UVR Einzelheft
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Mit der UVR behalten Sie den Überblick
Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf:
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)
Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen
- UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet
- UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert
Aktuelles Thema in Heft 12 der UVR (Dezember 2023) u.a.
Vermeidbarkeit der Zuordnung von Logistik-Immobilien zum Verwaltungsmögen gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG
Derzeit wird in der Praxis die Frage streitig diskutiert, ob es sich bei Logistik-Immobilien um sog. Verwaltungsvermögen i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG handelt. Mit Urt. v. 10.05.2023 - II R 21/21 hat der BFH entschieden, dass, wenn ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen wird, eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG in der am 1.7.2013 geltenden Fassung vorliegt. Dies gelte unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der vermietenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist.
Aktuelles Thema in Heft 11 der UVR (November 2023) u.a.
Umsatzsteuerliche Änderungen im Entwurf eines Wachstumschancengesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines sog. Wachstumschancengesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit diesem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung eine Verbesserung der Liquiditätssituation der Unternehmen. Außerdem will man neue Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und Innovationen auf den Weg bringen können. Daneben sollen zahlreiche Maßnahmen ergriffen werden, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Art. 27 bis 30 des Gesetzentwurfs enthalten zahlreiche Änderungen umsatzsteuerlicher Vorschriften, die einerseits der Bürokratieentlastung dienen, andererseits aber auch darauf abzielen, den Steuerbetrug zu bekämpfen. Einer der Schwerpunkte des Gesetzes ist die Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen im Vorgriff auf die spätere Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems.
Aktuelles Thema in Heft 10 der UVR (Oktober 2023) u.a.
Kunstgegenstände oder Gebrauchsgegenstände? – Abgrenzungsfragen
Ob Lieferungen künstlerischer Erzeugnisse mit der Zweckform von Gebrauchsgegenständen in den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes (Nr. 53 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG) fallen können, führt häufig zum Streit mit dem Finanzamt. Künstler sind manchmal der Auffassung, dass sich die zutreffende Einordnung nach der künstlerischen Wertung des Gesamtwerks durch den Künstler richtet (insb. wenn deren Tätigkeit bereits als künstlerisch i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG anerkannt wurde). Das ist aber nicht der Fall, entscheidend für Zwecke der Umsatzsteuer ist die Einreihung des Gegenstandes in den Gemeinsamen Zolltarif. Zur Frage, ob auf die Umsätze des betreffenden Unternehmers der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann, gibt es zwischenzeitlich eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Auffassung.
Aktuelles Thema in Heft 9 der UVR (September 2023) u.a.
Grunderwerbsteuer beim Signing und beim Closing von Share Deals nach dem JStG 2022
Der Kauf von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft, der dazu führt, dass mindestens 90 % der Anteile an dieser Gesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übergehen, ist nach der von Seiten der Finanzverwaltung erstmalig in den gleichlautenden Länder-Erlassen vom 10.5.2022 zu § 1 Abs. 2a GrEStG und zu § 1 Abs. 2b GrEStG vertretenen Ansicht, dass es sich bei der rechtsgeschäftlichen Begründung des Anteilsabtretungsanspruchs und bei dem zu dessen Erfüllung erfolgenden dinglichen Anteilsübergang um zwei Erwerbsvorgänge handele, mit dem Risiko verbunden, dass – obwohl nur ein Veräußerungsvorgang vorliegt – Grunderwerbsteuer sowohl von der grundbesitzenden Gesellschaft als auch vom Anteilskäufer zu bezahlen ist. Wegen der strengen Anzeigeerfordernisse verschärfen die durch das JStG 2022 vom 16.12.2022 mit Wirkung ab 21.12.2022 in Kraft gesetzten Neuregelungen in § 16 Abs. 4a, Abs. 5 Satz 2 GrEStG dieses Risiko.
Allerdings regelt der jeweilige zweite Halbsatz von § 1 Abs. 3 und von § 1 Abs. 3a GrEStG nach wie vor, dass eine Anteilsvereinigung nach diesen Absätzen nur verwirklicht wird, „soweit eine Besteuerung nach den Absätzen 2a und 2b nicht in Betracht kommt“. Das unbedingte Wirksamwerden des Anspruchs auf Anteilsübertragung reicht mithin nicht aus, um einen der Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG zu verwirklichen. Zudem darf, damit einer der Anteilsvereinigungs-Tatbestände in § 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG verwirklicht ist, keine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a und § 1 Abs. 2b GrEStG mehr in Betracht kommen. Diese Regelung des Ausschlusses von § 1 Abs. 3, Abs. 3a GrEStG ist durch das JStG 2022 nicht geändert worden.
Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2023) u.a.
Beratungswissen zu ausgewählten anhängigen Revisionsverfahren aus dem Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht
Anhängige Revisionsverfahren spiegeln zum einem Grundsatzfragen (insbesondere bei von Seiten der Finanzverwaltung eingelegten Revisionen) aber auch möglicherweise im Einzelfall „fehlgelaufene“ Sachverhalte/Sachverhaltsgestaltungen wider. Für die Praxis können sich daraus Schlussfolgerungen für Gestaltungen bzw. für Rechtsbehelfsmöglichkeiten ergeben. Außerdem können sich Hinweise ergeben, was in der Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung bzw. in den erforderlichen Anlagen anzugeben ist.
Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2023) u.a.
Das Aufteilungsgebot des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG bei der Überlassung von Grundstücken und auf ihnen vorhandenen Betriebsvorrichtungen
Mit einer Entscheidung vom 04.05.2023 bringt der EuGH zumindest das deutsche Verständnis der herrschenden Meinung zum Aufteilungsgebot des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG zu Fall. Damit ergeben sich jedenfalls zum einen weitreichende Konsequenzen in der Unternehmerkette bei der Vermietung von Grundstücken nebst Zubehör, Betriebsvorrichtungen etc. und zum anderen möglicherweise auch Änderungen bei anderen (vermeintlichen) Aufteilungsgeboten. Dogmatisch geht es um die Voraussetzungen und die Wirkungen der Grundsätze über die Einheitlichkeit der Leistung – bzw. in der Terminologie des EuGH – den Umsatz, der eine wirtschaftlich einheitliche Leistung darstellt.
ISSN: 0935-7998
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern |
Erscheinungsform: |
Schriftleitung und Autoren:
Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.