppelarbeitsverhältnis und Anrechnung beim ursprünglichen Arbeitgeber, kein doppelter Urlaubsanspruch nach unwirksamer Kündigung

Das BAG hat mit Urteil vom 5.12.2023 (9 AZR 230/22) entschieden, dass sofern ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber eingeht, sich dieser Urlaub, der ihm im Rahmen seines neuen Arbeitsverhältnisses durch den neuen Arbeitgeber gewährt wurde, auf Urlaubsansprüche gegenüber dem früheren Arbeitgeber anrechnen lassen muss. Auf diese Weise wird eine Besserstellung des gekündigten Arbeitnehmers vermieden (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BSG zur Diskrimierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten

BSG zur Diskrimierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten

Liegt eine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden? Hierüber hat der 5. Senat des BSG in seiner Sitzung am 18.4.2024 (B 5 R 10/23 R) entschieden.
BFH: Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

BFH: Schätzungsbefugnis bei Altkassen, deren objektive Manipulierbarkeit sich erst nach Jahren des Gebrauchs nachträglich herausstellt; zeitliche Erfassung von Gutscheinen bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung

1. Zur Begründung einer Schätzungsbefugnis dem Grunde und der Höhe nach darf der Tatrichter sich nicht mit der bloßen Benennung formeller oder materieller Mängel begnügen, sondern muss diese auch nach dem Maß ihrer Bedeutung für den konkreten Einzelfall gewichten.
BMAS zu besseren Arbeitsbedigungen in der Fleischindustrie

BMAS zu besseren Arbeitsbedigungen in der Fleischindustrie

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Evaluation der seit 1. Januar 2021 geltenden Neuregelungen in der Fleischwirtschaft veröffentlicht. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) wurde in Fleischbetrieben ein Direktanstellungsgebot eingeführt, das heißt der Einsatz von Fremdpersonal im Kernbereich wurde verboten. Zudem wurde eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung eingeführt. Die gesetzlichen Neuregelungen zeigen laut wissenschaftlicher Evaluation Wirkung.
Anm. zu BAG: Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Betriebsvereinbarungsoffenheit

Anm. zu BAG: Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung bei ausdrücklicher oder stillschweigender Betriebsvereinbarungsoffenheit

Das BAG hat mit Urteil vom 24.1.2024 (10 AZR 33/23) entschieden, dass eine Gesamtzusage „betriebsvereinbarungsoffen“ gestaltet ist, wenn sie einen ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt der Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung enthält. Eine entsprechende konkludente Vereinbarung kann sich – wie im entschiedenen Fall – aus dem betriebseinheitlichen Regelungsgegenstand, einem Hinweis auf eine Abstimmung mit dem Betriebsrat und einem Widerrufsvorbehalt ergeben (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Ausnahme nach § 2 Absatz 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und Zeugen

BMF: Ausnahme nach § 2 Absatz 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und Zeugen

Mit BMF-Schreiben vom 12. April 2024 (IV D 1 - S 0229/20/10001 :037 - IV D 1 - S 0229/22/10002 :004) hat die Finanzverwaltung die Ergänzung der Anlage 1 zur Mitteilungsverordnung bekannt gegeben. Diese Anlage wird um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt.
FG Köln: Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

FG Köln: Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 14.03.2024 (7 V 10/24) entschieden, dass die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen nicht zu beanstanden ist.
BFH: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

BFH: Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. Maßgebend ist allein, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem solchen Irrtum unterlegen ist.
BFH zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 AO (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 14.12.2023 V R 2/21)

BFH zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 AO (teilweise inhaltsgleich mit BFH v. 14.12.2023 V R 2/21)

NV: Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte --und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben-- hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO; teilweise Parallelentscheidung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.12.2023 - V R 28/21, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
BFH zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 AO

BFH zum Zweckbetrieb "Krankenhaus" im Sinne des § 67 AO

1. Einnahmen eines Krankenhauses aus der Personal- und Sachmittelgestellung an nach § 116 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ermächtigte Ärzte --und demgemäß die diesen Einnahmen zuzuordnenden Ausgaben-- hängen nicht mit dem Zweckbetrieb "Krankenhaus" (§ 67 Abs. 1 AO) zusammen, sondern gehören zu den Besteuerungsgrundlagen, die einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind (§ 64 Abs. 1 AO).
BFH: Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

BFH: Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)

Die sachliche Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern für die Antragsveranlagung beschränkt Steuerpflichtiger und die Durchführung des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes erstreckt sich nicht auf die Außenprüfung.
BFH: Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid

BFH: Verhältnis zwischen Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid

1. Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a des Einkommensteuergesetzes verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden (vgl. Senatsurteil vom 30.06.2020 - IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859).
BFH: Aktiengesellschaft als Organgesellschaft

BFH: Aktiengesellschaft als Organgesellschaft

1. NV: Es ist unionsrechtskonform, dass § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) voraussetzt, dass der Organträger bei der Organgesellschaft seinen Willen durchsetzen kann (Anschluss an das BFH-Urteil vom 18.01.2023 - XI R 29/22 (XI R 16/18), BFHE 279, 320).
BAG zum Gehörsverstoß durch Überspannung der Substantiierungsanforderungen

BAG zum Gehörsverstoß durch Überspannung der Substantiierungsanforderungen

1. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann vorliegen, wenn das Gericht die an eine hinreichende Substantiierung zu stellenden Anforderungen überspannt und in der Folge einen angebotenen Beweis zu Unrecht nicht erhebt (Rn. 3).
Anm. zu ArbG Hamburg: ChatGPT und Mitbestimmung

Anm. zu ArbG Hamburg: ChatGPT und Mitbestimmung

Das ArbG Hamburg hat mit Beschluss vom 14.1.2024 (24 BVGa 1/24) entschieden, dass weder Vorgaben zur Nutzung noch die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren Tools über private Accounts selbst unter betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungstatbestände fallen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMAS: Zum 1.4.2024 treten neue gesetzliche Regelungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft

BMAS: Zum 1.4.2024 treten neue gesetzliche Regelungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft

Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023, BGBl. I 2023, Nr. 191. Zum 1.4.2024 treten nun weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft, zu denen Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld gehören. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist hierzu in einer Pressemitteilung vom 26.3.2024 nochmal explizit hin.
BAG: Spätehenklausel und Regelungen zur Mindestehedauer zur Hinterbliebenenversorgung in einer Versorgungsordnung

BAG: Spätehenklausel und Regelungen zur Mindestehedauer zur Hinterbliebenenversorgung in einer Versorgungsordnung

1. Verweisungen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind im Regelfall dynamisch. Sie verweisen, soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen. Eine Verweisung auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen in einem Arbeitsvertrag eines leitenden Angestellten, die sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf eine im Wege einer Gesamtzusage erteilte Versorgungszusage bezieht, ist jedoch ohne besondere Anhaltspunkte regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass davon auch eine erst zu einem späteren Zeitpunkt in der Rechtsform einer Betriebsvereinbarung geschlossene Versorgungsordnung erfasst ist (Rn. 16 f.).