360° EnergieStG eKommentar

Das ist einzigartig! Permanente Kommentierung der Entwicklungen in Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur. Praxisorientiert aufbereitet gewährleistet der Online-Kommentar zum Energiesteuergesetz den schnellen und digitalen Zugriff auf relevante Kommentierungspassagen.

Der eKommentar zum Energiesteuergesetz ist Bestandteil folgender Fachportale:

Das Energiesteuergesetz 360° im Blick mit dem EnergieStG eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° EnergieStG eKommentars und erlangen sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° EnergieStG eKommentar – so behalten Sie das Energiesteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Energiesteuerentlastung mittels IVVA

ner in das Zoll-Portal integrierten Online-Anwendung. Vgl. Sie die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.

Energieerzeugnisse im Lager ohne Lagerstätte

Energieerzeugnisse sind bis zur Inbesitznahme durch den Empfänger, d.h. während des Transports durch den Inhaber des Steuerlagers ohne Lagerstätte zum Dritten, als im Lager ohne Lagerstätte befindlich zu betrachten. Vgl. Sie die aktuelle Kommentierung von Herrn Matthias Falkenberg zu § 8 EnergieStG in unserem eKommentar EnergieStG.

Zur Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokumentes (e-VD)

Fraglich ist, ob eine Steuerentlastung nach § 8 Abs. 7 EnergieStG in Betracht kommen kann, wenn ein Versand ohne erforderliches elektronisches Verwaltungsdokument (e-VD) durchgeführt wird. Lesen Sie die kritische Auseinandersetzung mit u.a. dieser spannenden Fragestellung von Herrn Matthias Falkenberg in der Kommentierung zu § 8 EnergieStG.

Dual use-Verwendung

Handlungen im Unternehmen, die vor Beginn bzw. nach der Beendigung des eigentlichen dual use-Prozesses durchgeführt werden und bei denen das Energieerzeugnis oder sein Verbrennungsprodukt nur für Zwecke des Verheizens genutzt werden (sog. vor- und nachgelagerte Prozesse), sind nicht begünstigt. Zu diesen nicht begünstigten Verfahren zählt laut aktueller Rspr. des BFH v. 12.3.2024, VII R 1/21 z.B. die als eigenständiger Prozess zu bewertende thermische Nachverbrennung im Anschluss an eine begünstigte dual use-Verwendung. Lesen Sie die kritische Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Sven Pohl in der Kommentierung zu § 19b EnergieStG.

Verfahren der Steuerbefreiung

Das Verfahren der Steuerbefreiung muss sich nach h.M. am Ort der Einfuhr anschließen. Eine Beförderung im Verfahren der Steuerbefreiung in den Betrieb des Verwenders ist nicht zulässig. Diese Lesart entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes. Nach § 19b Abs. 1 Satz 2 EnergieStG entsteht die Steuer nicht, wenn sich ein Verfahren der Steuerbefreiung anschließt. Lesen Sie die kritische Stellungnahme von Herrn Rechtsanwalt Sven Pohl in der Kommentierung zu § 19b EnergieStG.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179500-3

Herausgeber

Dr. Mirko Wolfgang Brill
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
c·k·s·s Rechtsanwälte Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht
Köln

Matthias Falkenberg
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Plessow
Berlin

Wolf-Dietrich Glockner
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
GSG-Partner Gergolla Schnabel Glockner Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB
Düsseldorf

Dr. Thomas Möller (bis 31.12.2020)
Hauptzollamt Osnabrück
Gastdozent der Bundesfinanzakademie
Referent der Bundessteuerberaterkammer
Osnabrück

Stefan Pelz (seit 1.1.2021)
Ass. jur.
Hauptzollamt Osnabrück
Hochschule Osnabrück
Melle

Sven Pohl
Rechtsanwalt
SKW Schwarz Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Hamburg

Martin Teufel
Generalzolldirektion, Direktion IX
Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ), Dienstort Sigmaringen
Sigmaringen