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Anm. zu BAG: Bezahlte Frühstückspausen – Tarifvertrag sperrt Betriebsvereinbarung
Das BAG hat mit Urteil vom 20.05.2025 (Az. 1 AZR 120/24) entschieden, dass eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der ein tarifgebundener Arbeitgeber den Arbeitnehmern künftig keine Freistellung von der Arbeitspflicht für eine Frühstückspause während der Arbeitszeit mehr gewährt wird, keine Änderung eines betrieblichen Entlohnungsgrundsatzes enthält und damit nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Arbeitstagbezogene Urlaubsberechnung im Rettungsdienst – Keine Umrechnung auf Kalendertage
Das BAG hat sich Urteil mit vom 19.8.2025 (9 AZR 216/24) mit der Frage befasst, ob der Urlaubsanspruch eines im Rettungsdienst tätigen Notfallsanitäters auf Grundlage von Kalendertagen oder – wie gesetzlich vorgesehen – ausschließlich anhand von Arbeitstagen zu berechnen und zu erfüllen ist. Die Entscheidung verdeutlicht die grundlegende Bedeutung des arbeitstagbezogenen Urlaubsansatzes und klärt, dass eine Berechnung nach Kalendertagen, die faktisch eine Siebentagewoche voraussetzt, rechtlich unzulässig ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; hier Eisenschutzarbeiten
1. Zu den Bauten- und Eisenschutzarbeiten iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 VTV gehören - neben Oberflächenschutzarbeiten auf Beton - industriell ausgeführte Eisenschutzarbeiten, die an Stahlbauwerken verrichtet werden. Ein Bauwerksbezug im engeren Sinn ist nicht erforderlich (Rn. 18 ff.).
BAG: Befristung eines zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt bezuschussten Arbeitsverhältnisses
Die nach § 16i Abs. 8 SGB II zulässige Befristung eines nach § 16i Abs. 1 SGB II zuschussgeförderten Arbeitsverhältnisses mit einer zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person setzt nicht voraus, dass diese im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem Arbeitgeber bereits förmlich zugewiesen ist.
BMF: Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine
Mit BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (IV C 2 - S 1900/01934/009/023) wird aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 (BStBl I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
BMF: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz
Mit BMF-Schreiben vom 24. November 2025 ( IV C 1 -S 1980/00206/032/046) wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527, zuletzt geändert durch BMF Schreiben vom 18. November 2024, BStBl I S. 1547, zu Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung geändert.
BMF: Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2025 (III C 2 - S 7100/00097/037/064) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen unter Berücksichtigung des BFH-Urteils V R13/22 vom 5. Dezember 2024 Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
BMF: Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Das BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2025 (IV C 6 - S 2170/00015/002/094) gilt zur Bewertung von Tieren nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie nach § 6 Absatz 2 und 2a EStG für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform. Es gilt auch für Betriebe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 EStG erzielen. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG ist dieses BMF-Schreiben sinngemäß anzuwenden.
BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Mit BMF-Schreiben vom 4. Dezember 2025 (IV D 5 - S 2223/00044/030/052) wird der zeitliche Anwendungsbereich der zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten ergangenen BMF-Schreiben verlängert.
BMF: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2025 (IV C 3 - S 2285/00019/007/068) ist die Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2025 geändert worden.
BMF: AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 1. Dezember 2025 (IV C 3 - S 2196/00040/006/008) das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 - IV C 3 - S 2196/22/10006: 005, 2023/0158670 -, BStBl I S. 332, aufgehoben.
BMF: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Das BMF hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt.
BFH: Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf im Inland gelegene Baudenkmale
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i des Einkommensteuergesetzes auf inländische Baudenkmale ist grundsätzlich unionsrechtskonform.
FG Baden-Württemberg: Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?
Das FG Baden-Württemberg hat die Kosten des Verfahrens nach einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache dem beklagten Finanzamt auferlegt ( Beschluss vom 16. Oktober 2025 - 8 K 626/24). Im Streitfall hat sich das Klageverfahren erledigt, weil der Kläger während des gerichtlichen Verfahrens ein Verkehrswertgutachten des zuständigen Gutachterausschusses vorgelegt und das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid zugunsten des Klägers geändert hatte. Streitig blieb, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
BFH zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft
1. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II).
BFH: Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.
BFH zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Einkaufszentrum)
1. NV: Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist.
BFH: Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25.11.1992 - X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b).
BFH zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)
1. Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist.
BFH: Einzelrichterübertragung; Recht auf Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; Antrag auf Terminverlegung
1. NV: Eine Besetzungsrüge mit der Begründung, die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung für eine Übertragung auf den Einzelrichter hätten nicht vorgelegen, kann nur Erfolg haben, wenn die Übertragung objektiv willkürlich ist oder sich als greifbar gesetzwidrig erweist.
BFH zur Rüge der Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
NV: § 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung verpflichtet das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen. Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Bestätigung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391).
BFH: Qualifizierter Rechtsfehler bei geltend gemachter Nichtigkeit des angefochtenen Bescheids
NV: Wird die Zulassung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung wegen eines qualifizierten Rechtsfehlers begehrt und konnte die eingelegte Klage nur Erfolg haben, wenn der angefochtene Bescheid als gemäß § 125 der Abgabenordnung nichtig anzusehen ist, liegt ein entscheidungserheblicher Zulassungsgrund in Bezug auf das die Klage abweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) nur dann vor, wenn dem FG bei seiner Verneinung dieser Nichtigkeit ein qualifizierter Rechtsfehler unterlaufen ist.
BFH zu den Darlegungsanforderungen einer Anhörungsrüge
NV: Für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ist insbesondere schlüssig und substantiiert darzulegen, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen habe und dass die Entscheidung ohne die behauptete Gehörsverletzung anders ausgefallen wäre. Hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, da Zulassungsgründe nicht entsprechend § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt wurden, ist daher auszuführen, welches Vorbringen, aus dem sich hinreichende Darlegungen im Sinne von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ergeben, der BFH nicht zur Kenntnis genommen hat.
BFH zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO
NV: Die Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs im In-Camera-Verfahren, dass das Finanzgericht (FG) die Entscheidungserheblichkeit der fraglichen Akten geprüft und bejaht hat, ist dann nicht gegeben, wenn das FG sich dahingehend einlässt, dass es die --vom Finanzamt konkret dargelegten-- Verweigerungsgründe für naheliegend halte.