360° VersStG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Versicherungsrecht den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Versicherungsteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Versicherungsteuergesetz 360° im Blick mit dem VersStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° VersStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° VersStG eKommentar – so behalten Sie das Versicherungsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Aufteilung zwischen Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Die Regelungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VersStG und des § 3 Abs. 1 FeuerschStG sind aufeinander abgestimmt. Hiernach werden für die Feuerversicherung und die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung die Versicherungsentgelte zwischen Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer aufgeteilt, soweit die Feuerversicherung überhaupt steuerbar ist. Die Steuerbarkeit der Feuerversicherung setzt nach § 1 Abs. 1 FeuerschStG voraus, dass sich der versicherte Gegenstand bei Entgegennahme des Versicherungsentgelts im Geltungsbereich des Gesetzes befindet.

Empfänger der Steuererstattung

Erfolgt eine Steuererstattung an den Versicherer oder an dessen Bevollmächtigten, hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Überlassung des Erstattungsbetrags. Dieser Anspruch ergibt sich daraus, dass die Steuererstattung „für Rechnung des Versicherungsnehmers“ (§ 9 Abs. 1 Satz 2 VersStG) erfolgt.

Beteiligung an Kautionsversicherungen

Will ein Kautionsversicherer das Risiko der Inanspruchnahme aus der Sicherung nicht allein tragen, kann er sich entweder rückversichern oder eines Mitversicherers bedienen. Was bei den unterschiedlichen Arten der offenen und verdeckten Kautionsmitversicherung sowie bei der Kautionsrückversicherung zu beachten ist, lesen Sie in unserem eKommentar VersStG von Dr. Rolf Schmidt.

Bemessungsgrundlage für nachzuerhebende Versicherungsteuer

Der BFH hat im Einklang mit dem BGH in Zivilsachen festgestellt, dass § 7 Abs. 4 a.F. (= § 7 Abs. 9 n.F.) nur dazu dient, die Steuerschuld als versicherungsvertragliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers in das Zivilrechtsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer aufzunehmen und dadurch die Einziehung der Steuer durch den Versicherer zu erleichtern. Was dies für die Versicherungsteuer bedeutet und wie Versicherer daher handeln sollten, lesen Sie in unserem eKommentar VersStG von Dr. Rolf Schmidt.

Beurteilung von Transportgüterversicherungen

Wie erfolgt die versicherungsteuerrechtliche Beurteilung einer steuerbefreiten Transportgüterversicherung kombiniert mit der Absicherung von in Deutschland steuerbaren und versicherungsteuerpflichtigen Risiken? Finden Sie dies und die Antwort zu vielen weiteren aktuellen Fragestellungen zum Versicherungsteuerrecht in unserem eKommentar VersStG von Dr. Rolf Schmidt.

Nachbelastung des Versicherungsnehmers in Fällen der Nachversteuerung

§ 9 Abs. 7 VersStG enthält für den Versicherer, der grundsätzlich zur Nachversteuerung verpflichtet ist, eine eigenständige Anspruchsgrundlage, den Versicherungsnehmer mit dem Steuerbetrag nachzubelasten. Finden Sie die aktuelle Kommentierung hierzu und zu vielen weiteren aktuellen Fragestellungen zum Versicherungsteuerrecht in unserem eKommentar VersStG von Dr. Rolf Schmidt.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179800-4

Herausgeber

Dr. Rolf Schmidt, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen