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Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 360° im Blick mit dem MwStSystRL eKommentar!

Aktuelle Rechtsentwicklungen permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert von Autoren aus der Finanzverwaltung. Das Ergebnis ist ein 360° eKommentar, dessen Idee und Konzept geprägt sind von Berufsträgern aus ihrer Mitte. Profitieren Sie jetzt von den Online-Mehrwerten des 360° MwStSystRL eKommentars und erlangen Sie mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit für Ihren beruflichen Erfolg.

Der in Bezug auf Aktualität einzigartige 360° MwStSystRL eKommentar – so behalten Sie das Umsatzsteuerrecht rundum im Blick!

  • Permanente Analyse und Kommentierung aller - auch zukünftig geplanter - Entwicklungen
  • Verständlicher und systematischer Aufbau
  • Parallele und somit zitierfähige Kommentierung unterjährig geänderter Vorschriften über Aktualisierungsarchive zu jeder Vorschrift
  • Kommentierung mit Verlinkung auf Gesetzesmaterialien, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen im Volltext
  • Wertvolle, ergänzende und praxisorientierte Inhalte zu jeder Vorschrift: Gestaltungsempfehlungen, Handlungsalternativen, Gesetzesmaterialien, Vertragsmuster, Checklisten und weitere Arbeitshilfen
  • So kommen Sie immer schnell zum Ziel: mit Überblicksdarstellungen und einer ABC-Stichwort-Darstellung für den Schnelleinstieg, einer typografischen Hervorhebung von Aktualisierungen / Ergänzungen sowie mit systematischen Schaubildern und Prüfschemata

Topaktuell, u.a. bereits kommentiert:

Artikel 2 MwStSystRL - In seiner ausführlichen Überarbeitung ergänzt Langer die Kommentierung um das Urteil des EuGH v. 25.2.2026, Digipolis, T-575/24, StEd 2026, 114. Um als tatsächlicher Gegenwert für die erbrachte Dienstleistung angesehen werden zu können, muss das Entgelt in einem angemessenen Verhältnis zu der erbrachten Dienstleistung stehen, da es die erbrachten oder zu erbringenden Leistungen nicht in einer Weise lediglich teilweise vergüten darf, dass der unmittelbare Zusammenhang zwischen diesen Leistungen und der Gegenleistung aufgehoben wird.

Artikel 9 MwStSystRL - Unternehmer kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein, die nicht über eine von den Rechtspersönlichkeiten ihrer Mitglieder getrennte Rechtspersönlichkeit verfügt und steuerpflichtige Umsätze im eigenen Namen und für eigene Rechnung erbringt; Unternehmer ist in einem solchen Fall auch nicht einer der Gesellschafter für die anderen Gesellschafter bzw. für die anderen Gesellschaften sondern die Gesamtheit der handelnden Personen bzw. Gesellschaften. Für diese Beurteilung ist das Bestehen eines schriftlichen Vertrags nicht erforderlich; entscheidend ist vielmehr das Auftreten nach außen. Treten die Gesellschafter bzw. Gesellschaften wie eigenständige Unternehmer auf, Zudem reicht das Bestehen einer – auch engen – Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen nicht aus, um ihre Selbständigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 in Frage zu stellen.

Artikel 41 MwStSystRL - Die Behörden und Gerichte des EU-Mitgliedstaats, der dem Erwerber die von ihm für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen verwendete USt-IdNr. erteilt hat, haben diesem Erwerber die Anwendung von Art. 41 Abs. 2 MwStSystRL und die darin vorgesehene Minderung der Bemessungsgrundlage für den dort besteuerten innergemeinschaftlichen Erwerb zu versagen, wenn festgestellt wird, dass der Erwerber wusste oder hätte wissen müssen, dass er mit dem Umsatz, den er zur Anwendung dieser Regelung geltend macht, an einem im Rahmen einer Lieferkette begangenen Missbrauch des Mehrwertsteuersystems mitgewirkt hat (vgl. EuGH v. 3.12.2025, MS, T-646/24, StEd 2025, 594). Eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht ist nicht erlaubt. Außerdem ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch ein von der MwStSystRL anerkanntes und gefördertes Ziel. Die nationalen Behörden und Gerichte müssen die in der MwStSystRL vorgesehenen Rechte, die in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise geltend gemacht werden, grundsätzlich unabhängig davon versagen, ob es sich um Rechte auf Abzug, auf Befreiung von oder auf Erstattung der auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb entfallenden Mehrwertsteuer handelt.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Online
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ISBN: 978-3-08-179600-0

Herausgeber

Ferdinand Huschens (Diplom-Finanzwirt),
Michael Langer (Regierungsdirektor im Bundesfinanzministerium)