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Mitarbeiter:innen in einem farbenfroh beleuchteten Büro mit Glaswänden, einige im Gespräch oder an Arbeitsplätzen

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Anm. zu LAG Sachsen: Auflösende arbeitsvertragliche Beendigungsklausel bei fehlender Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfung unwirksam, insbesondere während Elternzeit

Das LAG Sachsen hat mit Beschluss vom 18.5.2026 (4 SLa 309/24) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Klausel unwirksam ist, die als „auflösende Bedingung“ die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, sobald keine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mehr besteht – unabhängig von den Gründen und ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Darin sieht das LAG Sachsen eine unverhältnismäßige und unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Die Entscheidung ist für Arbeitgeber im Luftsicherheitsbereich und andere Unternehmen mit behördlichen Zuverlässigkeitsanforderungen bedeutsam, weil sie die Grenzen zulässiger auflösender Bedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitsvertrags klar markiert (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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Anm. zu BAG: Betriebsratszustimmung erforderlich bei Beschäftigung von bei ausländischen Konzernunternehmen angestellten Führungskräften in einem inländischen Konzernunternehmen?

Das BAG hat mit Beschluss vom 27.1.2026 (1 ABR 18/25) konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Beschäftigung von Führungskräften, die bei einem anderen Konzernunternehmen angestellt sind, im aufnehmenden Betrieb, in dem sie tätig werden, nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig sein kann. Entscheidend ist eine Eingliederung in die Betriebsorganisation des inländischen Betriebs und ein zumindest teilweise bestehendes, für ein Arbeitsverhältnis typisches Weisungsrecht des Betriebsinhabers hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit der Tätigkeit. Eine bloße fachliche oder disziplinarische Weisungsbefugnis der Führungskraft gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs genügt nicht (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BAG: Freigestelltes Betriebsratsmitglied; (Mindest-)Entgeltschutz nach § 37 Abs. 4 BetrVG; Zeitpunkt der Vergleichsgruppenbildung bei "Unterbrechung" des Betriebsratsmandats aufgrund betriebsratsloser Zeit

1. Kürzt der Arbeitgeber eine zuvor nach der objektiven Sachlage als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG erscheinende Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nachträglich, muss der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der von ihm vorgenommenen Vergütungserhöhungen darlegen und ggf. beweisen; dies erfordert Sachvortrag, der den Schluss darauf zulässt, dass - bezogen auf den Zeitpunkt der mitgeteilten (für den streitgegenständlichen Zeitraum maßgeblichen) Vergütungserhöhung - (nur) die Voraussetzungen der "nach unten" korrigierten Vergütungsanpassung erfüllt waren (Rn. 30).
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BAG: Feststellungsverfahren nach § 99 ArbGG über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG anwendbaren Tarifvertrag; Rechtsschutzinteresse bei "überholtem" Kollisionszeitpunkt

1. Ein Antrag nach § 99 Abs. 1 ArbGG, mit dem die Feststellung des nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG anwendbaren Tarifvertrags in einem vor dem letzten Kollisionszeitpunkt liegenden Zeitraum begehrt wird, erfordert ein besonderes Rechtsschutzinteresse. Er ist nur zulässig, wenn sich - im Fall der Anwendbarkeit des von der antragstellenden Tarifvertragspartei geschlossenen Tarifvertrags - für diese gegenwärtig noch konkrete Beeinträchtigungen ihrer Koalitionsfreiheit ergeben können, insbesondere die Anwendung des Tarifvertrags in den von ihm nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG erfassten Individualarbeitsverhältnissen. Letzteres ist anhand konkreter tarifvertraglicher Ansprüche und unter Berücksichtigung ihrer Durchsetzbarkeit zu beurteilen (Rn. 14 ff.).
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BAG: Anpassung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Darlegungs- und Beweislast

1. Hat der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied eine Vergütungserhöhung gewährt, die sich nach der objektiven Sachlage für das Betriebsratsmitglied als bloße Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, wenn er die angepasste Vergütung nachträglich im Sinn einer Rücknahme oder Kürzung korrigiert (Rn. 32).
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BAG: Freigestelltes Betriebsratsmitglied; (Mindest-)Entgeltschutz nach § 37 Abs. 4 BetrVG

Einzelfallentscheidung zu einer Konstellation, in der ein Arbeitgeber die zuvor auf Grundlage von § 37 Abs. 4 BetrVG gewährten Anpassungen der Vergütung eines (freigestellten) Betriebsratsmitglieds nachträglich korrigiert (kürzt).
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BFH: Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 UmwStG; Richtigstellungsbescheid

1. NV: Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
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Anm. zu ArbG Essen: Kündigung des General Counsel unwirksam –Prokura und „Le-vel 1 Position“ genügen nicht für die Einstufung als leitender Angestellter

Das ArbG Essen hat mit Urteil vom 15.4.2026 (3 Ca 2984/25) entschieden, dass ein hoch vergüteter General Counsel mit Gesamtprokura und Einordnung auf der Führungsebene un-mittelbar unterhalb des Vorstands nicht ohne Weiteres als leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG einzuordnen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Silhouetten von Menschen in einer abstrakten, farbintensiven Umgebung in Blau- und Rosatönen, symbolisch für Bewegung und Wandel

BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Mit BMF-Schreiben vom 21. Juli 2026 (IV C 6 - S 2177/00016/042/056/IV C 5 - S 2334/00087/015) werden die Rn. 19 und 20 des BMF-Schreibens vom 5. November 2021 (BStBl I S. 2205) zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro‑ und Hybridelektrofahrzeugen geändert. Die Änderung ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Es wird nicht beanstandet, wenn die zuvor geltenden Regelungen der Rn. 19 und 20 bis zum 31. Juli 2026 weiter angewandt werden.
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BMF: Körperschaftsteuerliche Organschaft; Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 17. Juli 2026 (IV C 2 - S 2770/00042/002/081) zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie in Bezug auf Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
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BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente

Der Gesetzentwurf setzt den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung um, dass ab dem 1. Januar 2026 für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden soll. Ziel dieses Vorhabens ist es, durch einen frühen Start der kapitalgedeckten Altersvorsorge die Teilnahme am Kapitalmarkt bereits früh im Leben zu verankern, langfristige Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen und deren Renditechancen für breite Bevölkerungsschichten zu ermöglichen sowie die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig zu stärken. Das Gesetz ermöglicht im Anschluss an die Frühstartrente eine unbürokratische Überführung des bis zur Volljährigkeit angesparten Betrags in einen steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag.
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BFH: Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

1. NV: Art. 32 Abs. 1 Buchst. d des Austrittsabkommens, der die Weiteranwendung der Art. 67, 68 und 69 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 anordnet, schafft Bestandsschutz für Familienleistungen, auf die am Ende des Übergangszeitraums bereits ein Anspruch bestand. Die Bestimmung betrifft Fälle, in denen sich nur die Familienangehörigen in einer grenzüberschreitenden Situation befinden, nicht jedoch die Person, von der sie ihre Ansprüche ableiten.
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BFH: Kostenpauschale für Videokonferenz nach Nr. 9019 KV-GKG a.F.

1. NV: Kosten für die Inanspruchnahme von Videokonferenzverbindungen werden nach Nr. 9019 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz in der bis zum 18.07.2024 geltenden Fassung (KV-GKG a.F.) in Verfahren erhoben, die vor der Abschaffung der Vorschrift anhängig geworden sind, auch wenn die mündliche Verhandlung erst nach der Abschaffung stattgefunden hat.
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BAG: Beitragsansprüche im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft; hier: Rohrleitungsbau und Rohrreinigung

1. Der betriebliche Geltungsbereich der VTV ist eröffnet, wenn in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in dem fraglichen Betrieb arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V des jeweils maßgeblichen VTV fallen. Tätigkeiten der Kanalrohrreinigung und -sanierung sowie der Rohrreinigung innerhalb und außerhalb von Gebäuden können dabei von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 bzw. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV erfasst sein (Rn. 15 f.).
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BAG: Befristung beruhend auf gerichtlichem Vergleich als Sachgrund

