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BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 20. Januar 2026 (III C 2 - S 7106/00069/003/117) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse Stellung genommen.
BMF: Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 19. Januar 2026 (IV C 6 - S 2171-d/00002/001/114) zu Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG) Stellung genommen.
BMF: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz
Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 - IV D 4 - S 3224/00006/004/003 - gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.
BMF: Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz
Das BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 (IV D 4 - S 3225/00006/007/004) gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.
Anm. zu BSG: Doppelte Beitragspflicht in der Sozialversicherung für einen Vergütungsanspruch?
Das BSG hat mit Urteil vom 13.11.2025 (B 12 BA 8/24 R) entschieden, dass ein Arbeitgeber zusätzlich zu den wegen der Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge zum gesetzlichen Mindestlohn zahlen muss (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Niedersachsen: Privatnutzung des Dienstwagens nur für Betriebsräte?
Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil vom 3.11.2025 (15 SLa 418/25) entschieden, dass die Überlassung eines privat nutzbaren Dienstwagens nur wegen der Betriebsratstätigkeit eines Arbeitnehmers eine verbotene Begünstigung i.S.d. § 78 Satz 2 BetrVG darstellt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH zur Firmenwagenbesteuerung: Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
BFH: Steuerstundungsmodell gemäß § 15b EStG: Zur Rolle des Gründungsgesellschafters und zur Relevanz von Verlusten aus der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g Abs. 1 EStG
1. Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche "vorgefertigte Konzept" muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH zum Vorliegen eines vorgefertigten Konzepts im Sinne des § 15b EStG
1. NV: Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes erforderliche "vorgefertigte Konzept" muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH: Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 UmwStG; gewerbesteuerliche Nichterfassung des Übernahmeverlustes nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG
1. NV: Der Buchwertantrag nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) 2006 kann in der notariellen Urkunde über die Umwandlung, von der der Notar dem zuständigen Finanzamt nach § 54 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung eine beglaubigte Abschrift übersendet, gestellt werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
BAG: Verlängerung Stufenlaufzeit für nach einem Stichtag wieder eingestellte befristet Beschäftigte
Den Tarifvertragsparteien kommt auch im Anwendungsbereich gestaltungsoffenen Unionsrechts keine primäre Korrekturkompetenz zu, wenn eine Tarifnorm gegen ein unionsrechtlich überformtes Diskriminierungsverbot verstößt.
BAG: Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Durchführung einer Betriebsratswahl
1. Die in einem Betrieb ohne Betriebsrat bekannt gemachte Einladung zu einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Wahl eines Wahlvorstands iSv. § 17 Abs. 2 und 3 BetrVG muss grundsätzlich nicht mehrsprachig erfolgen bzw. in alle betriebsüblichen Sprachen übersetzt werden. § 2 Abs. 5 WO, wonach der Wahlvorstand dafür sorgen soll, dass ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden, gilt für die zu einer Wahlversammlung einladenden Arbeitnehmer weder unmittelbar noch analog. Auch aus dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl folgt keine allgemeine Übersetzungspflicht (Rn. 21 ff.).
FG Rheinland-Pfalz: Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro kein steuerfreies „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.
BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz
Das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 (IV C 1 - S 1980/00230/012/001) gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist.
BAG: Wöchentliche Arbeitszeit einer Arbeitsgruppenleiterin in einer Werkstatt für behinderte Menschen
1. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd TV-L für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen iSv. § 219 SGB IX im Land Berlin 38,5 Stunden. Dem in der Regelung enthaltenen Klammerzusatz "(Schulen, Heime)" kommt lediglich eine erläuternde Funktion in Bezug auf den Begriff "Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen" zu (Rn. 34).
