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Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 360° im Blick mit dem MwStSystRL eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° MwStSystRL eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° MwStSystRL eKommentar – so behalten Sie das Umsatzsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Artikel 2 MwStSystRL - Erbringt ein Unternehmer eine Lieferung an einen – privaten – Abnehmer, der die gelieferten Gegenstände ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet, und darüber hinaus die Beantragung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung für diese Ausfuhrlieferung (Diese Leistung besteht darin, die Gültigkeit des Reisedokuments des im Drittland ansässigen Käufers beim Verkauf zu überprüfen, ein Antragsformular zur Steuererstattung und eine Verkaufsrechnung zu übergeben, das von diesem Käufer zurückgebrachte Antragsformular zur Steuerrückerstattung zum Zweck der Mehrwertsteuererstattung zu überprüfen sowie sicherzustellen, dass die Zollbehörden die erforderlichen Formalitäten an der Grenze erfüllt haben, und sodann die Verkaufsrechnung zu ändern, zu kopieren und zu archivieren, außerdem, an der Kasse den Betrag zu erstatten, den der nicht ansässige Käufer als Vorauszahlung auf die Mehrwertsteuer gezahlt hatte, eine vom Käufer unterzeichnete Auszahlungsquittung, eine Rechnung für die Gebühren für die Bearbeitung der Mehrwertsteuererstattung und eine vom nicht in der Union ansässigen Käufer unterzeichnete Einzahlungsquittung auszustellen sowie schließlich die Zahlung der Bearbeitungsgebühr an der Kasse entgegenzunehmen) handelt es sich nicht um eine einheitliche – steuerfreie Lieferung, sondern um zwei getrennte Umsätze (vgl. EuGH v. 1.8.2025, Határ Diszkont, C-427/23, StEd 2025, 378)

Artikel 73 MwStSystRL - Langer wertet das brandneue EuGH-Urteil v. 8.6.2025 aus: Eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, gezahlt wird, um die Verluste aus der Erbringung dieser Dienstleistungen zu decken, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieses Unternehmens. Wird die Ausgleichsleistung dem Betreiber nicht speziell dafür gezahlt, dass er eine Beförderungsdienstleistung für einen bestimmten Leistungsempfänger erbringt; hat sie auch keinen Einfluss auf den vom Leistungsempfänger zu zahlenden Preis, da dieser Preis nicht so festgesetzt wird, dass er sich entsprechend der dem Betreiber gewährten Ausgleichsleistung verringert.

Artikel 9 MwStSystRL - Langer wertet das brandneue EuGH-Urteil v. 3.4.2025 aus, das Stellung nimmt zu Ehegatten, die gemeinschaftliche Eigentümer eines zum Verkauf stehenden Grundstücks sind Die gebildete gesetzliche Gemeinschaft ist als ein Unternehmer anzusehen, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, wenn diese Ehegatten gegenüber Dritten so auftreten, dass sie das eine wirtschaftliche Tätigkeit begründende Geschäft des Verkaufs von zu dieser Gemeinschaft gehörenden Flächen gemeinsam durchführen und diese Gemeinschaft das wirtschaftliche Risiko dieser Tätigkeit trägt (vgl. EuGH v. 3.4.2025, Grzera, C-213/24, StEd 2025, 185).

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179600-0

Herausgeber

Ferdinand Huschens (Diplom-Finanzwirt),
Michael Langer (Regierungsdirektor im Bundesfinanzministerium)