Stbg Einzelheft

Die Steuerberatung (Stbg) bietet Ihnen jeden Monat kompakt und praxisgerecht aufbereitet alle wichtigen Informationen zum Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht sowie zur Betriebswirtschaft für Ihre fachliche Beratung und die Kanzleiorganisation. Weitere Schwerpunkte sind Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Prüfung/Rechnungslegung, neue Beratungsfelder und Berufsrecht.

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Die Vorteile von „Die Steuerberatung“ (Stbg)

  • Immer auf dem neusten Stand durch hohe Aktualität der Fachbeiträge
  • Praxisnahe Aufarbeitung aller wichtigen Informationen
  • Alle Informationen kompakt in einer Fachzeitschrift

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Kompetent informiert für eine erfolgreiche Beratung

Die Steuerberatung ist Zeitschrift und gleichzeitig Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.

Die Fachzeitschrift bietet Ihnen jeden Monat kompakt und praxisnah aufbereitet alle wichtigen Informationen für Ihre fachliche Beratung und für die Kanzleiorganisation.

Lesen Sie regelmäßig aktuelle Fachbeiträge zum nationalen und internationalen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, zur Prüfung/Rechnungslegung, zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, zur Betriebswirtschaft, zu neuen Beratungsfeldern sowie zum Berufsrecht.

Die Zeitschrift zeichnet sich durch Praxisnähe und hohe Aktualität aus (z.B. durch laufend aktualisierte Übersichten zur Gesetzgebung und Rechtsprechung, Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel).

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Steuerberater Zeitschrift

  • Nationales und internationales Steuerrecht zu allen Steuerarten und Themenschwerpunkten
  • Relevante Themen wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsrecht, betriebswirtschaftliche Beratung, Arbeits- und Sozialrecht
  • Ausführungen zum Berufsrecht und Berufsstand
  • Praxistipps und Rechtsbehelfsempfehlungen
  • Aktuelles aus der Fallarbeit des DStV

Aktuelles aus Heft 5 der Stbg (Mai 2023) u.a.

Verlustverrechnungsfalle nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG bei Einbringung in eine GmbH

In § 2 Abs. 4 Satz 3 bis 6 UmwStG ist eine Verlustverrechnungsbeschränkung normiert, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit bestimmten Verlustpositionen des übernehmenden Rechtsträgers nicht zulässig ist. Diese vor dem Hintergrund der Verlustnutzung vor allem bei der Verschmelzung einer Gewinn-Kapitalgesellschaft auf eine Verlust-Kapitalgesellschaft eingeführte Verlustverrechnungssperre findet bei Inanspruchnahme der steuerlichen Rückbeziehung nach § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG auf Grund des Verweises in § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG z. B. auch bei der Einbringung eines Betriebs in eine GmbH Anwendung.

Erwirtschaftet der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum positive Einkünfte, während bei der übernehmenden GmbH im Jahr der Einbringung außerhalb des Rückwirkungszeitraums unvorhergesehene Verluste eintreten oder das Ergebnis durch zusätzlichen Aufwand belastet wird, so kann der Fall eintreten, dass die GmbH – für die Beteiligten überraschend – in ihrem ersten Jahr mehr Gewinn zu versteuern hat, als sie mit dem unveränderten Betrieb erzielt. Diese Folgen hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 22.10. 2020, 10 K 10192/19, EFG 2021 S. 507 bestätigt. Im Anschluss an eine kurze Darstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG wird das vorstehende Urteil erörtert, das zugleich zu einer Vielzahl von Streitfragen im Hinblick auf die Regelungen in § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG Stellung nimmt und erste Hinweise für die Besteuerungspraxis gibt.

Aktuelles aus Heft 4 der Stbg (April 2023) u.a.

Steuerhinterziehung wegen Versagung des Vorsteuerabzugs aus „Bösgläubigkeit“ – ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG?

Die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichteten Ende 2022 darüber, dass die europäische Staatsanwaltschaft „den größten Mehrwertsteuerbetrug in der EU“ aufgedeckt habe. Es gehe um Milliarden Euro. Ausgangspunkt des Verfahrens soll ein Unternehmen aus Portugal gewesen sein, das den Handel mit Unterhaltungselektronik zum Aufbau von grenzüberschreitenden „Hinterziehungsketten“ genutzt habe. Die Veröffentlichung zeigt, dass die betrügerische Ausnutzung des europäischen Umsatzsteuersystems nach wie vor ein Problem darstellt und dass es wohl auch künftig neue Verfahren geben wird, in denen die Ermittlungsbehörden gegen Beteiligte wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung ermitteln. 

Für Fälle, die im Zeitraum bis Ende 2019 spielen, stellt sich für die strafrechtliche Beurteilung ein Problem, über das in der Praxis bislang weitgehend hinweggesehen wird. Denn bis zur Einführung von § 25f UStG fehlte in Deutschland eine nationale Rechtsgrundlage, auf die die Versagung des Vorsteuerabzugs in den betreffenden Fällen gestützt werden konnte, insbesondere wenn es um die Beurteilung von Händlern geht, die nicht als Initiatoren, sondern nur mittelbar in die entsprechenden Ketten eingebunden worden sind. Der nachfolgende Beitrag geht dieser Frage nach, zu der bislang keine abschließend höchstrichterliche Rechtsprechung existiert.

Aktuelles aus Heft 3 der Stbg (März 2023) u.a.

Sperrfristverstöße bei ertragsteuerlichen Umstrukturierungen als Problem für die Beratungspraxis

Viele steuerbegünstigende Regelungen sehen vor, dass deren Nutzung rückwirkend versagt wird, wenn der Steuerpflichtige sich nicht an bestimmte Behaltens- bzw. Sperrfristen hält. Auf die Gründe für einen möglichen Verstoß kommt es hierbei nicht an. Hierbei erweist sich als besonders problematisch, dass diese Fristen nicht nur unterschiedlich lang sind, sondern auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu laufen beginnen und damit auch unterschiedlich enden. Der folgende Beitrag geht hierauf am Beispiel der Regelungen für ertragsteuerliche Umstrukturierungen ein und zeigt die damit verbundenen möglichen Konsequenzen auf. Die Unterschiedlichkeit der Regelungen zeigt, dass der Gesetzgeber kein einheitliches Konzept verfolgt. Dies überrascht schon deshalb, weil diese Regelungen mit der Vermeidung von Missbräuchen begründet werden und wohl erwartet werden dürfte, dass ein einheitliches Verständnis des Gesetzgebers besteht, was als missbräuchlich anzusehen ist.

Aktuelles aus Heft 2 der Stbg (Februar 2023) u.a.

Neuregelungen für Photovoltaikanlagen durch das Jahressteuergesetz 2022

Die „erneuerbare Energien“ werden auch in der steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen immer bedeutsamer. Rechtsprechung und FinVerw. mussten sich mit verschiedenen Themenbereichen auseinandersetzen.
Das JStG 20222 enthält hierzu wesentlichen Änderungen. Ziel der Regelungen ist es, für „kleine“ Photovoltaikanlagen bürokratische Hürden abzubauen und einen steuerlichen Anreiz für entsprechende Anlagen zu schaffen, um so einen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende zu leisten. Die ertrag- und umsatzsteuerlichen Neuregelungen werden von Perschon umfangreich dargestellt. 

Weitere Bestandteile des Stbg Zeitschriften-ABOs

Das Stbg Zeitschriften-ABO enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul Stbg.


ISSN: 0490-9658

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Einkommensteuer, Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Grunderwerb- u. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Personalpraxis, Wirtschaftsrecht, Umwandlungssteuer u. Umwandlungsrecht, Umsatz- u. Verkehrsteuern, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Der Schriftleiter Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski gewährleistet eine ausgewogene Auswahl aktueller Themen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. wahrt als Vertreter der Angehörigen der steuerberatenden Berufe zudem die Interessen des Berufsstands und informiert über berufspolitische Themen.