Erscheint im
Oktober 2025
Steuerberatervergütungsverordnung Kommentar 2025
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Das bietet der StbVV-Kommentar 2025
- Kommentierungen aller Vorschriften der StBVV
- Beispiele und Praxistipps
- Musterverträge und -anträge
Aktuell im Steuerberatervergütungsverordnung Kommentar 2025
Seit der letzten Auflage haben sich zahlreiche Änderungen im Bereich der Steuerberatervergütung ergeben. Selbstverständlich sind alle diese Neuerungen in der aktuellen Auflage 2025 bereits berücksichtigt. Es handelt sich im Einzelnen um
- das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFOG) mit Änderungen zum 1.1.2021 u.a. im Vergütungsrecht für Insolvenzverwalter und neuen Tätigkeiten als Sanierungsberater und Restrukturierungsbeauftragter,
- das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) 2021, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist mit einer Erhöhung der RVG-Gebühren sowie Änderungen im Vergütungsrecht der Sachverständigen,
- das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (sog. Legal-Tech-Gesetz), das am 1.10.2021 in Kraft getreten ist und Änderungen beim Erfolgshonorar (§ 9a StBerG) gebracht hat,
- die am 18.6.2022 in Kraft getretene Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung mit einem neuen Gebührentatbestand in § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV für „Grundsteuererklärungen“,
- das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, das zum 1.8.2022 einige überwiegend redaktionelle Änderungen (u.a. §§ 1 Abs. 2, 21 Abs. 2 StBVV) in der StBVV erforderlich machte,
- die Bürokratieentlastungsverordnung, die am 14.12.2024 in Kraft getreten ist und Erleichterungen bei der Berechnung vorsieht (Textform) sowie
- das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsgesetz (KostBRÄG) 2025 ist am 1.6.2025 in Kraft getreten und hat die RVG-Gebühren erhöht, was auch für Steuerberater gilt, die nach RVG abrechnen (außergerichtliche Rechtsbehelfs- und Klageverfahren). Zudem gab es auch Veränderungen bei der Vergütung von bestimmten vereinbaren Tätigkeiten, z.B. als Betreuer und Sachverständiger.
Zuletzt sind wichtige Änderungen zum 1.7.2025 durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung in Kraft getreten, u.a. Gebührenerhöhungen von rund 6 % bei den Tabellen A bis D sowie von rund 9 % bei der Zeitgebühr in § 13 Satz 2 StBVV und den Betragsrahmengebühren in § 34 StBVV. Der Zeittakt in § 13 Satz 2 StBVV wurde von einem angefangenen Halbstundentakt auf einen angefangenen Viertelstundentakt umgestellt. Daneben wurden neue Gebührentatbestände geschaffen (z.B. für einen Antrag auf verbindliche Auskunft, die Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme und die Mindeststeuererklärung) sowie einige klarstellende (z.B. §§ 3 Satz 2, 33 Abs. 6 StBVV) und redaktionelle Änderungen (z.B. § 40 StBVV) vorgenommen. Besonders praxisrelevant sind die Änderungen im Recht der Vergütungsvereinbarung. Die Regelungen der StBVV sind noch stärker an die Vorschriften des RVG angeglichen worden. Dies zeigt sich durch den Wegfall des § 14 StBVV (Pauschalvergütungsvereinbarung), die Änderungen in § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV und die Schaffung neuer Vorschriften in § 4a StBVV und § 4b StBVV. Ob die Vergütung noch nach altem oder schon nach neuem Recht zu berechnen ist, richtet sich nach der neu gefassten Übergangsvorschrift des § 41 StBVV.
Rechtssicher auch in schwierigen Fällen
Die einzelnen Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung sowie § 9a StBerG (Erfolgshonorar), § 64 StBerG (Gebührenordnung) und § 65a StBerG (Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe) werden fundiert kommentiert. Daneben wird ausführlich auf die vereinbaren Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 StBerG, § 15 BOStB) eingegangen.
Schnelle Ermittlung der Gebühren
Mit dem neuen Verordnungstext und den aktuellen Gebührentabellen, die radaktionell für den Anwender angepasst wurden, lässt sich das anfallende Beraterhonorar schnell ermitteln.
Alltagstaugliche Arbeitshilfen zur effektiven Praxisorganisation
Das Werk enthält Musterverträge und -anträge sowie ein umfassendes Streitwert-ABC der Finanzgerichtsbarkeit. Die Kommentierungen enthalten zudem Berechnungsbeispiele und Praxistipps.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Grundlagen des Gebührenrechts
- Kommentierungen aller Vorschriften der StBVV 2025
- Kommentierungen zum StBerG (§ 9a, § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3, § 64, § 65a)
- Beispiele und Praxistipps
- Musterverträge und -anträge (z. B. Steuerberatungsvertrag, Vergütungsvereinbarungen mit Anmerkungen, Antrag auf Kostenfestsetzung u.v.m.)
- Gebührentabellen
- Verordnungstext
- Alphabetische Streitwertübersicht der Finanzgerichtsbarkeit
Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
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Rechtsgebiete: | Berufs- und Haftungsrecht u. Kanzleimanagement |
Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-319403-3
Autor
Dr. Gregor Feiter ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Düsseldorf und ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Gebührenrechts.
Anja Heister ist Bezirksrevisorin am FG Düsseldorf und hat die Streitwertübersicht für die Finanzgerichtsbarkeit verfasst.