Anm. zu BAG: Betriebsratsvergütung – Berücksichtigung von im Amt erworbenen Qualifikationen
Das BAG hat mit Urteil vom 13.8.2025 (7 AZR 174/25) entschieden, dass wenn sich ein Arbeitnehmer als freigestelltes Betriebsratsmitglied auf eine höhere Stelle beworben hat, besondere Qualifikationen aus der Betriebsratstätigkeit berücksichtigt werden können. Ist die Bewerbung erfolgreich, kann die hypothetische Beförderung auch eine Gehaltserhöhung rechtfertigen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für den Kündigungsprozess eines kommunalen Theaterintendanten
1. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a ArbGG ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (Rn. 12). Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind Arbeitnehmer ua. Arbeiter und Angestellte. Der Vorschrift liegt der allgemeine nationale Arbeitnehmerbegriff zugrunde, der in § 611a BGB kodifiziert ist(Rn. 16).
BAG: Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und Erstreckung der Zusage auf Auszubildende
1. Eine Betriebsvereinbarung über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, in der "den Betriebsangehörigen, welche mindestens zu 50 % der tariflichen Arbeitszeit beschäftigt sind", eine Betriebsrente versprochen wird, kann dahin auszulegen sein, dass von der Versorgungszusage auch die noch in einem Berufsausbildungsverhältnis stehenden Beschäftigten erfasst sind (Rn. 17 ff.).
BGH: Unwirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, die den Versicherer aufgrund nach Vertragsschluss geänderter Umstände (hier: starke Erhöhung der Lebenserwartung oder starkes Absinken der Rendite der Kapitalanlagen) zu einer Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigt, ohne ihn für den Fall einer späteren Verbesserung der Umstände zu einer Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors zu verpflichten, ist unwirksam.
BAG: Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs über tariflichen Zusatzurlaub für langjährig Beschäftigte
1. Eine Einigungsstelle ist nach § 76 Abs. 5 Satz 1 BetrVG auch dann zuständig, die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat durch Spruch zu ersetzen, wenn eine tarifliche Bestimmung die erzwingbaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats auf Gegenstände der freiwilligen Mitbestimmung erweitert (Rn. 12).
Anm. zu LAG Hamm: Zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Nichtinanspruchnahme auf Grund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote oder Elternzeit
Das LAG Hamm hat mit Urteil v. 11.9.2025 (13 SLa 316/25) klargestellt, dass Urlaubsansprüche, die im maßgeblichen Urlaubsjahr auf Grund eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz oder wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht realisiert werden können, auf das folgende Urlaubsjahr übergehen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Arbeitnehmereigenschaft eines Theaterintendanten - Rechtswegzuständigkeit
Das BAG hat mit Beschluss vom 2.12.2025 (9 AZB 3/25) entschieden, dass eine Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis ausschließlich vor die Gerichte für Arbeitssachen zu bringen ist. Andere Gerichtsbarkeiten sind nicht zuständig. Daher muss im Rahmen einer Kündigungsschutzklage die Frage beantwortet werden, ob der Kläger Arbeitnehmer ist. Ein Theaterintendant, der die künstlerische Verantwortung trägt und gestalterische Freiheit hat, kann dennoch Arbeitnehmer sein (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Körperschaftsteuererhöhung: Frist des Antragswahlrechts des § 34 Abs. 16 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 ist wiedereinsetzungsfähig
NV: Der Antrag auf Weiteranwendung der §§ 38, 40 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006 (BGBl I 2006, 2878, BStBl I 2007, 28) kann nach den gesetzlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) --JStG 2024-- zwar nunmehr gemäß § 34 Abs. 14 Satz 1 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2024 von sämtlichen Körperschaftsteuersubjekten gestellt werden, er hätte jedoch nach § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2024 unverändert bis zum 30.09.2008 gestellt werden müssen. Bei Versäumung der Frist kann dem Steuerpflichtigen im Fall von noch nicht bestandskräftigen Bescheiden, die auf den für verfassungswidrig erklärten Vorschriften beruhen, gemäß § 110 der Abgabenordnung (AO) auch nach Verstreichen der Jahresfrist des § 110 Abs. 3 AO Wiedereinsetzung in die Frist des § 34 Abs. 14 Satz 2 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2024 zu gewähren sein, wenn dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden konnte, den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu stellen (Situation der höheren Gewalt).
BFH: "Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile
1. NV: Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b des Handelsgesetzbuchs hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt.