
Alle ESG- und CSRD-Entwicklungen im Überblick!
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II. Von der „nichtfinanziellen Erklärung“ zum Nachhaltigkeitsbericht
Der aus der Finanzmarktkrise 2008/2009 resultierende Vertrauensverlust in die Finanzberichterstattung von Unternehmen kann als Ausgangspunkt für die Entwicklung einer nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattung gesehen werden. Im April 2011 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung über „Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (EU-Kommission (KOM(2011) 206) vom 13.4.2011).

III. CSRD-Berichtspflichtige Unternehmen und Folgewirkungen
Die Frage „Wer ist berichtspflichtig?“ zielt zunächst auf die direkt von der CSRD-Berichtspflicht betroffenen Unternehmen. Nach der derzeit geltenden Regelung des § 289b Abs. 1 HGB müssen alle großen, kapitalmarktorientierten Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter nichtfinanzielle Informationen veröffentlichen.

CSRD Whitepaper: Einführung in die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen dazu bei, die Offenlegung von ESG (Environment, Social, Governance)-Informationen weiter zu forcieren, um die Transparenz der Wirtschaftstätigkeit zu fördern.