
BMF: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
Einkommensteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 24. Februar 2025 (IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005) in Randnummer 6 des BMF-Schreibens vom 3. November 2016 (BStBl I S. 1187) den Satz „Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“ durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.
Quelle: BMF online vom 24. Februar 2025
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