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Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 360° im Blick mit dem MwStSystRL eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° MwStSystRL eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° MwStSystRL eKommentar – so behalten Sie das Umsatzsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Artikel 73 MwStSystRL - Langer wertet das brandneue EuGH-Urteil v. 8.6.2025 aus: Eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, gezahlt wird, um die Verluste aus der Erbringung dieser Dienstleistungen zu decken, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieses Unternehmens. Wird die Ausgleichsleistung dem Betreiber nicht speziell dafür gezahlt, dass er eine Beförderungsdienstleistung für einen bestimmten Leistungsempfänger erbringt; hat sie auch keinen Einfluss auf den vom Leistungsempfänger zu zahlenden Preis, da dieser Preis nicht so festgesetzt wird, dass er sich entsprechend der dem Betreiber gewährten Ausgleichsleistung verringert.

Artikel 9 MwStSystRL - Langer wertet das brandneue EuGH-Urteil v. 3.4.2025 aus, das Stellung nimmt zu Ehegatten, die gemeinschaftliche Eigentümer eines zum Verkauf stehenden Grundstücks sind Die gebildete gesetzliche Gemeinschaft ist als ein Unternehmer anzusehen, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, wenn diese Ehegatten gegenüber Dritten so auftreten, dass sie das eine wirtschaftliche Tätigkeit begründende Geschäft des Verkaufs von zu dieser Gemeinschaft gehörenden Flächen gemeinsam durchführen und diese Gemeinschaft das wirtschaftliche Risiko dieser Tätigkeit trägt (vgl. EuGH v. 3.4.2025, Grzera, C-213/24, StEd 2025, 185).

Artikel 94 MwStSystRL - Art. 94 MwStSystRL ist durch Art. 1 Nr. 5 der Richtlinie (EU) 2022/542 des Rates vom 5.4.2022 zur Änderung der Richtlinien 2006/112/EG und (EU) 2020/285 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze (ABl. EU 2022 Nr. L 107, 1) geändert worden. Art. 94 Abs. 2 MwStSystRL besagt nunmehr, dass bei der Einfuhr von Gegenständen regelmäßig der Steuersatz dem entsprechen muss, der für Lieferungen im Inland gilt. Der neue Absatz 3 in Art. 94 MwStSystRL regelt die Möglichkeit der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei der Einfuhr von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten, wenn auf inländische Lieferungen dieser Gegenstände kein ermäßigter Steuersatz angewendet wird.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179600-0

Herausgeber

Ferdinand Huschens (Diplom-Finanzwirt),
Michael Langer (Regierungsdirektor im Bundesfinanzministerium)