
BMF: Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
Umsatzsteuer
Das BMF-Schreiben vom 17. April 2025 (III C 2 - S 7221/00019/005/013) regelt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz.
Quelle: BMF online vom 17. April 2025
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: