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BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung dient dem Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird.
BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Die Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung dient dem Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, damit deren Arbeit noch effizienter und wirksamer wird.
BAG: Wechselschichtzulage bei nur vorübergehendem Entfallen ihrer Voraussetzungen

BAG: Wechselschichtzulage bei nur vorübergehendem Entfallen ihrer Voraussetzungen

2. Wechselschichtarbeit iSd. § 22 Nr. 11 TV-N Berlin setzt nicht nur voraus, dass im jeweiligen Arbeitsbereich ein Einsatz der Arbeitnehmer an allen Kalendertagen ununterbrochen "rund um die Uhr" erfolgt (Rn. 23). Vielmehr muss auch der Beschäftigte selbst mit seinen individuellen Schichten diese Zeitspanne vollständig abdecken. Selbst geringe "Lücken" bei der Abdeckung des 24-Stunden-Zeitraums führen dazu, dass er keine Wechselschicht leistet (Rn. 24 f.).
BAG zur Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit eines (Schul-) Hausmeisters

BAG zur Berücksichtigung von Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit eines (Schul-) Hausmeisters

1. Abweichend vom Regelfall des § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-V verlängert sich die tariflich geschuldete Anwesenheitszeit für die im Anhang zu § 9 TVöD-V genannten Beschäftigtengruppen ausnahmsweise auf bis zu durchschnittlich 48 Stunden und sind Bereitschaftszeiten nur anteilig (faktorisiert) als Arbeitszeit zu werten. Das setzt jedoch unter anderem voraus, dass regelmäßig Bereitschaftszeiten in nicht unerheblichem Umfang anfallen (Rn. 18 ff.).
BAG Corona-Sonderzahlung bei einem nur teilweise ruhenden Arbeitsverhältnis in Elternteilzeit

BAG Corona-Sonderzahlung bei einem nur teilweise ruhenden Arbeitsverhältnis in Elternteilzeit

1. Leistet der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber, ruhen die beiderseitigen Hauptpflichten nur teilweise. Im Umfang der Teilzeitarbeit während der Elternzeit bestehen sie fort.
BAG: Kein Verfall von Jahresurlaub während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und Elternzeit

BAG: Kein Verfall von Jahresurlaub während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und Elternzeit

1. Während der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und der Elternzeit verfällt weder zuvor nicht genommener noch während dieser Zeiten erworbener Urlaub (Rn. 13 f.).
BAG: Urlaubsanspruch bei ein Jahr übersteigender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

BAG: Urlaubsanspruch bei ein Jahr übersteigender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

1. Die Tarifvertragsparteien können grundsätzlich Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln und diese von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen (Rn. 18).
BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Mittellosigkeit einer Partei ursächlich für die Fristversäumnis ist

BGH: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Mittellosigkeit einer Partei ursächlich für die Fristversäumnis ist

Legt eine bedürftige Partei unbeschränkt Berufung ein, genügt ein vom Rechtsanwalt der Partei noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist vorgelegtes (ausführlich) begründetes Prozesskostenhilfegesuch nicht, um die Vermutung zu erschüttern, eine Partei sei bis zur Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen, wie sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss, wenn der Rechtsanwalt anwaltlich versichert, ohne eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder anderweitige Finanzierung nicht bereit zu sein, das Berufungsverfahren durchzuführen (Ergänzung BGH, Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11, NJW 2012, 2041; vom 25. Oktober 2017 - XII ZB 251/17, FamRZ 2018, 120).
BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025

BMF: Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025

Die Finanzveraltung hat mit BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (IV C 5 - S 2378/19/10002 :002) die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 geregelt.
Anm. zu LAG Düsseldorf: Kein Inflationsausgleich während der Elternzeit

Anm. zu LAG Düsseldorf: Kein Inflationsausgleich während der Elternzeit

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.8.2024 (14 SLa 303/24) entschieden, dass tarifliche Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit ausgesetzt werden dürfen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz: Keine Arbeitszeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Erholungsurlaub

Anm. zu LAG Rheinland-Pfalz: Keine Arbeitszeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Erholungsurlaub

Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 13.6.2024 (5 Sa 255/23) entschieden, dass für Betriebsratstätigkeit im Erholungsurlaub kein Anspruch auf eine Gutschrift der Arbeitszeit besteht (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts

BFH: Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts

1. Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts gemäß § 10a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) erforderliche Unternehmensidentität der übertragenden Kapitalgesellschaft unberührt.
BFH: Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

BFH: Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung

1. Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung.
BFH: Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

BFH: Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

1. Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).
BFH zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

BFH zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird.
BFH: Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund; Fehlen der Entscheidungsgründe; Selbstbindung des BFH

BFH: Rechtsprechungsdivergenz als Zulassungsgrund; Fehlen der Entscheidungsgründe; Selbstbindung des BFH

1. NV: Eine zur Zulassung der Revision führende Rechtsprechungsdivergenz liegt nur vor, wenn die Rechtsfrage, über die die Gerichte divergierend entschieden haben, für beide Urteile entscheidungserheblich gewesen ist.
BFH: Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

BFH: Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse

1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt.
BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

BFH: Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Besteuerung von Sportwetten

NV: § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes verstößt weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Europarecht.
BFH: Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

BFH: Keine Klärungsbedürftigkeit hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

1. NV: Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 GG (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282) auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
BFH: Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung

BFH: Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Nullfestsetzung

NV: Die Klage gegen einen auf 0 € lautenden Steuer- beziehungsweise Steuermessbescheid ist zulässig, wenn geltend gemacht wird, eine den verbleibenden Verlustvortrag beziehungsweise vortragsfähigen Gewerbeverlust erhöhende Besteuerungsgrundlage sei in ihm nicht (mehr) berücksichtigt (Beseitigung der negativen Bindungswirkung; Anschluss an BFH-Urteil vom 30.06.2020 - IX R 3/19, BFHE 269, 314, BStBl II 2021, 859).
BFH: Zahlungen von Verwertungsgesellschaften

BFH: Zahlungen von Verwertungsgesellschaften

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Vergütungen für die Übertragung von Urheberrechten, die ein selbständig tätiger Journalist von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort oder der VG Bildkunst erhält, zu den Betriebseinnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit gehören.
BMF: Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

BMF: Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 4. September 2024 (IV C 2 - S 2742/19/10004 :003) zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen und den Folgen aus dem BFH-Urteil vom 28. September 2022, VIII R 20/20 Stellung genommen.
Anm. zu LAG Köln: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb

Anm. zu LAG Köln: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb

Das LAG Köln hat mit Urteil vom 23.1.2024 (4 Sa 389/23) entschieden, dass wenn ein Arbeitgeber während bestehender Arbeitsunfähigkeit im Kleinbetrieb kündigt, dies nicht gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot verstößt, wenn Konflikte im Team der tragende Grund seines Trennungsentschlusses waren (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
EuGH: Am 1. September treten wichtige Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gerichtshofs und des Gerichts in Kraft

EuGH: Am 1. September treten wichtige Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gerichtshofs und des Gerichts in Kraft

Der Gerichtshof und das Gericht haben ihre Verfahrensordnungen geändert, um die vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Änderungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union umzusetzen. Gleichzeitig werden mit den neuen Vorschriften die Verfahren vor beiden Gerichten modernisiert und vereinfacht. Die vom Gerichtshof bzw. vom Gericht vorgelegten Änderungsvorschläge wurden im Juni vom Rat der Europäischen Union genehmigt, bevor sie im Juli von diesen Gerichten förmlich erlassen wurden. Ferner hat der Gerichtshof eine neue Fassung der Praktischen Anweisungen für die Parteien in den Rechtssachen vor dem Gerichtshof und das Gericht eine neue Fassung der Praktischen Durchführungsbestimmungen zu seiner Verfahrensordnung erlassen.