Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern (ZfZ)

Die Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ist eine Fachzeitschrift für Zölle, Verbrauchsteuern, Außenwirtschaft und Marktordnung. Neben Informationen der Fachbereiche bietet die ZfZ Arbeitshilfen in Form von Fachbeiträgen und Kommentierungen zu aktuellen Themen und Entscheidungen.

Diese Zeitschrift ist Bestandteil folgender Fachportale:

Erscheinungsform
(Print-Abo + ZfZ online) 12 Ausgaben/Jahr; Die Zugangsdaten zur ZfZ online werden Ihnen im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt.
438,32 € / jährlich (zzgl. Versandkosten)

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Die Vorteile der ZfZ Zeitschrift

  • Umfassende Informationen verschiedener Fachbereiche in einer Fachzeitschrift
  • Kommentierungen und Fachbeiträge zu aktuellen Themen und Entscheidungen
  • Kostenfreier Zugriff auf das Zeitschriften-Modul ZfZ im Abonnement

Umfassende Informationen der Fachbereiche, Fachbeiträge und Kommentierungen

Die ZfZ ist eine Zeitschrift für Zölle, Verbrauchsteuern, Außenwirtschaft und Marktordnung. Die Fachzeitschrift liefert umfassende Informationen der verschiedenen fachlichen Schwerpunkte und verfolgt die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in Steuerrecht, Rechtsprechung und Literatur. Darüber hinaus bietet die ZfZ praxisrelevante Fachbeiträge zu aktuellen Themen und Problemen sowie fundierte Kommentierungen und Hinweise zu wichtigen Entscheidungen des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte.

Die inhaltlichen Schwerpunkte in der ZfZ

  • ZfZ-Aktuell: aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
  • ZfZ-Themen: ausführliche Beiträge, Hinweise und Kommentierungen zu aktuellen Themen der Fachbereiche
  • ZfZ-Rechtsprechung: mit Entscheidungen des EuGH, BFH und österreichischen VwGH und der Finanzgerichte mit regelmäßigen Anmerkungen zur Bedeutung für die Rechtsprechung
  • ZfZ-Literaturbericht: Rezensionen und Literaturberichte zu den verschiedenen Fachbereichen und Gesetzesmaterialien

Aktuelles aus Heft 7 der ZfZ (Juli 2024) u.a.

Der Zollrechtsreformvorschlag der Kommission – Änderungen beim Ausfuhrprozess und für den verantwortlichen Ausführer

Die Kommission hat in ihrem Vorschlag (COM(2023) 258 v. 17.5.2023) für eine Reform des Unionszollkodex (R-UZK) zahlreiche Änderungen vorgesehen. Hierzu gehören auch Neuregelungen im Ausfuhrprozess und die Ablösung des „Anmelders“ durch den „Ausführer“ als die für die Waren verantwortliche Person. Die Auswirkungen dieser Änderungen sind auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen, weil hierfür eine Analyse zahlreicher Vorschriften in unterschiedlichen Titeln des reformierten Zollkodex erforderlich ist, deren Platzierung vom derzeitigen Zollkodex abweicht. In ZfZ 2024, 160 hat der Autor bereits die Motive für die Verlagerung der Verantwortung vom Anmelder auf den Einführer dargestellt, welche die Kommission in ihrer Folgenabschätzung (Impact Assessment Report, SWD(2023) 140 v. 17.5.2023) ausführlich begründet hat. Diese Begründung erfasst auch die neue Verantwortung des Ausführers, sodass insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Der vorliegende Aufsatz beschreibt die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Ausfuhr (welche die bisherige „Wiederausfuhr“ einschließt) und die zur Bereitstellung der Vorabinformationen sowie der für die Überlassung zum Ausfuhrverfahren erforderlichen Mindestinformation verantwortlichen Personen dar. Die Ein- und Ausfuhr im Zusammenhang mit einem besonderen Verfahren wird in einem nachfolgenden Artikel behandelt.

Aktuelles aus Heft 6 der ZfZ (Juni 2024) u.a.

