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Anm. zu LAG Hamm: Prämie, unterlassene Zielvereinbarung, Schadensersatzanspruch, Ausschlussfrist
Das LAG Hamm hat mit Urteil vom 11.9.2025 (15 SLa 12/25) entschieden, dass im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Prämienvereinbarung das Unterlassen einer Zielvereinbarung von Arbeitgeberseite einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers begründen kann, der allerdings bei einer wirksam vereinbarten Ausschlussfristenregelung verfallen kann (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. Außensteuergesetz
Mit BMF-Scheiben vom 27. März 2026 (IV B 5 - S 1369/00008/003/327) hat die Finanzverwaltung die überarbeiteten Vordruckmuster Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, und Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG bekannt gegeben.
BGH zur Fristenkontrolle in der Rechtsanwaltskanzlei
a) Erteilt der Rechtsanwalt einer mit dem Fristenwesen betrauten Kanzleikraft mündlich eine konkrete Einzelanweisung zur Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist, muss diese klar und präzise sein und beinhalten, dass die Frist sofort und vor allen anderen Aufgaben im Fristenkalender einzutragen ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2023 - XII ZB 31/23 - NJW-RR 2024, 197).
BFH: Zulässige Rückwirkung der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 01.07.2016
Bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.11.2016 (BGBl I 2016, 2464) ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung.
BFH: Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen
1. NV: Für die schlüssige Rüge einer Divergenz gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) sind die angeblichen Divergenzentscheidungen genau --mit Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle-- zu bezeichnen sowie tragende, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits gegenüberzustellen, um die Abweichung deutlich zu machen. Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt.
BFH: Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen
1. Getrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht als Hausgeflügel gelten.
BFH: Unanfechtbarkeit des Beschlusses über Prozesskostenhilfe
NV: Beschlüsse des Finanzgerichts im Verfahren wegen Prozesskostenhilfe sind unanfechtbar und können daher nicht mit der Beschwerde angefochten werden.
BFH: Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG
Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes, wenn und soweit eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat.
BAG: Nichtzulassungsbeschwerde: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
1. Die Gerichte müssen dem verfassungsrechtlichen Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bei der Aufstellung ihrer Geschäftsverteilungspläne dadurch angemessen Rechnung tragen, dass die Zuständigkeit der Spruchkörper im Voraus abstrakt-generell bestimmt wird. Dem steht die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht entgegen (Rn. 43).
BGH: Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei der Herstellung von Zigaretten ohne Steuerzeichen
Das in § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO für das Nichtverwenden von Steuerzeichen normierte Tatbestandsdenkmal "pflichtwidrig" ist wie das gleichlautende aus § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ein strafbarkeitsbegründendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 1 StGB.
BAG: Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das besonderes elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Gerichtsverwaltung
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
BAG: Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit
1. In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung eines in einem Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung sei festgestellt worden, dass er vorläufig nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden könne, lag - zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerable Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht - eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB, die "an sich" als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (Rn. 17).
BAG: Berechnung der Leistungszulage zum TV ERA
1. Sieht ein Tarifvertrag ein Einspruchs- oder Reklamationsverfahren gegen eine Leistungsbeurteilung unter Einbeziehung einer paritätischen Kommission vor, so hat diese regelmäßig eine eigene inhaltliche Entscheidung über die Beurteilung zu treffen. Dies gilt unabhängig davon, ob bei der Beurteilung materielle Fehler oder Verfahrensfehler erfolgt sind (Rn. 18, 20 f.).
Anm. zu BAG: Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung
Das BAG hat mit Urteil vom 25.3.2026 (5 AZR 108/25) entschieden, dass eine Regelung im Arbeitsvertrag in Form einer allgemeinen Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, unwirksam ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, erschütterter Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, zeitliche Koinzidenz
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im deutschen Arbeitsrecht das zentrale Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ihr kommt grundsätzlich ein hoher Beweiswert zu. Gleichwohl ist dieser nicht unerschütterlich. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Kündigung können Zweifel entstehen, wenn sich bestimmte Auffälligkeiten im zeitlichen und tatsächlichen Ablauf ergeben. Das Urteil des LAG Baden-Württemberg v. 28.11.2025 (7 Sa 33/25) verdeutlicht, unter welchen Voraussetzungen dieser Beweiswert erschüttert sein kann und betont die Bedeutung einer Gesamtwürdigung aller Umstände (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Geschäftsgeheimnisse: Erforderlichkeit angemessener Schutzmaßnahmen
Das LAG Baden-Württemberg hat mit Beschluss v. 3.7.2025 (8 Ta 1/25) entschieden, dass wenn ein Unternehmen seine Geschäftsgeheimnisse unter den Schutz des GeschGehG stellen will, es angemessene Maßnahmen zum Schutz dieser Geheimnisse ergreifen muss. Je höher der Schutzwert ist, desto effektiver müssen die Schutzmaßnahmen sein (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BMF: Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 26. November 2024 zur Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard – CRS) aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch in Steuersachen und soll die erforderliche Transparenz herstellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen abzusichern. Um auch die nach dem amended CRS künftig zusätzlich zu meldenden Informationen mit Staaten außerhalb der EU zwischenstaatlich automatisch austauschen zu können, hat die Bundesregierung am 26. November 2024 das amended CRS MCAA unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 2 Absatz 2 der Vereinbarung an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu übermittelnden Notifikationen erlangt werden.
BMF: Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft wurden bei der OECD bereits in 2020 Mustervorschriften für Meldungen von Betreibern digitaler Plattformen (Model Rules for Reporting by Platform Operators – MRDP) erarbeitet, die anschließend auf EU-Ebene durch die DAC7 in die Amtshilferichtlinie eingeflossen sind.
BMF: Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt. Dieses beinhaltet neue standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
BMF: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung - Außenprüfung (ApO) – soll die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) - vom 15. März 2000 ersetzen.
BMF: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder
Die Finanzverwaltung hat zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen, die bis zum 19.03.2026 ergangen sind, Stellung genommen.
BMF: Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit Rechnungszinsfußes bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. März 2026 wurden die am 18. März 2026 anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, gegen gesonderte Verlustfeststellungen nach § 10d Absatz 4 Satz 1 EStG, gegen Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags und gegen gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen sowie gegen Bescheide, die die Änderung einer der vorgenannten Festsetzungen oder Feststellungen ablehnen, zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Rechnungszinsfuß in Höhe von 6 % bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG verstoße gegen das Grundgesetz.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Insbesondere aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung ergibt sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf beim Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 146a (BMF-Schreiben vom 17. März 2026 - IV D 2 - S 0316-a/00027/008/020).
BMF: Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung des internationalen Informationsaustauschs in Bezug auf GloBE-Informationen mit Drittstaaten. Dabei handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen eingereicht werden. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts in Art und Umfang rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, durch die vorliegende völkerrechtliche Mehrseitige Vereinbarung einen automatischen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen zu etablieren.