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Anm. zu BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Digitale Plattformarbeit mit Lieferfahrern bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Liefergebiet ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Das BAG präzisiert mit Urteil v. 28.1.2026 (7 ABR 23/24) die Voraussetzungen für betriebsratsfähige Organisationseinheiten bei App-basierten Arbeitsmodellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BFH: Ertragsteuerrechtliche Organschaft; Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes bezieht sich nicht nur auf die Erfüllung der aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern setzt zusätzlich voraus, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen gebucht werden (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 02.11.2022 - I R 37/19, BFHE 278, 480, BStBl II 2023, 409).
BFH: Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein
Überträgt ein Sportverein die Durchführung eines Spielbetriebs und die Erbringung der damit verbundenen entgeltlichen Leistungen auf eine von ihm gegründete GmbH zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos, führt die unentgeltliche Überlassung einer Stadiontribüne und einer Flutlichtanlage nicht zu einer Entnahmebesteuerung nach § 3 Abs. 9a UStG, aber gleichwohl zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a UStG.
BFH zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung
Die satzungsmäßige Vermögensbindung ist gegeben, wenn in der Satzung entweder der steuerbegünstigte Verwendungszweck genau bestimmt wird oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts hinreichend benannt wird, der das Vermögen nach Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks für steuerbegünstigte Zwecke übertragen werden soll.
BFH: Umsatzsteuer und Transfergesellschaft
1. Übernimmt ein zur Arbeitsförderung zugelassener Träger die Durchführung einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit im Sinne des § 111 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III aus Anlass einer betrieblichen Restrukturierung für den bisherigen Arbeitgeber aufgrund eines zwischen ihm und dem Arbeitgeber abgeschlossenen Durchführungsvertrags, erbringt er an diesen eine Leistung, zu deren Entgelt auch Aufstockungsbeträge gehören.
BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit
1. Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen.
BFH: Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
Abfindungen, die für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht gezahlt werden, sind nicht einkommensteuerbar, auch wenn sie in Raten geleistet werden.
BFH zur VGA: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Die durch die Besonderheiten des Ansatzes eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils veranlasste Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach der Anscheinsbeweis lediglich dafür streitet, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird, nicht aber dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteile vom 21.04.2010 - VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848, und vom 06.10.2011 - VI R 56/10, BFHE 235, 383, BStBl II 2012, 362), ist auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs nicht zu übertragen.
BFH zum Inhalt der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG bei Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit für die Trägerkörperschaft durch einen BgA
Die Angabe eines Zahlungstags für eine verdeckte Gewinnausschüttung, die in der Übernahme einer verlustbringenden Tätigkeit durch einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) für die Trägerkörperschaft besteht, ist in einer Bescheinigung gemäß § 27 Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes entbehrlich.
BAG: Feststellung von Mehrheitstarifverträgen
1. Eine Rechtsbeschwerdebegründung nach § 94 Abs. 2 Satz 2 ArbGG muss angeben, welche rechtliche Bestimmung durch den angefochtenen Beschluss verletzt wurde und worin diese Verletzung bestehen soll. Das erfordert eine Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (Rn. 14).
BAG: Entgeltansprüche aufgrund einer Benachteiligung wegen des Geschlechts
Verlangt eine Arbeitnehmerin, die ein monatliches Grundgehalt erhält, mit einer Entgeltgleichheitsklage die Zahlun g des gleichen Stundenlohns, der sich aus dem Grundgehalt eines von ihr zum Vergleich herangezogenen Kollegen ergibt, muss sie - damit der im Rahmen einer solchen Klage erforderliche Entgeltvergleich bezogen auf den jeweiligen Stundensatz vorgenommen werden kann - darlegen, welcher Arbeitszeitumfang ihrer monatlichen Grundgehaltszahlung zugrunde lag.
