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BAG: Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Änderung von Entlohnungsgrundsätzen; Genehmigung eines Betriebsratsbeschlusses; Ladung von Ersatzmitgliedern
Der Betriebsratsvorsitzende darf regelmäßig annehmen, dass die rechtzeitige Nachladung eines Ersatzmitglieds jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn ihm die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst im Lauf des Tags der Betriebsratssitzung zur Kenntnis gelangt.

BFH: Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags: Darlegungsanforderungen
NV: Hat das Gericht den Antragsteller nicht dazu aufgefordert, erhebliche Gründe für einen Terminverlegungsantrag zu benennen, obwohl es nach § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung dazu verpflichtet gewesen wäre, ist für eine diesbezügliche Gehörsrüge darzulegen, welche erheblichen Gründe bei entsprechender Aufforderung vorgebracht worden wären.

BAG: Berechnung einer tariflichen Übergangsversorgung bei Bezugnahme auf Tarifwerke verschiedener Gewerkschaften
1. Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse für einen Elementenfeststellungsantrag fehlt regelmäßig, wenn die Klägerin für den geltend gemachten Zeitraum zugleich mit einem Leistungsantrag eine sich daraus ergebende Entgeltdifferenz geltend macht. Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn weitere Rechtsfolgen aus der Feststellung möglich erscheinen, die über das mit der Leistungsklage Erreichte hinausgehen(Rn. 25).

BAG zur Benachteiligung eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds
1. Ein nach § 14 Abs. 2 TzBfG zulässig sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds endet mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Unionsrechtliche Vorgaben gebieten insoweit keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 14 Abs. 2 TzBfG (Rn. 20 ff.).

BMF: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2026
Mit BMF-Schreiben vom 29. August 2025 (IV C 5 - S 2533/00123/007/007) wird das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht.

BMF: Standardisierte Einnahmenüberschussrechung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2025
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 29. August 2025 (IV C 6 - S 2142/00023/010/00) die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben.

FG Berlin-Brandenburg: Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage bei vorläufiger Einstellung der Kindergeldzahlung
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.06.2025 (10 K 10002/25) entschieden, dass gegen die vorläufige Einstellung der Kindergeldzahlung gemäß § 71 EStG die Feststellungsklage gemäß § 41 Abs. 1 FGO zulässig ist.

BMF: Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025
Mit BMF-Schreiben vom 1. September 2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/117 - wird die fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2025 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse vorgelegt.

BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
Mit BMF-Schreiben vom 1. September 2025 (IV D 2 - S 0316/00090/019/030) wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 146, 146a, 147 und 147a geändert.

BAG: Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts
Eine Wartezeitregelung für einen Besitzstandsbetrag der betrieblichen Altersversorgung, nach der nicht umlagefähige Ruhenszeiten ohne Entgeltanspruch auch wegen Erziehungsurlaubs oder Elternzeit nicht mitzählen, führt nicht zu einer unzulässigen mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Anm. zu LSG Bayern: Selbständige Tätigkeit trotz Einbindung in organisatorische Abläufe
Das LSG Bayern hat mit Urteil vom 7.4.2025 (L 7 BA 24/24) entschieden, dass die Tätigkeit als Slow-Motion-Operator im Rahmen von Live-Sportübertragungen eine selbständige Tätigkeit sein kann, auch wenn keine programmgestaltende Rolle vorliegt. Entscheidend hierfür sind Eigenverantwortung, Weisungsfreiheit und Unternehmerrisiko des Operators. (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Anm. zu BAG: Unverhältnismäßig lange Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis – Kündbarkeit des Arbeitnehmers
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 5.12.2024 (2 AZR 275/23) klargestellt, dass eine Probezeit, die der gesamten Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, i.d.R. unzulässig ist. Ist zusätzlich zu der Probezeit eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden, beeinflusst die Unwirksamkeit der Regelung zur Probezeit die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung allerdings nicht (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Anm. zu BAG: Unwirksame außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aber Umdeutung in wirksame ordentliche Kündigung zum selben Termin – Kündigungsschutzklage ist abzuweisen
Das BAG hat mit Urteil vom 18.6.2025 (2 AZR 228/23) entschieden, dass wenn ein Arbeitsverhältnis trotz unwirksamer außerordentlicher Kündigung mit Auslauffrist auf Grund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin endet, die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen ist (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).

Niedersächsisches FG zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Non-Fungible Token (NFT)
Das Niedersächsische FG hatte sich bei seinem Urteil vom 10. Juli 2025 (5 K 26/24) - soweit ersichtlich erstmals - mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Handels mit nicht-fungiblen Kryptowerten (sog. Non-Fungible Token, NFT) auseinanderzusetzen.

BFH: Gegenstandslose Entscheidung I S 1/24 - Keine Gehörsverletzung bei abweichender Würdigung klägerischen Vorbringens
1. NV: Wenn eine Einlassung des Klägers in die Entscheidung einbezogen, ihr Inhalt aber anders als von diesem verstanden wird, liegt keine Gehörsverletzung vor.

BFH: Aufgehobene Entscheidung I B 28/23 - Kein Verstoß gegen richterliche Hinweispflicht
1. NV: Weist das Finanzgericht (FG) zeitnah nach dem Ergehen eines einschlägigen Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) auf diesen hin, kommt es seiner Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hinreichend nach, wenn sich jedenfalls aus dem Hinweis des FG eindeutig ergibt, dass es bezogen auf die Klageerhebung von einem Formfehler ausgegangen ist und zum Zeitpunkt der Erteilung des Hinweises als "Ausweg" nur noch die Möglichkeit eines Wiedereinsetzungsantrags gesehen hat.

BFH zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH
1. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechenbar.

BFH zur Restschuldbefreiung gemäß § 301 InsO sowie zur beschränkten Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens gemäß § 211 InsO
1. Masseverbindlichkeiten fallen nicht unter die Restschuldbefreiung nach § 301 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO).

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen.

BFH zum Bankenprivileg bei einer Konzernfinanzierungsgesellschaft
1. Eine Konzernfinanzierungsgesellschaft kann durch das Bankenprivileg gemäß § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung begünstigt sein (Bestätigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

BFH: Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft
1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG-- a.F.) berufen.

BFH: Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft
1. Veräußert eine Kapitalgesellschaft im dritten Jahr nach dem Erwerb fünf Mehrfamilienhaus-Grundstücke durch einen Verkaufsakt an einen Erwerber ("en bloc"), wird durch die Drei-Objekt-Grenze ein für die erweiterte Kürzung schädlicher gewerblicher Grundstückshandel indiziert.

BFH: Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
1. NV: Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen orientiert sich maßgeblich an der Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts im Betrieb. Sie hängt einerseits subjektiv vom Willen des Steuerpflichtigen ab und muss sich andererseits an objektiven Merkmalen nachvollziehen lassen, zum Beispiel der Art des Wirtschaftsguts sowie der Art und Dauer der betrieblichen Verwendung.

BFH zur Besteuerung der Erträge aus einem ausländischen Investmentfonds
1. Ein Gebot der Fremdverwaltung des Inhalts, dass für die Anwendbarkeit der Regelungen des Investmentsteuergesetzes 2004 die Vermögensverwaltung durch den Fondsverwalter von jeglicher Einflussnahme des oder der Anleger frei sein muss, besteht nicht.