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Anm. zu BGH: BGH vs. BAG - Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

Anm. zu BGH: BGH vs. BAG - Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5.11.2024 (II ZR 35/23) entschieden, dass bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers einer GmbH aufgrund vertraglich vereinbarter wichtiger Gründe die Erklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt. Darüber hinaus hat der BGH im Rahmen eines obiter dictum an seiner Rechtsprechung festgehalten, auf Geschäftsführer, die keine Mehrheitsgesellschafter sind, die zum Nachteil des Geschäftsführers grundsätzlich nicht abdingbaren (§ 622 Abs. 4, 5 BGB) Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse (§ 622 Abs. 1, 2 BGB) entsprechend anzuwenden. Insoweit widerspricht der BGH der BAG-Rechtsprechung laut Urteil vom 11.6.2020, 2 AZR 374/19 (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Homeoffice ist kein milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung, die den Arbeitsort verändert

Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Homeoffice ist kein milderes Mittel gegenüber einer Änderungskündigung, die den Arbeitsort verändert

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 4.11.2024 (9 Sa 42/24) festgestellt, dass einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsort mittels einer Änderungskündigung geändert werden soll, nicht stattdessen vorrangig die Arbeit im Homeoffice als milderes Mittel angeboten werden muss (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen - Nachträgliche Klagezulassung

Anm. zu BAG: Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen - Nachträgliche Klagezulassung

Das BAG hat mit Urteil vom 3.4.2025 (2 AZR 156/24) entschieden, dass, wenn eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft erlangt, die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG nachträglich zuzulassen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

BAG: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

1. Vergütungsansprüche sowie von dem Vergütungsanspruch abhängige Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können nicht auf der Grundlage des § 259 ZPO gerichtlich geltend gemacht werden. Sie entstehen erst mit der Erbringung der Arbeitsleistung, weil der Vertrag durch Kündigung beendet werden kann oder der Arbeitnehmer die ihm obliegende Leistung, ohne Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung gegeben wäre, verweigern kann (Rn. 12).
BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22)

BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22)

NV: Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Australien 2015, DBA-Taiwan 2011; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Malaysia 2010, DBA-China 2014, DBA-Schweden 1992, DBA-Indien 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Korea 2000 und Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich 1959/2015 sein.
BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22)

BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22)

NV: Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Australien 2015 und Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweden 1992, DBA-Kanada 2001, DBA-Italien 1989 sein.
BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

BFH: Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht

Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Spanien 2011, DBA-Australien 2015, DBA-Irland 2011/2014; Art. 15 Abs. 2 Nr. 2 DBA-Belgien 1967/2010; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz 1971/2010, DBA-Italien 1989, DBA-Dänemark 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Singapur 2004, DBA-Norwegen 1991/2013; Art. XI Abs. 3 Buchst. b DBA-Griechenland 1966 und Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich 1959/2015 sein.
BFH: Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer Weise

BFH: Entschädigungsklage wegen überlanger Verfahrensdauer: Regelmäßig Vorrang der Geldentschädigung vor der Wiedergutmachung in anderer Weise

1. Nach § 198 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) besteht bei Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine "starke, aber widerlegbare" Vermutung dafür, dass die unangemessen lange Dauer eines Gerichtsverfahrens zu einem Nichtvermögensnachteil geführt hat.
BFH: Verfahrenspflichten des FG bei angeordneter Betreuung

BFH: Verfahrenspflichten des FG bei angeordneter Betreuung

1. NV: Auch ein Beteiligter, für den eine Betreuung angeordnet ist, kann prozessfähig sein, sofern für den Aufgabenbereich der Prozessführung kein Einwilligungsvorbehalt besteht.
BFH: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft

BFH: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft

1. NV: Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307; vom 29.08.2024 - V R 20/23, BFH/NV 2025, 28).
BFH zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

BFH zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)

1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II)

BFH zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II)

1. NV: Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).
BFH: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

BFH: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.
BFH: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

BFH: Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts

NV: Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.
BFH: Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

BFH: Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

1. § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt.
BFH: Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen

BFH: Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen

Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sind gemäß § 12 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom Abzug ausgeschlossen. Für Wiedergutmachungsauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO sowie für die Einziehung von Taterträgen nach § 73 des Strafgesetzbuchs in der ab dem 01.07.2017 geltenden Fassung gilt das Abzugsverbot hingegen nicht.
BFH: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

BFH: Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

1. Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrieb (Fortführung des Senatsurteils vom 25.01.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730).
BFH: Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes

BFH: Keine Abzweigung von Kindergeld an ein volljähriges Kind nach § 74 EStG bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes

1. Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ist, kann nicht an das Kind ausgezahlt werden, wenn das Kind aufgrund eigener Einkünfte oder Bezüge nicht unterhaltsbedürftig ist.
BFH: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

BFH: Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
BFH: Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand

BFH: Verfahrenstrennung bei einem einzigen Klagegegenstand

NV: Wird ein Klagegegenstand durch Beschluss abgetrennt und an den zuständigen Spruchkörper abgegeben, obwohl nicht "mehrere" Klagegegenstände im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in einem Verfahren zusammengefasst waren, begründet dies keinen im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde beachtlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO.
BAG: Begrenzung der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung

BAG: Begrenzung der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Sorgfaltspflichten des Anwalts bei der Fristüberprüfung

Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt, sofern sich keine Zweifel an deren Richtigkeit aufdrängen. Ist das nicht der Fall, bedarf es keiner zusätzlichen Prüfung, ob das Fristende auch tatsächlich korrekt im Fristenkalender eingetragen ist.
BAG: Anrechnung einer fiktiven Erwerbsminderungsrente

BAG: Anrechnung einer fiktiven Erwerbsminderungsrente

1. Die Anrechnung anderweitiger Versorgungsleistungen auf betriebliches Ruhegehalt bedarf einer besonderen Rechtsgrundlage in der Versorgungsordnung, die den Anrechnungstatbestand für den Versorgungsberechtigten erkennbar und eindeutig beschreibt. Dafür genügt es, dass die Anrechnung das Ergebnis einer Auslegung der Versorgungsordnung nach den jeweils anzuwendenden Auslegungsgrundsätzen ist. Eine so ermittelte Rechtsgrundlage für eine Anrechnung muss nicht eindeutiger gefasst sein als andere Regelungsinhalte (Rn. 23).
BAG: Aussetzung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund Tarifvertrags

BAG: Aussetzung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund Tarifvertrags

1. Rückwirkende Regelungen eines Tarifvertrags verstoßen nicht gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Vertrauensgrundsatz, wenn es an einem schutzwürdigen Vertrauen in den Fortbestand der begünstigenden Rechtslage fehlt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die rückwirkende Norm der Beseitigung einer unklaren Rechtslage dient.
Niedersächsisches FG: Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Niedersächsisches FG: Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps

Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 (8 K 169/23) darüber entschieden, ob die Zahlungen für die Ablösung eines sog. "Zinsswaps" als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.