Stbg Einzelheft
Preise zzgl. MwSt
Die Vorteile von „Die Steuerberatung“ (Stbg)
- Immer auf dem neusten Stand durch hohe Aktualität der Fachbeiträge
- Praxisnahe Aufarbeitung aller wichtigen Informationen
- Alle Informationen kompakt in einer Fachzeitschrift
Für persönliche Anfragen und Bestellungen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0228 / 724-0 oder per E-Mail an info@stollfuss.de zur Verfügung.
Kompetent informiert für eine erfolgreiche Beratung
Die Steuerberatung ist Zeitschrift und gleichzeitig Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
Die Fachzeitschrift bietet Ihnen jeden Monat kompakt und praxisnah aufbereitet alle wichtigen Informationen für Ihre fachliche Beratung und für die Kanzleiorganisation.
Lesen Sie regelmäßig aktuelle Fachbeiträge zum nationalen und internationalen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, zur Prüfung/Rechnungslegung, zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, zur Betriebswirtschaft, zu neuen Beratungsfeldern sowie zum Berufsrecht.
Die Zeitschrift zeichnet sich durch Praxisnähe und hohe Aktualität aus (z.B. durch laufend aktualisierte Übersichten zur Gesetzgebung und Rechtsprechung, Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel).
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Steuerberater Zeitschrift
- Nationales und internationales Steuerrecht zu allen Steuerarten und Themenschwerpunkten
- Relevante Themen wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsrecht, betriebswirtschaftliche Beratung, Arbeits- und Sozialrecht
- Ausführungen zum Berufsrecht und Berufsstand
- Praxistipps und Rechtsbehelfsempfehlungen
- Aktuelles aus der Fallarbeit des DStV
Aktuelles aus Heft 9 der Stbg (September 2023) u.a.
Neuregelungen zur Betriebsprüfung
Durch das sog. DAC 7-Umsetzungsgesetz hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen im Bereich der Betriebsprüfung vorgesehen. Diese zielen darauf ab, eine Beschleunigung dieser Prüfung zu erreichen, beinhalten aber im Detail gravierende Verschärfungen zu Lasten der Steuerpflichtigen. Der Beitrag von Dr. Dißars gibt einen Überblick über diese Änderungen sieht in seinem Fazit sowohl positive als auch negative Auswirkungen für den Steuerpflichtigen.
Aktuelles aus Heft 7-8 der Stbg (Juli 2023) u.a.
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen – Strafrechtlicher Handlungsbedarf für noch nicht erklärte Einkünfte –
Der BFH hat im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz am 28.2.2023 das mit Spannung erwartete Urteil zu Kryptowährungen veröffentlicht. Der IX. Senat des BFH folgt in seiner Entscheidung der Linie, die durch die jüngeren Entscheidungen der Finanzgerichte vorgezeichnet worden war, und sieht Veräußerungsgewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen als steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte an.
Für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Jahren aus dem Handel mit Kryptowährungen Einkünfte erzielt und diese steuerlich nicht erklärt haben, ergibt sich Handlungsbedarf. Denn parallel zu der höchstrichterlichen Entscheidung haben die Finanzbehörden in den vergangenen Monaten Ermittlungen aufgenommen und Sammelauskunftsersuchen an bekannte Krypto-Handelsbörsen gestellt (§§ 93 Abs.1, 97 und 208 Abs.1 Nr. 3 AO). Nach Auswertung der hierdurch erlangten Daten werden Steuerpflichtige derzeit – gestützt auf § 208 Abs.1 Nr. 3 AO – zur Mitteilung aufgefordert, ob aus dem Handel mit Kryptowährungen „Spekulationsgewinne bzw. -verluste“ entstanden sind.
Der Beitrag von RA/FAStR Dr. Christian Bertrand geht der Frage nach, ob die Beantwortung solcher Anfragen als Selbstanzeige i. S. v. § 371 AO einzuordnen ist und ob eine solche Nacherklärung strafbefreiende Wirkung entfaltet. Ausgangspunkt der steuerstrafrechtlichen Einordnung ist die Frage, ob solche Geschäfte steuerpflichtig sind und zu Steueransprüchen führen, die i. S. v. § 370 AO verkürzt werden können. Ergänzend käme es für eine steuerstrafrechtliche Würdigung darauf an, ob die Betroffenen durch das Verschweigen solcher Geschäfte eine der Tathandlungen aus § 370 Abs.1 AO verwirklicht und ob sie vorsätzlich (§ 15 StGB) gehandelt haben. Dies führt dann zu der Frage, ob Anfragen nach § 208 Abs.1 Nr. 3 AO der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige entgegenstehen können.
Aktuelles aus Heft 6 der Stbg (Juni 2023) u.a.
Neue AfA-Reihe beim Anteilserwerb an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 3.5.2022 einige ungeklärte Fragen zu einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft entschieden. Obwohl man doch annehmen könnte, dass die in der Praxis vorkommenden Problembereiche einer vermögensverwaltenden Gesellschaft längst gelöst wurden, ist dies nicht der Fall.
Im konkreten Streitfall des BFH ging es zum einen um die Höhe der Anschaffungskosten, zum anderen um die Begründung einer neuen AfA-Reihe durch einen (bereits beteiligten) Anteilserwerber und um die AfA-Berechnung selbst. Kohlhaas stellt die Entscheidung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen vor.
Aktuelles aus Heft 5 der Stbg (Mai 2023) u.a.
Verlustverrechnungsfalle nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG bei Einbringung in eine GmbH
In § 2 Abs. 4 Satz 3 bis 6 UmwStG ist eine Verlustverrechnungsbeschränkung normiert, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit bestimmten Verlustpositionen des übernehmenden Rechtsträgers nicht zulässig ist. Diese vor dem Hintergrund der Verlustnutzung vor allem bei der Verschmelzung einer Gewinn-Kapitalgesellschaft auf eine Verlust-Kapitalgesellschaft eingeführte Verlustverrechnungssperre findet bei Inanspruchnahme der steuerlichen Rückbeziehung nach § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG auf Grund des Verweises in § 20 Abs. 6 Satz 4 UmwStG z. B. auch bei der Einbringung eines Betriebs in eine GmbH Anwendung.
Erwirtschaftet der übertragende Rechtsträger im Rückwirkungszeitraum positive Einkünfte, während bei der übernehmenden GmbH im Jahr der Einbringung außerhalb des Rückwirkungszeitraums unvorhergesehene Verluste eintreten oder das Ergebnis durch zusätzlichen Aufwand belastet wird, so kann der Fall eintreten, dass die GmbH – für die Beteiligten überraschend – in ihrem ersten Jahr mehr Gewinn zu versteuern hat, als sie mit dem unveränderten Betrieb erzielt. Diese Folgen hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 22.10. 2020, 10 K 10192/19, EFG 2021 S. 507 bestätigt. Im Anschluss an eine kurze Darstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG wird das vorstehende Urteil erörtert, das zugleich zu einer Vielzahl von Streitfragen im Hinblick auf die Regelungen in § 2 Abs. 4 Satz 3 ff. UmwStG Stellung nimmt und erste Hinweise für die Besteuerungspraxis gibt.
Aktuelles aus Heft 4 der Stbg (April 2023) u.a.
Steuerhinterziehung wegen Versagung des Vorsteuerabzugs aus „Bösgläubigkeit“ – ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG?
Die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichteten Ende 2022 darüber, dass die europäische Staatsanwaltschaft „den größten Mehrwertsteuerbetrug in der EU“ aufgedeckt habe. Es gehe um Milliarden Euro. Ausgangspunkt des Verfahrens soll ein Unternehmen aus Portugal gewesen sein, das den Handel mit Unterhaltungselektronik zum Aufbau von grenzüberschreitenden „Hinterziehungsketten“ genutzt habe. Die Veröffentlichung zeigt, dass die betrügerische Ausnutzung des europäischen Umsatzsteuersystems nach wie vor ein Problem darstellt und dass es wohl auch künftig neue Verfahren geben wird, in denen die Ermittlungsbehörden gegen Beteiligte wegen des Vorwurfs der Umsatzsteuerhinterziehung ermitteln.
Für Fälle, die im Zeitraum bis Ende 2019 spielen, stellt sich für die strafrechtliche Beurteilung ein Problem, über das in der Praxis bislang weitgehend hinweggesehen wird. Denn bis zur Einführung von § 25f UStG fehlte in Deutschland eine nationale Rechtsgrundlage, auf die die Versagung des Vorsteuerabzugs in den betreffenden Fällen gestützt werden konnte, insbesondere wenn es um die Beurteilung von Händlern geht, die nicht als Initiatoren, sondern nur mittelbar in die entsprechenden Ketten eingebunden worden sind. Der nachfolgende Beitrag geht dieser Frage nach, zu der bislang keine abschließend höchstrichterliche Rechtsprechung existiert.
Weitere Bestandteile des Stbg Zeitschriften-ABOs
Das Stbg Zeitschriften-ABO enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul Stbg.
ISSN: 0490-9658
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer |
---|---|
Rechtsgebiete: | Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Einkommensteuer, Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Grunderwerb- u. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Personalpraxis, Wirtschaftsrecht, Umwandlungssteuer u. Umwandlungsrecht, Umsatz- u. Verkehrsteuern, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern |
Erscheinungsform: |
Hochqualifizierte Autoren
Der Schriftleiter Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski gewährleistet eine ausgewogene Auswahl aktueller Themen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. wahrt als Vertreter der Angehörigen der steuerberatenden Berufe zudem die Interessen des Berufsstands und informiert über berufspolitische Themen.