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Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)
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Mit der UVR behalten Sie den Überblick
Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf:
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)
Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen
- UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet
- UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert
Aktuelles Thema in Heft 11 der UVR (November 2025) u.a.
Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht
Patchworkfamilien sind inzwischen eine gängige Form des Zusammenlebens. Nach Trennung, Scheidung oder Verwitwung gehen viele Menschen neue Partnerschaften ein, in denen Kinder aus unterschiedlichen Ehen oder Beziehungen zusammenwachsen. Diese Konstellationen werden im Erb- und im Steuerrecht unterschiedlich behandelt:
Das Erbrecht knüpft streng an Abstammung und familienrechtliche Bindungen an, während das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eigene Maßstäbe über Steuerklassen und Freibeträge setzt. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und verdeutlicht anhand eines Praxisfalls, wo Unterschiede bestehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich eröffnen.
Aktuelles Thema in Heft 10 der UVR (Oktober 2025) u.a.
Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer – aktuelle Zweifelsfälle
„Betriebsvermögen“ wird von der Erbschaft-/Schenkungsteuer in besonderer Weise ganz oder teilweise verschont. Zum begünstigungsfähigen „Betriebsvermögen“ gehören gem. § 13b Abs. 1 ErbStG nicht nur das „eigentliche“ Betriebsvermögen, sondern auch Beteiligungen an gewerblichen/freiberuflichen Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung von 25 % sowie die „Wirtschaftsteile“ der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.
Aus „Vorsicht“ vor (verfassungswidriger) Ausnutzung der Verschonung sind äußerst komplizierte Verschonungsregelungen geschaffen worden, die selbst wieder anfällig sind. Die Verschonungen stehen unter ständiger Kritik. Unbeschadet davon müssen die Verschonungen gegenwärtig gewährt werden. Wie bei allen Steuererleichterungen sind die Verschonungsvorschriften im Zweifel restriktiv auszulegen und an evtl. erforderliche Nachweise hohe Anforderungen zu stellen.
Es liegt in der Natur von Steuererleichterungen, dass Steuerbürger die Gewährung der Verschonungen für Betriebsvermögen „um jeden Preis“ durchsetzen wollen (bis zum BFH), die Finanzämter entsprechend die Verschonungen nur unter engen Voraussetzungen gewähren.
Halaczinsky greift aktuelle „Streitfragen“ auf und stellt Lösungen dar.
Aktuelles Thema in Heft 9 der UVR (September 2025) u.a.
Bauverpflichtung der Veräußererseite als Voraussetzungen des sog. einheitlichen Erwerbsgegenstands bei der Grunderwerbsteuer
In der Praxis wird zum Teil allein deshalb auf das Vorliegen eines sogenannten einheitlichen Vertragswerks bzw. einheitlichen Erwerbsgegenstands geschlossen, weil der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags in seiner Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Baumaßnahme nicht mehr frei ist und deshalb feststeht, dass er (Mit-)Eigentümer des Grundstücks in einem nach Kaufvertragsabschluss zukünftig bebauten oder anderweitig veränderten Zustand werden wird. Nach dem Urteil des FG München v. 20.4.2022 soll allein die Zustimmung des Bauunternehmers, den ausverhandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Werkvertrag mit dem Erwerber als (weiterem) Auftraggeber abzuschließen, für ein Zusammenwirken des zur Grundstücksübereignung verpflichteten Veräußerers mit dem zur Bebauung verpflichteten Bauunternehmer ausreichend sein. Dass dies mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht in Einklang steht, wird im diesem Beitrag dargelegt.
Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2025) u.a.
Umsatzsteuer auch ohne Leistung am Beispiel der vorzeitigen Beendigung von Verträgen – Hatte Prof. Tehler am Ende doch Recht?
Die Frage, ob einer Zahlung eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne zugrunde liegt, stellt sich seit Einführung der Umsatzsteuer. Stadie vertritt in diesem Zusammenhang ein sehr weit gehendes Verständnis. So ist er beispielsweise der Auffassung, dass auch der Unfallgeschädigte an den Schädiger eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbringt, wenn letzterer sein Auto beschädigt und deshalb Schadensersatz zu leisten hat. Die Thematik „Schadensersatz“ wurde inner-halb eines Jahres durch drei BMF-Schreiben neu entfacht. Sie ist in der Praxis von sehr hoher Bedeutung. Im zwischen-unternehmerischen Bereich geht es für den Leistenden darum, ob er auf die erhaltene Zahlung Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Für den Zahlenden geht es um sein Recht auf Vorsteuerabzug. Was die Höhe der Zahlung anbetrifft, hat dies unmittelbar Auswirkung auf das Zivilrecht, sodass sich regelmäßig auch Zivilgerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen haben. Und auch für die Versicherungsbranche ist die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung von erheblicher praktischer Bedeutung.
Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2025) u.a.
Neue Entwicklungen beim Prinzip des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer
Hat ein grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger eine vom leistenden Unternehmer gesetzlich nicht geschuldete, aber gleichwohl in einer —ansonsten ordnungsgemäßen— Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (z.B. Steuerausweis zum Regelsteuersatz statt zum ermäßigten Steuersatz oder Ausweis deutscher Umsatzsteuer über eine im Inland nicht steuerbare Leistung) an den leistenden Unternehmer gezahlt, kann der Leistungsempfänger im Rahmen eines sog. Direktanspruchs entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma und weiteren in der Folge ergangenen EuGH- und BFH-Urteilen, über die bereits Weber berichtet hatte, eine „Rückzahlung“ von der Finanzverwaltung verlangen, wenn eine auf dem Zivilrechtsweg geltend gemachte Rückforderung vom Rechnungsaussteller - insbesondere im Hinblick auf dessen Zahlungsunfähigkeit - übermäßig erschwert oder unmöglich ist. Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2022 hatte die Verwaltung die bis dahin zum Direktanspruch ergangene BFH-Rechtsprechung aufgegriffen und aus ihrer Sicht interpretiert. Dieses BMF-Schreiben legt aber immens hohe Hürden für den Direktanspruch fest. Nach der jüngeren EuGH- und BFH-Rechtsprechung haben sich weitere Erkenntnisse zum Direktanspruch ergeben und beim BFH sind auch noch einige Verfahren in diesem Bereich anhängig.
Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2025) u.a.
VAT in the Digital Age (ViDA) – ein Überblick der unionsrechtlichen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht
Die EU-Kommission hatte dem Rat der EU bereits am 8.12.2022 einen Vorschlag zur Änderung des Mehrwertsteuersystems unterbreitet, um dieses zu modernisieren und insbesondere an das digitale Zeitalter anzupassen, es widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen und die Herausforderungen im Bereich der MwSt anzugehen, die sich aus der Entwicklung der Plattformwirtschaft ergeben. Der ursprüngliche Vorschlag führte im Verhandlungszeitraum zu vielen größeren und kleineren Änderungen, bis sich schließlich alle Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Fassung einigen konnten. Nach fast zwei Jahren Verhandlung erzielten zunächst die ECOFIN-Finanzminister am 5.11.2024 eine politische Einigung über das Reformvorhaben. Da der Entwurf bereits am 22.11.2023 dem Parlament vorgelegen hatte, danach aber noch erhebliche Änderungen folgten, fand eine weitere Anhörung im Parlament statt. Nach der endgültigen Einigung im Rat am 11.3.2025 konnten die Änderungen am 25.3.2025 schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie traten am 14.4.2025 in Kraft und sollen nun schrittweise bis 1.1.2035 wirksam werden.
ISSN: 0935-7998
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern |
| Erscheinungsform: |
Schriftleitung und Autoren:
Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.
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Inhalt UVR 11/2025
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Rechtsprechung
- Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers, BFH, 30.04.2025, XI R 5/24, S. 323
- Nun auch der XI. Senat – Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden, BFH, 30.04.2025, XI R 25/24, S. 324
- Gleichzeitig Haftung für Umsatzsteuer und Versagung des Vorsteuerabzugs?, EuGH, 10.07.2025, Konreo, C-276/24, S. 326
- Differenzbesteuerung bei Vertriebsgesellschaft eines Künstlers, EuGH, 01.08.2025, Galerie Karsten Greve, C-433/24, S. 327
- Mehrwertsteuersatz bei Sudoku-Rätselheften, EuGH, 01.08.2025, Keesing Deutschland, C-375/24, S. 327
Grunderwerbsteuer
Rspr.
- Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs, BFH, 07.05.2025, II R 26/23, S. 330
- Herabsetzung der Grunderwerbsteuer beim einheitlichen Vertragswerk, FG München, 21.05.2025, 4 K 895/23, S. 331
- Einheitliches Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer, FG München, 25.06.2025, 4 K 1198/22, S. 332
UVR-Aktuell
Grundsteuer
- Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß, FG München, 25.06.2025, 4 K 2077/24, S. 334
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Anwendung des § 13a ErbStG bei Verzicht auf einen Nießbrauch; Bewertung einer aufschiebend bedingten Last; Abzinsung, FG Schleswig-Holstein, 31.03.2025, 3 K 28/24, S. 335
- Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche, BFH, 09.04.2025, II R 48/21, S. 335
- Steuerbefreiung für Familienheim – unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung bei testamentarisch einem Dritten eingeräumten Wohnrecht, FG Niedersachsen, 14.05.2025, 3 K 80/24, S. 337
- Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung gegen Beteiligung am Erlös aus dem Grundstücksverkauf als Schenkung, FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025, 14 K 14153/24, S. 337
UVR-Themen
- Prof. Dr. Alexander Neeser: Bleibt alles anders, S. 338
- Stefan Heinrichshofen: Der Vorsteuerabzug in der Gründungsphase einer GmbH – Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3.4.2025, S. 341
UVR-Praxisfall
- Martha Klink: Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht, S. 346
- Karlheinz Konrad: Verschonung des Unternehmensvermögens nach Umwandlung und Reinvestition, S. 349
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V
Inhalt UVR 10/2025
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Rechtsprechung
- Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG, BFH, 19.03.2025, XI R 4/22, S. 290
- Auch vertretungsweise Übernahme eines Notfalldienstes umsatzsteuerfrei, BFH, 14.05.2025, XI R 24/23, S. 291
- Einheitlichkeit einer Leistung bei Dienstleistungen einer Führungsholding, EuGH, 03.07.2025, C-808/23, S. 292
- Anwendbarkeit des § 14c UStG bei Rechnungen an Endverbraucher, EuGH, 01.08.2025, C-794/23, S. 293
Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung
- Privilegierung von Grundstücksübertragungen nach § 6 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) nur bei unmittelbaren Entflechtungsmaßnahmen., FG Köln, 21.05.2025, 5 K 1007/21, S. 295
- Kein allgemeiner Vertrauensschutz im Hinblick auf Grunderwerbsteuer nach Rechtsprechungsänderung des BFH bei sog. „RETT-Blocker“-Gestaltung – Rechtswidrigkeit eines bloß formellen Verwaltungsaktes., FG Schleswig-Holstein, 03.06.2025, 3 K 47/23, S. 296
- Zweimalige Festsetzung von GrESt für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing., BFH, 09.07.2025, II B 13/25 (AdV), S. 296
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Rückausnahme für Wohnungsunternehmen nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG, FG Münster, 10.10.2024, 3 K 751/22 F, S. 298
- Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids., BFH, 11.12.2024, II R 44/21, S. 299
- Keine Betriebsvermögensbegünstigung bei Übertragung eines GmbH-Anteils durch eine Personengesellschaft an ihren Mitunternehmer., FG Nürnberg, 14.03.2024, 4 K 263/22, S. 300
- Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG., BFH, 19.03.2025, II R 34/22, S. 301
- Schließt die „Zwischenschaltung“ eines Dritten die Nutzungsüberlassung von Grundbesitz durch den Gesellschafter an die Gesellschaft i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG aus?, FG Münster, 03.07.2025, 3 K 469/24 F, S. 301
UVR-Themen
- Raymond Halaczinsky: Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer – aktuelle Zweifelsfälle, S. 302
UVR-Gestaltungen
- Stefan Heinrichshofen: Umsatzsteuerliche Streitvermeidung bei Nebenkostenabrechnungen?, S. 313
UVR-Praxisfall
- Wolf-Dietrich Glockner: Steuerpflicht und Steuertarif bei der gewerblichen nichtenergetischen Nutzung von Energieerzeugnissen, S. 317
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V
Inhalt UVR 9/2025
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Rechtsprechung
- Umsatzsteuerpflicht der Schutzmaskenpauschale, BFH, 06.02.2025, V R 24/23, S. 257
- EuGH-Vorlage zur Prüfung von Vertrauensschutz bei der Differenzbesteuerung, BFH, 19.02.2025, XI R 23/24, S. 258
- Kein Geld erhalten und trotzdem keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage?, BFH, 30.04.2025, XI R 15/22, S. 259
- Zurechnung sexueller Dienstleistungen in einem Bordell („Laufhaus“), BFH, 30.04.2025, XI B 33/24, S. 260
- Vorlage an den EuGH: Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften, BFH, 22.05.2025, V R 22/23, S. 260
Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung
- Anzeige des Verpflichtungs- als auch des Verfügungsgeschäfts als Voraussetzung für die Anwendung des § 16 Abs. 4a GrEStG, FG Baden-Württemberg, 16.05.2025, 5 V 846/25, S. 264
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft., BFH, 06.06.2025, II B 43/24 (AdV), S. 265
UVR-Themen
- Dr. Stefan Behrens, Dr. Michael Bohnhardt: Bauverpflichtung der Veräußererseite als Voraussetzungen des sog. einheitlichen Erwerbsgegenstands bei der Grunderwerbsteuer, S. 266
- Prof. Dr. Alexander Neeser: Keine Strafsteuer nach § 14c UStG bei Rechnungen an Endverbraucher, S. 280
UVR-Gestaltungen
- Christian Weber: Kleinunternehmerregelung und zulässige Steuergestaltungen, S. 283
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V