Anm. zu LAG Hamm: Formale Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das LAG Hamm hat mit Beschluss vom 19.2.2026 (9 Ta 319/25) entschieden, dass es zu den üblichen Mindestanforderungen gehört, dass ein Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet wird und auf einem Firmenbogen erteilt wird, sofern der Arbeitgeber solche benutzt (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
BAG zum Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung
Gewährt ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber in enger Anlehnung an einen Tarifvertrag seinen Mitarbeitern eine freiwillige Leistung nach einem generalisierenden Prinzip, unterwirft er sich damit dem Regelungszweck dieses Tarifvertrags. Ein eigenständig von ihm aufgestellter zusätzlicher und im Widerspruch zum tariflichen Zweck stehender Regelungszweck kann dann eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern bzw. einer Gruppe von Mitarbeitern nicht rechtfertigen.
BAG zur Beteiligung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten bei einer Probezeitkündigung
Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit iSd. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist.
BGH zur Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs
a) § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO erfordert nicht, dass bei Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs als sicherem Übermittlungsweg die das elektronische Dokument einfach signierende Person mit derjenigen identisch ist, die es versendet.
BFH: Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
NV: Legt der Steuerpflichtige einen Briefumschlag vor, der einen Aufdruck der Deutschen Post AG mit einem Datum ausweist, das vier Tage nach der Aufgabe zur Post liegt, ist die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung entkräftet.
BFH: Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsverfügung
1. NV: Das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung erforderliche berechtigte Interesse muss vom Kläger dargelegt werden, es sei denn, es liegt offensichtlich vor.
BGH: Schadensersatz aufgrund Pflichtverletzung bei Beratung eines rechtschutzversicherten Mandanten
Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinem Mandanten gegenüber die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags klar herauszustellen, besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht (Festhaltung BGH, Urteil vom 16. September 2021 - IX ZR 165/19, WM 2023, 91 Rn. 26 und 29).
BGH: Keine formwirksame Einreichung eines elektronischen Dokuments im docx-Format
Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an BAGE 178, 343 Rn. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; BVerwG, NVwZ 2023, 1823 Rn. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2 VwGO]; BFH, BFHE 2024, 834 Rn. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).
BMF: Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 26. Februar 2026 (IV D 1 - S 0550/00425/001/002) das BMF-Schreiben zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO vom 11. Januar 2022 (BStBl I S. 116) und das BMF-Schreiben vom 20. Mai 2015 (BStBl I S. 476), das durch das BMF-Schreiben vom 18. November 2015 (BStBl I S. 886) ergänzt wurde, geändert.
BMF: Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
Mit dem Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) wird eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung eingeleitet. Zudem werden die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt.
Anm. zu BAG: Anfechtung einer Betriebsratswahl
Digitale Plattformarbeit mit Lieferfahrern bedeutet nicht automatisch, dass in jedem Liefergebiet ein eigener Betriebsrat gewählt werden kann. Das BAG präzisiert mit Urteil v. 28.1.2026 (7 ABR 23/24) die Voraussetzungen für betriebsratsfähige Organisationseinheiten bei App-basierten Arbeitsmodellen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu BAG: Zum Vergütungsrisiko bei unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Der Anspruch auf Annahmeverzugslohn gem. § 615 Satz 1 BGB ist für den Fall einer unwirksamen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksamen Arbeitgeberkündigung von den Arbeitsvertragsparteien nicht komplett im Voraus abdingbar. Dies entschied der 5. Senat des BAG auf Anfrage des 2. Senats mit Beschluss v. 19.2.2026 (5 AS 4/25) und änderte damit seine bisherige Auffassung (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).
Anm. zu LAG Düsseldorf: Einigungsstelle zu mobiler Arbeit - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Das LAG Düsseldorf hat mit Beschluss v. 21.1.2026 (12 TaBV 66/25) entschieden, dass wenn streitig ist, ob das Mitbestimmungsrecht betreffend die Änderung der mobilen Arbeit den örtlichen Betriebsräten oder dem Gesamtbetriebsrat zusteht, die örtlichen Betriebsräte an einem Verfahren gem. § 100 ArbGG zwischen Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat nicht beteiligt sind. Da es sich bei der mobilen Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt und die Arbeitgeberin frei über deren Einführung entscheiden kann, kann die Arbeitgeberin auch die Ebene der Mitbestimmung und damit das zuständige Betriebsratsgremium bestimmen (Entscheidungszusammenfassung mit Praxishinweisen der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB).