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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2025) u.a.

VAT in the Digital Age (ViDA) – ein Überblick der unionsrechtlichen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht

Die EU-Kommission hatte dem Rat der EU bereits am 8.12.2022 einen Vorschlag zur Änderung des Mehrwertsteuersystems unterbreitet, um dieses zu modernisieren und insbesondere an das digitale Zeitalter anzupassen, es widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen und die Herausforderungen im Bereich der MwSt anzugehen, die sich aus der Entwicklung der Plattformwirtschaft ergeben. Der ursprüngliche Vorschlag führte im Verhandlungszeitraum zu vielen größeren und kleineren Änderungen, bis sich schließlich alle Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Fassung einigen konnten. Nach fast zwei Jahren Verhandlung erzielten zunächst die ECOFIN-Finanzminister am 5.11.2024 eine politische Einigung über das Reformvorhaben. Da der Entwurf bereits am 22.11.2023 dem Parlament vorgelegen hatte, danach aber noch erhebliche Änderungen folgten, fand eine weitere Anhörung im Parlament statt. Nach der endgültigen Einigung im Rat am 11.3.2025 konnten die Änderungen am 25.3.2025 schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie traten am 14.4.2025 in Kraft und sollen nun schrittweise bis 1.1.2035 wirksam werden.

Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2025) u.a.

Zur Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG unter Beachtung der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.12.2011 eingeführt, um Besteuerungslücken in Fällen disquotaler Einlagen in Kapitalgesellschaften zu schließen. Durch § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG werden diese Vorgänge einer Direktzuwendung des Schenkers an die Gesellschafter gleichstellt. Dies hatte der Gesetzgeber für erforderlich gehalten, weil der BFH in seiner Entscheidung vom 9.12.2009 zu dem Ergebnis gekommen war, dass disquotale Einlagen in eine GmbH nicht schenkungsteuerbar sind. Wegen der rechtlichen Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens der GmbH fehle es an einer zivilrechtlichen Vermögensverschiebung zwischen den Gesellschaftern, die zur Erfüllung des Tatbestands des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG notwendig sei. Da der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG allerdings recht weit gefasst ist, wird diese Vorschrift in der Literatur sehr kritisch gesehen. Zu den Streitpunkten gehört u.a. die Frage, ob zum Tatbestand des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ein subjektives Merkmal i.S. eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit der Leistung gehört. Das FG Münster hat dies in seinem Urteil vom 23.5.2024 – gegen das die Finanzverwaltung Revision eingelegt hat – mit ausführlicher Begründung bejaht. Mittlerweile hat jedoch der BFH in zwei Revisionsverfahren zu Urteilen des FG Sachsen entschieden, dass § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG eine Schenkung fingiere und die Freigebigkeit der Leistung an die Gesellschaft – anders als beim Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – nicht Voraussetzung für die Steuerbarkeit sei. Maßgebend für die Steuerbarkeit nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei allein die Werterhöhung von Anteilen an der Gesellschaft, die ein unmittelbar oder mittelbar beteiligter Gesellschafter durch die Leistung des Zuwendenden an die Gesellschaft erlange.

Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2025) u.a.

Prämienrückzahlung per Scheck und Rückerstattung von Versicherungsteuer - zugleich eine Urteilsbesprechung des FG Köln v. 6.5.2024, 2 K 219/21

Unverdientes Versicherungsentgelt ist vom Versicherer an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Ist das Versicherungsentgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt worden, weil die Versicherung vorzeitig endete oder weil das Versicherungsentgelt oder die Versicherungssumme herabgesetzt worden ist, so wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VersStG die Versicherungsteuer auf Antrag insoweit erstattet, als sie bei Berücksichtigung dieser Umstände nicht zu erheben gewesen wäre. Die Steuer wird grundsätzlich dem Steuerentrichtungsschuldner (im Regelfall ist das der Versicherer) für Rechnung des Steuerschuldners (Versicherungsnehmer) erstattet. Fraglich ist, ob der Versicherer eine Erstattung in Fällen beanspruchen kann, in denen eine Rückzahlung des Versicherungsentgelts per Verrechnungsscheck erfolgen sollte, dieser aber vom Versicherungsnehmer nicht eingelöst worden ist.

Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2025) u.a.

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 1.1.2025 – Wie weit reicht die Befreiung mit Blick auf das weiterhin geltende Bescheinigungsverfahren?

