360° GrStG eKommentar
Hinweis!
Der GrStG eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Das Grundsteuergesetz 360° im Blick mit dem GrStG eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Steuer- und Beratungspraxis. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° GrStG eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° GrStG eKommentar – so behalten Sie das Grundsteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
§ 3 GrStG Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
Zur Thematik „Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger“ hat Schnitter seinen Beitrag zu § 3 GrStG umfassend überarbeitet:
„Die Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GrStG ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch dann zu gewähren, wenn die Erträge, die der Besoldung und Versorgung der Geistlichen dienen, aus einem Betrieb gewerblicher Art stammen (A 3.11 Abs. 1 Satz 2 AEGrStG 2025). Die Zugehörigkeit des Grundbesitzes zu einem Stellenfonds ergibt sich regelmäßig aus dem Grundbuch. Andernfalls ist die Zugehörigkeit des Grundbesitzes zu dem Stellenfonds in nachvollziehbarer Weise - z.B. durch Eintragungen in Kirchenbüchern – darzulegen (A 3.11 Abs. 1 Satz 3 AEGrStG 2025). Veränderungen, die diese Zugehörigkeit unberührt lassen, wirken sich nicht auf die Grundsteuerbefreiung aus. Hierunter fällt z.B. die Belastung mit einem Erbbaurecht oder die Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks.“
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Behörden/Institutionen |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Grunderwerb- u. Grundsteuer |
| Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-178600-1
Herausgeber
Professor (a.D.) Dr. Georg Schnitter Rechtsanwalt und Steuerberater Oberhausen
Dipl. Kfm. Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern und Gesellschaftsrecht Industrie und Handelskammer zu Köln