Der Zollrechtsreformvorschlag der Kommission – Änderungen im Einfuhrprozess und für den verantwortlichen Einführer

Die Kommission hat in ihrem Vorschlag (COM(2023) 258 vom 17.5.2023) für eine Reform des Unionszollkodex (R-UZK) zahlreiche Änderungen vorgesehen. Hierzu gehören auch Neuregelungen im Einfuhrprozess und die Ablösung des „Anmelders“ durch den „Einführer“ als die für die Waren verantwortliche Person. Sofern diese Person den Status eines „Trust and Check Traders“ (T&C) hat, können ihr bestimmte Vereinfachungen bewilligt werden; wichtige bisherige Vereinfachungen (auch für nicht-AEO) sollen entfallen. Die Auswirkungen dieser Änderungen sind auf den ersten Blick nicht leicht zu erkennen, weil hierfür eine Analyse zahlreicher Vorschriften in unterschiedlichen Titeln des R-UZK erforderlich ist, deren Platzierung vom derzeitigen Zollkodex abweicht

Aktuelles aus Heft 5 der ZfZ (Mai 2024) u.a.

Rechtsprechungsreport zum Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerrecht 2023

Dieser Beitrag, der an die ZfZ-Tradition der Vorjahre anschließt, informiert kritisch über die von der Autorin als über den entschiedenen Einzelfall hinaus wichtig identifizierten Gerichtsentscheidungen zum Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerrecht. Ein entsprechender Überblick über die verbrauchsteuerrechtliche Rechtsprechung der vergangenen Monate wird in Kürze folgen.

Aktuelles aus Heft 4 der ZfZ (April 2024) u.a.

Wirksamer Rechtschutz gegen Entscheidungen der Zollbehörden durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit

Der EuGH hat unlängst eine bemerkenswerte Entscheidung zum Zollwertrecht verkündet, welche die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit zu einem Umdenken bei der Anwendung verwaltungsprozessualer Grundsätze nötigen könnte. Bedauerlicherweise hat dieses Urteil des EuGH bislang in der zollrechtlichen Fachwelt noch nicht die gebotene Aufmerksamkeit gefunden. Neben zollwertrechtlichen Fragestellungen, die hier nicht weiter beleuchtet werden sollen, hatte sich der EuGH in diesem Urteil insbesondere mit der Frage zu befassen, ob ein einzelstaatliches Gericht befugt ist, von Amts wegen erstmals zu Lasten eines Klägers einen rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, der im Verwaltungsverfahren und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren von der Zollbehörde nicht berücksichtigt worden war. Was für deutsche Finanzrichterinnen und Finanzrichter jahrzehntelang als selbstverständlich galt, scheint nun jedenfalls dann in Frage gestellt zu werden, wenn ein einzelstaatliches Gericht Unionsrecht anzuwenden hat.

Aktuelles aus Heft 3 der ZfZ (März 2024) u.a.

Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Verlust im Verbrauchsteuerrecht – eine kritische Betrachtung unter Berücksichtigung praktischer Anwendungsfälle

Die Autorin untersucht im Anschluss an ein Urteil des FG Hamburg zur Steuerentstehung wegen einer Leckage an einer Ölleitung (FG Hamburg v. 5.8.2020, 4 K 109/16, ZfZ 2021, 58), unter welchen Voraussetzungen bei Unglücksfällen mit unversteuerten Waren oder aufgrund von Sorgfaltspflichtverletzungen Verbrauchsteuer entsteht.

Aktuelles aus Heft 2 der ZfZ (Februar 2024) u.a.

Das Antragsverfahren für autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente

Am 29.12.2023 wurden im Amtsblatt der EU die Verordnungen (EU) 2023/2890 zur Aussetzung der in Art. 56 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und (EU) 2023/2880 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren bekannt gegeben, mit denen die ab 1.1.2024 geltenden autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingente festgelegt werden, die der Versorgung der Verarbeitungsindustrie der Union dienen. Der Autor hat dies zum Anlass genommen, die Voraussetzungen und das Verfahren für den Erlass solcher Maßnahmen sowie die Bedingungen für deren Nutzung zu beschreiben, über die in der Literatur wenig veröffentlicht ist.

Weitere Bestandteile des ZfZ Zeitschriften-ABOs

Das ABO der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul ZfZ


ISSN: 0342-3484

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern ZfZ

Sowohl die Schriftleiter, Rechtsanwalt Reinhart Rüsken (Richter am BFH a.D.) und Dr. Katja Roth (Richterin am BFH) als auch die einzelnen Mitglieder des vielseitigen Autorenteams aus Verwaltung und Beratung von Mandanten sind hervorragende Sachkenner dieser komplexen Rechtsmaterie, die fundiertes Wissen der Fachbereiche praxisgerecht aufbereiten.