UVR Einzelheft

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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2024) u.a.

Vorsteuerabzug und mittelbarer Zusammenhang

Der Vorsteuerabzug setzt einen Zusammenhang zwischen der bezogenen Eingangsleistung und einer besteuerten Ausgangsleistung voraus. Lässt sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen diesen beiden feststellen, so waren der BFH und ihm nachfolgend auch die Finanzverwaltung bisher der Auffassung, dass nur mittelbar verfolge Zwecke stets unerheblich seien. Mit seinem Urteil vom 16.9.2020 stellte der EuGH die deutsche Sichtweise des BFH in Frage. Der BFH kam in seinem Nachfolgeurteil vom 16.12.2020 folglich nicht umhin, seine Rechtsprechung aufzugeben. Der Vorsteuerabzug sei demnach nunmehr auch eröffnet, wenn ein mittelbar unternehmerisch veranlasster Leistungsbezug vorliegt, die Leistung zwar unentgeltlich an einen Dritten weitergeliefert wird, aber kein unversteuerter Letztverbrauch droht. Mit Schreiben vom 24.1.2024 gab das BMF dementsprechend seine bisherige Auffassung ebenfalls auf und bezog ausführlich Stellung zu den Folgen des BFH-Urteils.

Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2024) u.a.

Unrichtiger Steuerausweis – Neue Entwicklungen zu § 14c Abs. 1 UStG – mit Hilfe des MwSt-Systems erzeugte Gewinnsteigerung

Weist der leistende Unternehmer oder der von ihm beauftragte Dritte in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag aus, als der leistende Unternehmer nach dem Gesetz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet der leistende Unternehmer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 auch den Mehrbetrag. In der jüngeren Vergangenheit gab es zu dieser Thematik neue EuGH- und nationale Rechtsprechung. Danach soll eine nach § 14c Abs. 1 UStG in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller nicht geschuldet werden, wenn die Leistung gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauchern erbracht wird, mit der Begründung, dass keine Steuergefährdung vorliege.

Aktuelles Thema in Heft 2 der UVR (Februar 2024) u.a.

Die Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen nach der Stiftungsrechtsreform

Das zum 01.07.2023 novellierte (vereinheitliche) Stiftungsrecht bringt u.a. umfassende Neuregelungen der Stiftungsfusionsgeschäfte mit sich. Die sog. Zulegung oder Zusammenlegung von Stiftungen dürfte – zumindest in Relativwerten betrachtet – hierdurch in der Praxis einen deutlichen Bedeutungszuwachs erlangen. Dies gilt insb. für notleidende Stiftungen, die nunmehr die Möglichkeit erhalten, wieder ihrem Aufgabenkreis gerecht zu werden, nachdem diese durch eine vitale Stiftung mit vergleichbarem Stiftungszweck aufgenommen wurden. Nicht allein aufgrund der zurückliegenden Niedrigzinsphase kann dies für mehr als 60 % der rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland, die über ein Stiftungsvermögen von weniger als 1 Mio. € verfügen, eine interessante und existenzsichernde Gestaltungsmöglichkeit sein.

Aktuelles Thema in Heft 1 der UVR (Januar 2024) u.a.

Oldtimer-Kennzeichen und Vergünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer auch für Alltagsfahrzeuge?

Mit dem Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz 1997 wurden Schadstoffemissionen bei der Besteuerung von Personenkraftwagen stärker berücksichtigt. Die gesetzlichen Änderungen führten bei älteren Fahrzeugen ohne moderne Abgasreinigungsanlagen zu einer höheren Kraftfahrzeugsteuer. Bei den Fahrzeugen, denen ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt wurde, ist diese Steuer jedoch regelmäßig nicht höher, sondern sogar niedriger, so dass die Zulassung solcher alten Fahrzeuge ohne moderne Abgasreinigungsanlagen von der Finanzverwaltung sogar steuerlich gefördert wird. Grund dafür ist eine besondere Regelung im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Bis 2007 wurde ein solches Oldtimer-Kennzeichen nur Fahrzeugen zugeteilt, die u.a. insbesondere „vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt“ werden. Seit 2007 teilen die Straßenverkehrsbehörden auch solchen Fahrzeugen ein H-Kennzeichen zu, die u.a. „zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“, was auch für solche „nur alte“ Fahrzeuge zutrifft, die als Alltagsfahrzeug genutzt werden. Viele Modelle der 1980er Jahre, die in großen Stückzahlen produziert wurden, kommen inzwischen nun auch schon in den Genuss des Oldtimer-Kennzeichens. Hierzu gehören unter anderem der VW Golf II oder der Mercedes Benz W124 (E-Klasse). Der Bestand an Fahrzeugen mit hohen Schadstoffemissionen und Oldtimer-Kennzeichen ist seit 2007 kontinuierlich angestiegen. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofs wuchs der Bestand an Oldtimern mit H-Kennzeichen in den letzten Jahren erheblich. Der Bundesrechnungshof hat diese Handhabung kritisiert. Der Gesetzgeber habe danach „nur alte“ Kraftfahrzeuge von der Regelung ausschließen wollen. Steuerlich begünstigt werden sollten nur Fahrzeuge, die als historische Sammlerstücke in der Regel nur bei sog. Oldtimer-Rallyes oder ähnlichem zum Einsatz kommen, also nur gelegentlich im Straßenverkehr genutzt werden. Die im Jahre 2007 erfolgte Lockerung entspräche dieser Intention des Gesetzgebers nicht. Der Bundesrechnungshof hat das BMF deshalb zu einer zügigen Gesetzesinitiative aufgefordert, um die besondere Oldtimer-Besteuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer so zu gestalten, dass Alltagsfahrzeuge von der Regelung wieder ausgeschlossen werden. Das BMF hat eine solche Gesetzesinitiative abgelehnt. Die vom Bundesrechnungshof angeführte Intention des Gesetzgebers sei nicht belegt. Auch seien die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens 2007 nicht gelockert worden. Das BMF bestreitet, dass mit der besonderen Oldtimer-Besteuerung Fahrzeuge subventioniert werden, die im Alltagsverkehr als übliche Verkehrsmittel eingesetzt werden.

Aktuelles Thema in Heft 12 der UVR (Dezember 2023) u.a.

Vermeidbarkeit der Zuordnung von Logistik-Immobilien zum Verwaltungsmögen gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG

Derzeit wird in der Praxis die Frage streitig diskutiert, ob es sich bei Logistik-Immobilien um sog. Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG handelt. Mit Urt. v. 10.05.2023 - II R 21/21 hat der BFH entschieden, dass, wenn ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen wird, eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG in der am 1.7.2013 geltenden Fassung vorliegt. Dies gelte unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der vermietenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist.

Aktuelles Thema in Heft 11 der UVR (November 2023) u.a.

Umsatzsteuerliche Änderungen im Entwurf eines Wachstumschancengesetzes

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines sog. Wachstumschancengesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit diesem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung eine Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen. Außerdem will man neue Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und Innovationen auf den Weg bringen können. Daneben sollen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Art. 27 bis 30 des Gesetzentwurfs enthalten zahlreiche Änderungen umsatzsteuerlicher Vorschriften, die einerseits der Bürokratieentlastung dienen, andererseits aber auch darauf abzielen, den Steuerbetrug zu bekämpfen. Einer der Schwerpunkte des Gesetzes ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen im Vorgriff auf die spätere Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.