BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Abgabenordnung

Mit BMF-Schreiben vom 26. Juni 2024 (IV B 5 - S 1305/19/10003 :008) wir der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a geändert und das BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2006 - IV B 4 - S 1341 - 38/06 - (BStBl I S. 594) aufgehoben.

Das deutsche Recht sieht seit dem Jahr 2021 in § 89a der Abgabenordnung eine nationale Rechtsgrundlage für Vorabverständigungsverfahren vor. Deren Auslegung und Anwendung konkretisiert dieser neue Anwendungserlass. Mit der Veröffentlichung wird das Merkblatt zu Vorabverständigungsverfahren vom 5. Oktober 2006 aufgehoben.

Quelle: BMF obline vom 27. Juni 2024

Download:

Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: