360° ErbStG eKommentar
Hinweis!
Der ErbStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Erbschaftsteuergesetz 360° im Blick mit dem ErbStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis. Dazu eine intelligente Vernetzung mit dem etablierten ErbStG | BewG | GrEStG Kommentar von „Wilms | Jochum“. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° ErbStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° ErbStG eKommentar – so behalten Sie das Erbschaftsteuerrecht rundum im Blick:
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Der BFH hat mit Urteil v. 28.2.2024, II R 25/21, die Auffassung der FinVerw bestätigt, dass beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als"entferntest Berechtigter" zum Schenker derjenige anzusehen ist, der nach der Stiftungssatzung potenziell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist, ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.
§ 2a ErbStG ist durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) v. 22.12.2023, BGBl. I 2023 Nr. 411 eingefügt worden.
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Erbschaft- u. Schenkungsteuer |
Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-178400-7
Herausgeber
Dr. Stephan Engel
Dipl.-Finanzwirt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Engel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Saarlouis
Dr. Hellmut Götz
Rechtsanwalt, Steuerberater Bender Harrer Krevet, Freiburg
Dr. Christoph Hülsmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Katja Immes
Rechtsanwältin, Steuerberaterin Abels Decker Kuhfuß Lenzen & Partner mbB, Düsseldorf
Prof. Dr. Georg Jochum
Zeppelin Universität Friedrichshafen
Prof. Dr. Marcel Kau
Universität Konstanz
Sabrina Kiebele
Dipl. Finanzwirtin Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
Dr. Christian Kirnberger
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt Warth & Klein Grant Thornton AG, München
Dr. Steffen Kranz
LL.M., Rechtsanwalt Söffing & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Düsseldorf
Karl Krogoll
Rechtsanwalt Söffing & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Düsseldorf
Christine Meßbacher-Hönsch
Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs a.D.
Dr. Matthias Söffing
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Söffing & Partner, Rechtsanwälte, Steuerberater, Düsseldorf