Handbuch Mittelständische Unternehmen
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Nomen est omen!
Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.
Ihr Vorteil
Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Gesellschafts,- Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Rechnungslegung, Abschluss- und andere Prüfungen, Existenzgründung, Unternehmensbewertung, Umwandlungs- und Insolvenzrecht
- Betriebswirtschaftliche Besonderheiten
Print war gestern!
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mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris. - eNews Steuern - Unsere Online-Zeitschrift
mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht
Neu in der 174. Aktualisierung (März 2026) u. a.:
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung - Heilung von „vergessenen“ Einlagen der Gesellschafter im steuerlichen Einlagenkonto
- Fach G – Rechnungslegung
- 6. Kap.: Anhang – Aktualisierung unter Berücksichtigung der schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf Grund des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v. 14.7.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 161) (Kirsch)
- 13. Kap.: (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung – Aktualisierung unter Berücksichtigung des Diversitätskonzepts, das künftig zwingend für die Organe verfolgt werden muss, insb. Ausführungen zum neuen Kriterium der Behinderungen (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie) (Kirsch)
- Fach J – Steuerliche Besonderheiten der GmbH
- 1. Kap.: GmbH-Geschäftsführer – Aktualisierung (Decker)
Mit Urteil vom 25.02.2025 (BFH vom 25.02.2025 – VIII R 41/23) hat der BFH im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entschieden, dass sog. „vergessene“ Einlagen der Gesellschafter, die nicht als Bestand im steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 KStG gesondert festgestellt worden sind, nicht zu einem Sonderausweis nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG führen. Damit wurde zugleich die in der Literatur diskutierte Gestaltung bestätigt, mit deren Hilfe die nachteiligen steuerlichen Folgen solcher „vergessenen“ Einlagen im Nachhinein „geheilt“ werden können. Die „heilende“ Doppelmaßnahme in Form der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender Kapitalherabsetzung wird anhand eines Zahlenbeispiels erläutert. Es gibt verschiedene andere Maßnahmen, mit denen der eingetretene „Steuerschaden“ bei „vergessenen“ Einlagen im Ergebnis neutralisiert werden kann.
- 1. Kap.: GmbH-Geschäftsführer – Aktualisierung (Decker)
- Fach Q – Querschnittsthemen
- 2. Kap.: Forschungszulage – Aktualisierung unter Berücksichtigung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 108) (Mirbach)
Neu in der 173. Aktualisierung (Januar 2026) u. a.:
Lagebericht
- Fach C – Organe der Gesellschaften
- 1. Kap.: GmbH-Geschäftsführer – Aktualisierung (Decker)
- Fach G – Rechnungslegung
- 7. Kap.: Lagebericht – Aktualisierung:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie sieht die Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht vor. Aspekte werden beleuchtet, über die künftig zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht verpflichtete Unternehmen zu berichten haben. (Kirsch)
- 7. Kap.: Lagebericht – Aktualisierung:
Neu in der 172. Aktualisierung (Oktober 2025) u. a.:
Steuerfallen bei der Einbringung bzw. Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG – Steuerfallen bei § 20 UmwStG
- Fach I – Steuerliche Besonderheiten der Personengesellschaft
- 3. Kap.: Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft – Aktualisierung unter Berücksichtigung des UmwSt-Erlasses 2025 (Ott und Heinrichshofen)
- Fach K – Arbeits- und Sozialrecht
- 2. Kap.: Der Geschäftsführer im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht und seine Einstandspflicht (Haftung) – Aktualisierung unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das MoPeG und neuerer BAG-Rechtsprechung (Imping)
- Fach L – Umwandlungen
- 7. Kap.: Steuerfallen bei § 20 UmwStG – Aktualisierung auf Grund des UmwSt-Erlasses 2025 und neuerer BFH-Rechtsprechung:
Zum Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der erworbenen Kapitalgesellschaft liegt neuere Rechtsprechung vor: Nach der Entscheidung BFH vom 27.11.2024 – X R 26/22 liegt eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II nach § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG führt, auch dann vor, wenn die erworbene Kapitalgesellschaft i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. Eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwechsel nicht wieder in denjenigen ertragsteuerlichen Status zurückfallen, den sie vor der Einbringung hatten. Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns II ist auch nicht unbillig i.S.d. § 163 AO. Schließlich ist die EU-Fusionsrichtlinie auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt nicht anwendbar, wenn der nationale Gesetzgeber sich für Fälle des § 21 UmwStG entschieden hat, innerstaatliche und grenzüberschreitende Fälle nicht gleich zu behandeln. Mit dem vorstehenden Urteil vom 27.11.2024 hat der BFH auch das Urteil des FG Münster vom 30.12.2021 – 4 K 1512/15 F bestätigt, dass ein taggleich auf einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG nachfolgender Formwechsel der erworbenen Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mit Buchwertfortführung als tauschähnlicher Vorgang einen steuerpflichtigen Einbringungsgewinn II auslöst. (Ott)
- 7. Kap.: Steuerfallen bei § 20 UmwStG – Aktualisierung auf Grund des UmwSt-Erlasses 2025 und neuerer BFH-Rechtsprechung:
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Handels- u. Gesellschaftsrecht |
| Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-255400-5
Herausgeber und Autoren
Herausgeber ist Professor Dr. Hans Ott, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer. Zusammen mit einem praxiserfahrenen Autorenteam werden qualifizierte und beratungsrelevante Beiträge gewährleistet.