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 – anders als noch in dem Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vorgesehen – nicht umfassend reformiert. Angepasst wurde die Regelung jedoch hinsichtlich der unmittelbar dem Schul- und Bildungszweckdienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen unter grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens in nunmehr insoweit geänderter Form. Außerdem wurde   erstmals die Steuerbefreiung der Leistungen von Privatlehrern geregelt. Alle Änderungen sind mit Wirkung ab 1.1.2025 in Kraft getreten. Das BMF hat am 17.1.2025 den Verbänden den Entwurf eines Einführungsschreibens zu den Neuregelungen (im Wesentlichen Änderungen in Abschn. 4.20.5 UStAE sowie Neufassung der bisherigen Abschnitte 4.21.1 bis 4.21.5 UStAE in Form der neuen Abschnitte 4.21.1 bis 4.21.8 UStAE) zur Stellungnahme übersandt.

Aktuelles Thema in Heft 2 der UVR (Februar 2025) u.a.

Welchem Unternehmer steht die Vorsteuerabzugsberechtigung für die Einfuhrumsatzsteuer zu?

Während bei der Lieferung der Leistungsempfänger in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer feststeht, fehlt es an einer entsprechenden Bestimmung für die Einfuhr in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG. Zu klären ist daher die Frage, wie der Unternehmer festzustellen ist, dem die Abzugsberechtigung bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zusteht. Jahrzehntelang war dies nach der Rechtsprechung des BFH und nach allgemeiner Auffassung der Unternehmer, dem die Verfügungsmacht über den Gegenstand zum Zeitpunkt der Einfuhr zusteht. Notwendig aber auch hinreichend war danach die Feststellung, dass der Unternehmer im Zeitpunkt der Einfuhr die Verfügungsmacht über den Gegenstand hatte. In diese Rechtsprechung des BFH ist aufgrund der Rechtsprechung des EuGH Bewegung gekommen. In seinen beiden letzten Entscheidungen hat der BFH Feststellungen zum vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer getroffen, ohne auf das Merkmal der Verfügungsmacht abzustellen. Es stellt sich daher die Frage, ob auf das Auslegungsmerkmal Verfügungsmacht vollständig verzichtet werden kann.

Aktuelles Thema in Heft 1 der UVR (Januar 2025) u.a.

Direktanspruch auf Vorsteuererstattung im Billigkeitswege in Insolvenzfällen

Die vom EuGH mit dem Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken v. 15.3.2007 begründete Rechtsfigur des Direktanspruchs oder „Reemtsma-Anspruchs“ hat sich zu einer komplexen Thematik entwickelt, in der verschiedene grundlegende Fragen einer höchstrichterlichen Entscheidung harren. Weit überwiegender Anwendungsfall ist die Insolvenz des Beteiligten, der fälschlich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt (oder zumindest vom Zahlenden erhalten) und diese an sein Finanzamt abgeführt hat.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

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Inhalt UVR 6/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen, BFH, 23.10.2024, XI R 8/22, S. 161
  • Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown, BFH, 13.11.2024, XI R 5/23, S. 162
  • Konkretisierungen des BFH zu den Voraussetzungen für den „Reemtsma-Direktanspruch“, BFH, 05.12.2024, V R 11/23, S. 163
  • Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand, BFH, 11.12.2024, XI R 9/23, S. 164
  • Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen, BFH, 12.12.2024, V R 6/23, S. 165

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG: Ist auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital oder auf die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen?, FG Münster, 16.01.2025, 8 K 2751/21 F, S. 174
  • Nichtfestsetzung von GrESt nach Teilungsversteigerung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs in Gestalt des Meistgebots im Zwangsversteigerungsverfahren., FG München, 29.01.2025, 4 K 632/24, S. 174

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln i.R.d. Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, BFH, 20.11.2024, II R 38/22, S. 175
  • Fortgeltungsanordnung einer verfassungswidrigen Norm hindert weder verfassungskonforme Auslegung noch Richtervorlage; hier: Auslegung und Anwendung der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. vom 24.12.2009 (hierzu BVerfGE 138, 136), BVG, 20.02.2025, 1 BvR 1493/21, S. 175
  • Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG i.d.F. v. 1.7.2011, wenn i.R.d. Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird?, FG Münster, 25.02.2025, 3 K 2046/23 Erb, S. 176
  • Zur Frage, ob sich im Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gegenüberstehende Forderungen und Verbindlichkeiten i.R. einer Verbundvermögensaufstellung zu saldieren sind, FG Münster, 25.02.2025, 3 K 99/23 F, S. 177

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • KraftSt als Masseverbindlichkeit – Nachweislast für Masseeigenschaft bzw. Nichtmasseeigenschaft von KFZ bei Autovermietung, FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2025, 8 K 8013/20, S. 178
  • Zur Versicherungsteuerpflicht bei Betriebsstätten in Drittstaaten., BFH, 30.01.2025, V B 47/23, S. 179

UVR-Themen

  • Dr. Stefanie Becker: VAT in the Digital Age (ViDA) – ein Überblick der unionsrechtlichen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht, S. 180
  • Dr. Charlotte Pötters, Rainald Vobbe: Versicherungsteuerpflicht für Betriebsstätten in Drittstaaten?, S. 185