1. Ein unzulässiges Teilurteil ist ausnahmsweise dann nicht aufzuheben, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht mehr besteht und der Verfahrensfehler sich nicht mehr auswirken kann (Rn. 13).
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BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl; Zuordnungsabstimmung im Betriebsteil

Die Arbeitnehmer eines qualifizierten Betriebsteils können die Teilnahme an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb nach § 4 Abs. 1 Satz 2 BetrVG formlos beschließen. Soll über die Wahlteilnahme schriftlich oder im Umlaufverfahren abgestimmt werden, muss für die Stimmabgabe eine Frist oder ein Stichtag bestimmt sein; anderenfalls liegt kein einheitlicher Abstimmungsvorgang vor.
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BAG: Krankheitsbedingte Kündigung ohne vorherige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

1. War der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zur Durchführung eines bEM verpflichtet und ist er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, ist er im Kündigungsschutzverfahren darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass auch ein bEM nicht dazu hätte beitragen können, neuerlichen Arbeitsunfähigkeitszeiten entgegenzuwirken und das Arbeitsverhältnis zu erhalten (Rn. 16, 34).
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BAG: Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO

Eine wirksame Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten nach § 180 ZPO liegt nur vor, wenn zuvor erfolglos eine persönliche Übergabe des Schriftstücks versucht wurde.
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BAG: Hinterbliebenenversorgung; kombinierte Spätehen- und Mindestehedauerklausel

Eine Regelung in einer Versorgungsordnung, die eine Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen wurde und nicht mindestens fünf Jahre Bestand hatte, benachteiligt den Arbeitnehmer nach §§ 1, 3 Abs. 1 Satz 1 AGG unzulässig wegen des Alters, wenn mit der Vollendung des 60. Lebensjahres nicht typischerweise das Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Eintritt des Versorgungsfalls verbunden ist.
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BAG: Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs

1. Eine Einigungsstelle iSv. § 76 Abs. 5 BetrVG ist nur befugt, Angelegenheiten der erzwingbaren Mitbestimmung zu regeln. Überschreitet sie mit ihrem Spruch diesen Rahmen, ohne dass die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 6 BetrVG für ein freiwilliges Einigungsstellenverfahren erfüllt sind, ist der Spruch - zumindest - insoweit unwirksam (Rn. 14).
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BFH: Gebühren bei verbindlicher Auskunft

1. Für jeden einzelnen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) 2006 kann eine Gebühr nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO 2011 erhoben werden (Fortführung von Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27.11.2019 - II R 24/17, BFHE 267, 292, BStBl II 2020, 528, Rz 19; Abgrenzung von BFH-Urteil vom 03.07.2025 - IV R 6/23, BFHE 289, 554).
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BMF: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern

Mit BMF-Schreiben vom 16. Juli 2026 (III C 3 - S 7532/00030/011/043) werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster eingeführt.
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Anm. zu LAG Niedersachsen: Keine Mehrarbeitsvergütung bei wirksamen abweichenden Regelungen nach § 7 ArbZG

Das LAG Niedersachsen hat mit seinem Urteil vom 16.2.2026 (15 SLa 320/25) entschieden, dass ein Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit sich nicht daraus ergibt, dass über die gem. § 3 ArbZG zulässige Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche hinaus Arbeitsleistung erbracht worden ist, wenn eine nach § 7 Abs. 2a ArbZG zulässige abweichende Regelung besteht. Zudem verliert eine Einwilligung nach § 7 Abs. 7 ArbZG  ihre Wirksamkeit nicht dadurch, dass die Regelung über die Verlängerung der Höchstarbeitszeit sich infolge der Änderung der Tarifwerke aus einem anderen Tarifvertrag ergibt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
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BFH: Vereinigung mehrerer gewerblicher Betätigungen zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs

1. Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbständige Betriebe handeln.