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Das neue Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung 360° im Blick mit dem FZulG eKommentar!

Das neue Forschungszulagengesetz bereits im Gesetzgebungsprozess permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert. Dazu eine intelligente Vernetzung mit den eKommentaren EStG und KStG. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° FZulG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der 360° eKommentar FZulG informiert ausführlich über die ab 01.01.2020 geltende Rechtslage. Durch den 360° eKommentar werden Berater und ihre Mandanten in die Lage versetzt, die Fördermöglichkeiten möglichst umfassend auszuschöpfen.

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Antrag und Bescheinigung der Forschungsförderung

Durch das JStG 2026 soll in § 12 FZulG (Art. 11 JStG 2026-E) eine verfahrensrechtliche Verknüpfung von Bescheinigungs- und Festsetzungsverfahren geschaffen werden.

Ein neuer Absatz 2 stellt sicher, dass die Forschungszulage auch festgesetzt werden kann, wenn die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 FZulG erst spät erteilt wird. Wurde der Bescheinigungsantrag innerhalb der regulären Festsetzungsfrist gestellt, darf die Bescheinigung auch nach Fristablauf ergehen, ohne dass der Anspruch entfällt. Zudem führt § 12 Abs. 3 FZulG n.F. eine Anlaufhemmung ein, damit die Forschungszulage im Rahmen einer Außenprüfung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer mitgeprüft und anschließend noch korrigiert werden kann.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen
Rechtsgebiete: Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-178010-8

Herausgeber

Alexander Strecker
Rechtsanwalt, Steuerberater
Carlé Korn Stahl Strahl Partnerschaft mbB
Köln