UVR-Praxisfall

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: In welchen Fällen greift die „Strafsteuer“ des § 14c UStG?, S. 187

Rezension

  • Raymond Halaczinsky: Tobias Jung, Grunderwerbsteuer in Erbfällen und bei Erbauseinandersetzungen mit Anteilen an Grundstücksgesellschaften, S. 192

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 5/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistung bei Unternehmensfortführung durch Insolvenzverwalter, BFH, 23.10.2024, XI R 20/22, S. 130
  • Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen, BFH, 05.12.2024, V R 16/22, S. 131
  • Vorsteuerüberhang aus Insolvenzeröffnungsverfahren, BFH, 11.12.2024, XI R 1/22, S. 132
  • Vorsteuerabzug bei nachträglichem Wegfall der Steuerpflicht des Umsatzes; Direktanspruch, EuGH, 13.03.2025, C-640/23, S. 133

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland, BFH, 25.09.2024, II R 36/21, S. 135
  • Steuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude, BFH, 30.10.2024, II R 18/22, S. 136

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Bemessung des Teilwertes von Genossenschaftsanteilen im Rahmen einer Entnahme, FG Niedersachsen, 13.11.2024, 3 K 11079/21, S. 137
  • Zuordnung von verpachtetem Abbauland zum Grundvermögen – Abgrenzung zu land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, FG Münster, 14.11.2024, 3 K 2383/23 F, S. 137
  • Stellt Grundbesitz mit im Bau befindlichen Gebäuden, die erst nach dem Bewertungsstichtag vermietet werden sollen, Verwaltungsvermögen dar?, FG Münster, 14.11.2024, 3 K 908/23 F, S. 138
  • Voraussetzungen der erbschaftsteuerrechtlichen Privilegierung eines Familienheims, FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2024, 14 K 14131/22, S. 138
  • Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten (Renten-)Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt, FG München, 02.01.2025, 4 K 680/23, S. 139
  • Keine quotale Zurechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundsvermögensaufstellung, FG München, 08.01.2025, 4 K 24/22, S. 140

UVR-Themen

  • Christian Weber: Die Neufassung der Kleinunternehmerregelung durch das Jahressteuergesetz 2024, S. 141

UVR-Gestaltungen

  • Stefan Heinrichshofen: Vermietung eines inländischen Grundstücks durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer, S. 151

UVR-Praxisfall

  • Hildegard Billig: Zur Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG unter Beachtung der aktuellen BFH-Rechtsprechung, S. 154
  • Raymond Halaczinsky: Das Ein- oder Zweifamilienhaus im Nachlass, Bewertungsfragen, S. 157

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 4/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen, BFH, 25.09.2024, XI R 6/23, S. 97
  • Aufladen eines Elektroautos als Lieferkette, EuGH, 17.10.2024, C-60/23, S. 98
  • Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht, BFH, 13.11.2024, XI R 31/22, S. 100

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • AdV eines Grunderwerbsteuerbescheids: Keine Anwendung der auf zehn Jahre verlängerten Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021., FG Düsseldorf, 09.09.2024, 11 V 1325/24 A (GE), S. 103
  • Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs., BFH, 25.09.2024, II R 46/22, S. 104
  • Nichtannahme einer mittelbar gegen § 6 Abs. 2 GrEStG (GrEStG 1983) gerichteten Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung., BVerfG, 18.10.2024, 1 BvR 991/22, S. 105
  • Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG für einen vor dem 6.12.2024 verwirklichten Erwerbsvorgang und Vorliegen der Voraussetzungen des § 6a GrEStG, FG Münster, 16.01.2025, 8 K 2744/21 GrE, S. 105

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Fällt Vermögen in einem anglo-amerikanischen Trust in den Nachlass?, FG Schleswig-Holstein, 10.10.2024, 3 K 41/17, S. 107
  • Disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter., FG Hamburg, 15.10.2024, 3 K 134/22, S. 107

UVR-Themen

  • Dr. Stefanie Becker: Umsatzsteuer bei Umstrukturierungen, S. 108
  • Dr. Rolf Schmidt: Prämienrückzahlung per Scheck und Rückerstattung von Versicherungsteuer, S. 115

UVR-Gestaltungen

  • Wolf-Dietrich Glockner: Mitwirkungspflichten des Insolvenzverwalters bei der Kfz-Steuer, S. 121

UVR-Praxisfall

  • Dr. Stefan Behrens, Christian Sparr: Beteiligungskettenverlängerungen und § 1 Abs. 2a, Abs. 2b GrEStG – Auswirkungen des BFH-Urteils vom 21.8.2024, II R 16/22, S. 123

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V