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Ziele und Zielgruppe des Baetge / Kirsch / Thiele Bilanzrecht Kommentars

Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 sind die BilMoG-Regelungen zwingend anzuwenden, durch das MicroBilG sind für nach dem 30. Dezember 2012 liegende Abschlussstichtage Erleichterungen für Kleinst-Kapitalgesellschaften im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Unser Bilanzrecht Kommentar begleitet Sie bei der praktischen Umsetzung des geänderten Rechts und bietet Ihnen so die gewohnt fundierte Unterstützung bei Ihrer Aufstellungs-, Beratungs- und Prüfungstätigkeit.

Die Schwerpunkte des Kommentars

  • Einführende Erläuterungen zu Einzel-, Konzernabschluss, Publizität und Offenlegung
  • Detaillierte Kommentierungen der maßgeblichen Vorschriften (§§ 238-339, 342-342e HGB)
  • Ergänzende Kommentierungen der korrespondierenden IASB-Regelungen
  • Die Kommentierungen folgen einem einheitlichen Aufbau, orientiert an der Grundstruktur der einzelnen handelsrechtlichen Vorschriften
  • Die Kommentierungen berücksichtigen umfassend die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Bilanzsteuerrecht sowie die Standards des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) und die Stellungnahmen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW)
  • Der Kommentierung der handelsrechtlichen Vorschrift folgt soweit möglich ein parallel aufgebauter Teil zu den internationalen Normen
  • Künftige aktuelle Entwicklungen werden in einer eigenen Rubrik „Aktuelles” vorab zusammenfassend dargestellt

Aktuell in der 130. Aktualisierung (September 2026)

In § 252 Abs. 1 HGB sind die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung kodifiziert:

  • Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1),
  • Grundsatz der Unternehmensfortführung (Nr. 2),
  • Grundsatz der Einzelbewertung (Nr. 3),
  • Stichtagsprinzip (Nr. 3),
  • Vorsichtsprinzip (Nr. 4),
  • Realisationsprinzip (Nr. 4),
  • Imparitätsprinzip (Nr. 4),
  • Periodisierungsprinzip (Nr. 5),
  • Stetigkeitsgrundsatz (Nr. 6).

Neben diesen GoB enthält die Vorschrift in § 252 Abs. 2 HGB einen Ausnahmetatbestand, nach dem nur in begründeten Ausnahmefällen von den Grundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB abgewichen werden darf. Als Generalklauseln vervollständigen die in § 252 HGB normierten GoB die Spezialvorschriften betreffend die Bewertung in §§ 253 bis 256 HGB. Die Grundsätze des § 252 HGB sind über § 298 Abs. 1 HGB auch im Konzernabschluss anzuwenden. Dies gilt nicht, sofern der Konzernabschluss gem. § 315e Abs. 1 HGB nach den IFRS aufgestellt wird.

Aktuell in der 129. Aktualisierung (Juli 2026)

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung v. 22.12.2025, BGBl. I 2025 Nr. 369, ist § 257 Abs. 4 HGB neu gefasst worden.

Aktuell in der 128. Aktualisierung (Juni 2026)

Die Regelung des § 307 HGB ist auf Konzernabschlüsse anzuwenden, die entsprechend den Regelungen des zweiten Unterabschnitts des Dritten Buches des HGB aufgestellt werden. Dies setzt voraus, dass zum einen ein Beherrschungsverhältnis i.S.d. § 290 HGB zwischen dem Mutterunternehmen und einem (potenziellen) Tochterunternehmen besteht. Zum anderen ist eine Beteiligung nicht beherrschender Gesellschafter an dem Tochterunternehmen erforderlich. Damit die Regelungen des § 307 HGB einschlägig sind und Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in der Konzernbilanz sowie in der Konzern-GuV zu berücksichtigen sind, muss das entsprechende Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Online-Mehrwerte des Baetge / Kirsch / Thiele Bilanzrecht Kommentars im Abonnement

Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo des Baetge / Kirsch / Thiele Bilanzrecht Kommentars enthalten:

Online-Zugang zum Bilanzrecht Kommentar: Mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris.

eNews Steuern – Unsere Online-Zeitschrift: Mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht.

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Finanz- und Bilanzbuchhalter, Unternehmen
Rechtsgebiete: Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung
Erscheinungsform: Print
​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​

ISBN: 978-3-08-350700-0

Autoren

Die unabhängigen, hochqualifizierten und namhaften Herausgeber Professor Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Forschungsteam Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Professor Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, sowie Professor Dr. Stefan Thiele, Bergische Universität Wuppertal, und deren Autorenteam setzen sich fundiert mit Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literaturmeinung auseinander und zeigen praxisgerechte Lösungen auf.

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