360° MwStSystRL eKommentar
Hinweis!
Der MwStSystRL eKommentar ist exklusiver Bestandteil des Verlagsmoduls Stollfuß PraxisKommentar Steuerrecht und kann separat nicht bestellt werden.
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Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 360° im Blick mit dem MwStSystRL eKommentar!
Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° MwStSystRL eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.
Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° MwStSystRL eKommentar – so behalten Sie das Umsatzsteuerrecht rundum im Blick!
- Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
- Verständlicher und systematischer Aufbau
- Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
- Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
- Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
- So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata
Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:
Artikel 135 MwStSystRL - In seiner ausführlichen Überarbeitung ergänzt Langer die Kommentierung um das Urteil des EuGH v. 17.6.2026, A Oy, T-184/25, StEd 2026, 305.
Dienstleistungen, die in der Verwaltung von Krediten für deren Erwerber bestehen, sind als solche nicht als Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften oder anderen Sicherheiten und Garantien im Sinne von Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL einzustufen. Eine solche Übernahme ist nicht mit der Verwaltung von Krediten gleichzusetzen, die als Garantie dienen, zumal die einzige Verwaltungstätigkeit, die nach dieser Bestimmung von der Steuer befreit ist, die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber ist.
Artikel 2 MwStSystRL - In seiner ausführlichen Überarbeitung ergänzt Langer die Kommentierung um das Urteil des EuGH v. 25.2.2026, Digipolis, T-575/24, StEd 2026, 114. Um als tatsächlicher Gegenwert für die erbrachte Dienstleistung angesehen werden zu können, muss das Entgelt in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Dienstleistung stehen, da es die erbrachten oder zu erbringenden Leistungen nicht in einer Weise lediglich teilweise vergüten darf, dass der unmittelbare Zusammenhang zwischen diesen Leistungen und der Gegenleistung aufgehoben wird.
Artikel 9 MwStSystRL - Unternehmer kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein, die nicht über eine von den Rechtspersönlichkeiten ihrer Mitglieder getrennte Rechtspersönlichkeit verfügt und steuerpflichtige Umsätze im eigenen Namen und für eigene Rechnung erbringt; Unternehmer ist in einem solchen Fall auch nicht einer der Gesellschafter für die anderen Gesellschafter bzw. für die anderen Gesellschaften sondern die Gesamtheit der handelnden Personen bzw. Gesellschaften. Für diese Beurteilung ist das Bestehen eines schriftlichen Vertrags nicht erforderlich; entscheidend ist vielmehr das Auftreten nach außen. Treten die Gesellschafter bzw. Gesellschaften wie eigenständige Unternehmer auf, Zudem reicht das Bestehen einer – auch engen – Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen nicht aus, um ihre Selbständigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in Frage zu stellen.
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Umsatz- u. Verkehrsteuern |
| Erscheinungsform: | Online |
ISBN: 978-3-08-179600-0
Herausgeber
Ferdinand Huschens (Diplom-Finanzwirt),
Michael Langer (Regierungsdirektor im Bundesfinanzministerium)