
BMF: Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG
Kapitalertragsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 16. Mai 2025 (IV C 1 - S 2401/00008/014/051) zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG Stellung genommen und das BMF-Schreiben vom 23. Mai 2022 (BStBl I S. 860) neu gefasst.
Quelle: BMF online vom 16. Mai 2026
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Das BMF-Schreiben ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: