Stbg Einzelheft

Die Steuerberatung (Stbg) bietet Ihnen jeden Monat kompakt und praxisgerecht aufbereitet alle wichtigen Informationen zum Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht sowie zur Betriebswirtschaft für Ihre fachliche Beratung und die Kanzleiorganisation. Weitere Schwerpunkte sind Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Prüfung/Rechnungslegung, neue Beratungsfelder und Berufsrecht.

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Die Vorteile von „Die Steuerberatung“ (Stbg)

  • Immer auf dem neusten Stand durch hohe Aktualität der Fachbeiträge
  • Praxisnahe Aufarbeitung aller wichtigen Informationen
  • Alle Informationen kompakt in einer Fachzeitschrift

Kompetent informiert für eine erfolgreiche Beratung

Die Steuerberatung ist Zeitschrift und gleichzeitig Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.

Die Fachzeitschrift bietet Ihnen jeden Monat kompakt und praxisnah aufbereitet alle wichtigen Informationen für Ihre fachliche Beratung und für die Kanzleiorganisation.

Lesen Sie regelmäßig aktuelle Fachbeiträge zum nationalen und internationalen Steuerrecht, Steuerstrafrecht, zur Prüfung/Rechnungslegung, zum Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht, zur Betriebswirtschaft, zu neuen Beratungsfeldern sowie zum Berufsrecht.

Die Zeitschrift zeichnet sich durch Praxisnähe und hohe Aktualität aus (z.B. durch laufend aktualisierte Übersichten zur Gesetzgebung und Rechtsprechung, Gestaltungsüberlegungen zum Jahreswechsel).

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Steuerberater Zeitschrift

  • Nationales und internationales Steuerrecht zu allen Steuerarten und Themenschwerpunkten
  • Relevante Themen wie Steuerstrafrecht, Wirtschaftsrecht, betriebswirtschaftliche Beratung, Arbeits- und Sozialrecht
  • Ausführungen zum Berufsrecht und Berufsstand
  • Praxistipps und Rechtsbehelfsempfehlungen
  • Aktuelles aus der Fallarbeit des DStV

Aktuelles aus Heft 4 der Stbg (April 2024) u.a.

Der Steuerberater im Spannungsfeld zwischen Mitwirkung als Zeuge im Ermittlungsverfahren und eigener Beschuldigtenstellung

Im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen und auch in Steuerstrafverfahren ist der Steuerberater zumeist erster Ansprechpartner der Finanzbehörden. Er ist Herrscher über die steuerlichen Daten des Mandanten und weiß oftmals besser Bescheid als dieser selbst. In jüngerer Zeit mehren sich Konstellationen, in denen gegen den Mandanten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, dieser seinen steuerlichen Berater von der Verschwiegenheit entbindet und ungeachtet eines bereits bestehenden Verdachts wegen Beihilfe gegen den Steuerberater dieser fleißig in Unkenntnis seiner strafprozessualen Rechte sich selbst unwissentlich ans „Messer liefert“.

Im konkreten Fall gingen sämtliche Zahlen, die Eingang in die Anklage der Staatsanwaltschaft (auch gegen den Berater) fanden, auf die Zuarbeit des steuerlichen Beraters im Ermittlungsverfahren zu-rück. Erst kurz vor der Anklageerhebung wurde dem Berater, nach zwischenzeitlich zweijähriger Zuarbeit an die Ermittlungsbehörden, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt.

Der Beitrag legt dar, ab wann von einem strafrechtlichen Anfangsverdacht (wegen Beihilfe zur Steuer-hinterziehung) auszugehen ist, welche strafprozessualen Spielregeln ab diesem Zeitpunkt gelten und welche Rechte dem steuerlichen Berater und seinen Mitarbeitern zukommen, auch wenn diese offiziell (noch) als Zeugen behandelt werden.

Aktuelles aus Heft 3 der Stbg (März 2024) u.a.

Die Kasse im Fokus der Finanzverwaltung – Besonderheiten und Entwicklungen

Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs und der OECD kommt es im Bereich von Betrieben mit ausschließlich, überwiegend oder ins Gewicht fallenden Barumsätzen (Bargeldbetrieben) regelmäßig zu erheblichen Steuerausfällen. So verweist der Bundesrechnungshof darauf, dass das Ausmaß des Kassenbetrugs und die Höhe der hieraus resultierenden Steuerausfälle erheblich sind. Einzelne Finanzministerien der Bundesländer gehen von jährlich hinterzogenen Steuern i. H. v. 10 Mrd. € aus. Andere Quellen beziffern den Schaden unter Berücksichtigung von Sozialabgaben und Umsatz- und Lohnsteuern auf einen Betrag von 70 Mrd. €.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Prüfung dieser bargeldintensiven Betriebe für die FinVerw von besonderer Bedeutung. Dabei liegt der Prüfungsschwerpunkt in diesem Bereich auf der vollständigen Erfassung der betrieblichen Einnahmen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auf Grund der fortschreitenden Technisierung es heutzutage möglich ist, dass digitale Grundaufzeichnungen unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erforderte daher die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie weiterer technischer Maßnahmen. Diesem Erfordernis ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen nachgekommen. Auf Grund dessen wurden in die AO im Wesentlichen folgende neuen Maßnahmen implementiert:

  1. Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen in einem elektronischen Aufzeichnungssystem (§ 147a AO),
  2. Einführung einer Kassen-Nachschau (§ 146b AO),
  3. Sanktionierung von Verstößen (§ 379 AO).

Eine verpflichtende Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme wurde nicht eingeführt.

In der täglichen Praxis löst der Umgang mit diesen Vorschriften immer wieder Fragen aus. Im Beitrag von Geiermann werden daher die Besonderheiten und Neuerungen in diesem Bereich dargestellt.

Aktuelles aus Heft 2 der Stbg (Februar 2024) u.a.

Wahl der Gewinnermittlungsart und steuerstrafrechtliche Auswirkungen

Das Steuerrecht eröffnet den Steuerpflichtigen in einer ganzen Reihe von Fällen Wahlrechte, über die die steuerliche Belastung auch nach Abschluss des betreffenden VZ noch gesteuert oder verringert werden kann. Die steuerstrafrechtliche Einordnung solcher Wahlrechtsausübung wird seit längerer Zeit in der Literatur diskutiert. Eine Frage, die in der Praxis häufiger relevant wird, ist die schlichte Wahl der Ge-winnermittlungsmethode nach § 4 EStG, also die Entscheidung darüber, ob der Gewinn einer steuerlich relevanten Tätigkeit durch Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden soll. Nachdem auch der BGH sich in einer jüngeren Entscheidung zu dieser Konstellation nochmals geäußert hat, spielt Wulf die relevanten Fragen und die denkbaren Argumente in seinem Beitrag an einem kleinen Beispielsfall durch.

Aktuelles aus Heft 1 der Stbg (Januar 2024) u.a.

20 Jahre Verrechnungspreisdokumentationspflichten

Der Beitrag von Matuszak und Braun gibt einen Rückblick auf die Regelungen zur Verrechnungspreisdokumentation der letzten 20 Jahre und auf die mit der Erfüllung dieser Verpflichtungen verbundenen Schwierigkeiten. Außerdem wird auf neuere Entwicklungen eingegangen und der Frage nachgegangen, wie eine Umsetzung dieser Verpflichtungen sowie hierbei eine Abstimmung zwischen dem Unternehmen und dem steuerlichen Berater erfolgen kann.

Aktuelles aus Heft 12 der Stbg (Dezember 2023) u.a.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Einblicke in die Anforderungen der finalen Berichterstattungsstandards und Neuerungen zur EU-Taxonomie-Verordnung

Für viele deutsche Unternehmen wird die Pflicht zur Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht mit der Verabschiedung der finalen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards immer greifbarer und akute Maßnahmen sind gefordert, um sich rechtzeitig auf die bevorstehenden Anforderungen vorzubereiten. Als möglicher Aufschub könnte allerdings die angekündigte Erhöhung der monetären Schwellenwerte für einige Unternehmen wirken, so dass auch hierauf kurz eingegangen wird. Neben den Anforderungen der CSRD sind im Nachhaltigkeitsbericht aber auch Informationen zu taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten anzugeben. Warnke/Müller stellen die Anforderungen der Europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Anforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung vor.

Aktuelles aus Heft 11 der Stbg (November 2023) u.a.

Anwendungsfragen zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen

Durch das JStG 2022 hat der Gesetzgeber in § 3 Nr. 72 EStG eine neue Steuerfreiheit eingeführt. Hiernach werden Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt. Die Steuerfreistellung führt nicht zur Anwendung des Progressionsvorbehalts, da die-se Einnahmen nicht in § 32b EStG genannt sind. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 17.7.2023 zur Anwendung von § 3 Nr. 72 EStG geäußert. Daneben hat das BMF mit Schreiben vom 12.6.2023 auf die Anzeige über die Erfassung des Betriebs kleinerer Photovoltaikanlagen verzichtet.

Seifert geht auf in seinem Beitrag auf die Anwendungsfragen zur Steuerfreiheit von Photovoltaikanlagen näher ein und gibt hilfreiche Beratungshinweise.

Weitere Bestandteile des Stbg Zeitschriften-ABOs

Das Stbg Zeitschriften-ABO enthält kostenfrei das Zeitschriften-Modul Stbg.


ISSN: 0490-9658

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer
Rechtsgebiete: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement, Bilanzrecht, Bilanzsteuerrecht u. Finanzbuchhaltung, Einkommensteuer, Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Grunderwerb- u. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Internationales Steuerrecht, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Personalpraxis, Wirtschaftsrecht, Umwandlungssteuer u. Umwandlungsrecht, Umsatz- u. Verkehrsteuern, Zölle, Verbrauch- u. Aufwandsteuern
Erscheinungsform: Print

Hochqualifizierte Autoren

Der Schriftleiter Univ.-Professor Dr. habil. Bert Kaminski gewährleistet eine ausgewogene Auswahl aktueller Themen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. wahrt als Vertreter der Angehörigen der steuerberatenden Berufe zudem die Interessen des Berufsstands und informiert über berufspolitische Themen.