BMAS: Zum 1.4.2024 treten neue gesetzliche Regelungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft

SGB III – Arbeitsförderung

Seit Sommer 2023 gilt das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023, BGBl. I 2023, Nr. 191. Zum 1.4.2024 treten nun weitere umfangreiche Verbesserungen in Kraft, zu denen Elemente der Ausbildungsgarantie und das Qualifizierungsgeld gehören. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist hierzu in einer Pressemitteilung vom 26.3.2024 nochmal explizit hin. 

Deutschland braucht dringend Fachkräfte. Aus- und Weiterbildung sind eine zentrale Antwort auf den Fachkräftemangel. Deshalb stärken wir die berufliche Ausbildung in Deutschland weiter. Mit der Ausbildungsgarantie setzen wir auf bessere Berufsberatung, Zuschüsse für Auszubildende, die fernab der Heimat eine Ausbildung machen und mehr Angebote für Jugendliche, die Probleme haben, einen Ausbildungsplatz in ihrer Region zu finden. Denn die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Außerdem stärken wir mit dem neuen Qualifizierungsgeld die Möglichkeiten, um Beschäftigte von heute fit zu machen für die Arbeit von morgen. Mit dem Qualifizierungsgeld führen wir dafür eine neue Förderung ein, um sie in der Transformation zu unterstützen."

HUBERTUS HEIL, BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES

Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für junge Menschen – angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem geförderten Berufsorientierungs­praktikum für Schul­abgänger­innen und -abgänger steht künftig auch ein neuer Mobilitäts­zuschuss für Auszu­bildende zur Verfügung. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Zuschuss für zwei monatliche Familien­heim­fahrten im ersten Ausbil­dungs­jahr erhalten. Zudem wird ein Rechts­anspruch auf Förderung einer außer­betrieblichen Berufs­ausbildung zum 1. August 2024 eingeführt, wenn junge Menschen in einer Region mit zu wenig Ausbildungs­plätzen wohnen und trotz eigener Bemühungen keinen Ausbildungs­platz finden.

Das neue Qualifizierungs­geld unterstützt Betriebe, die besonders vom Struktur­wandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfs­gerechte Qualifi­zierung im Betrieb zu halten und Fach­kräfte zu sichern. Das Qualifizierungs­geld wird angelehnt an das Kurzarbeiter­geld als Entgelt­ersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Netto­ent­geltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiter­bildung entfällt.

Bei der Weiter­bildungs­förderung für Beschäf­tigte wird die Förder­syste­matik mit festen Förder­sätzen und weniger Förder­kate­gorien vereinfacht. Zudem steht die Förderung in Zukunft allen Arbeit­gebern und Beschäf­tigten offen und ist nicht mehr abhängig davon, ob ein Unter­nehmen vom Struktur­wandel betroff­en ist oder es sich um Engpass­berufe handelt.

Weitere Informationen: 
Zum Gesetz zur Strärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung klicken sie hier:

Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 26.3.2024