Handbuch Mittelständische Unternehmen
216,00 €
Preise zzgl. MwSt
Nomen est omen!
Das Handbuch Mittelständische Unternehmen deckt als Komplettwerk alle für die Praxis relevanten Themen rund um Kapital- und Personengesellschaften ab. Hier finden Sie eine umfassende und fundierte Darstellung aller Beratungssituationen - von der Gründung bis zur Liquidation.
Ihr Vorteil
Neben steuerlichen Besonderheiten werden auch gesellschaftsrechtliche und betriebswirtschaftliche Themen behandelt. Ergänzt um Hinweise zur Rechnungslegung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- Gesellschafts,- Steuer,- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Rechnungslegung, Abschluss- und andere Prüfungen, Existenzgründung, Unternehmensbewertung, Umwandlungs- und Insolvenzrecht
- Betriebswirtschaftliche Besonderheiten
Print war gestern!
Folgende Online-Mehrwerte sind im Print- und Online-Abo enthalten
- Online-Zugang zum Handbuch Mittelständische Unternehmen
mit allen Inhalten und mehr: z.B. Rechtsprechung, Gesetze/Verordnungen, DBA, Musterabkommen und Verwaltungsanweisungen von juris. - eNews Steuern - Unsere Online-Zeitschrift
mit höchstaktuellen Beiträgen und Beratungsempfehlungen zu Entwicklungen im Steuerrecht
Neu in der 173. Aktualisierung (Januar 2026) u. a.:
Lagebericht
- Fach C – Organe der Gesellschaften
- 1. Kap.: GmbH-Geschäftsführer – Aktualisierung (Decker)
- Fach G – Rechnungslegung
- 7. Kap.: Lagebericht – Aktualisierung:
Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie sieht die Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht vor. Aspekte werden beleuchtet, über die künftig zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht verpflichtete Unternehmen zu berichten haben. (Kirsch)
- 7. Kap.: Lagebericht – Aktualisierung:
Neu in der 172. Aktualisierung (Oktober 2025) u. a.:
Steuerfallen bei der Einbringung bzw. Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG – Steuerfallen bei § 20 UmwStG
- Fach I – Steuerliche Besonderheiten der Personengesellschaft
- 3. Kap.: Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft – Aktualisierung unter Berücksichtigung des UmwSt-Erlasses 2025 (Ott und Heinrichshofen)
- Fach K – Arbeits- und Sozialrecht
- 2. Kap.: Der Geschäftsführer im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht und seine Einstandspflicht (Haftung) – Aktualisierung unter Berücksichtigung der Neuerungen durch das MoPeG und neuerer BAG-Rechtsprechung (Imping)
- Fach L – Umwandlungen
- 7. Kap.: Steuerfallen bei § 20 UmwStG – Aktualisierung auf Grund des UmwSt-Erlasses 2025 und neuerer BFH-Rechtsprechung:
Zum Einbringungsgewinn II bei Formwechsel der erworbenen Kapitalgesellschaft liegt neuere Rechtsprechung vor: Nach der Entscheidung BFH vom 27.11.2024 – X R 26/22 liegt eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II nach § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG führt, auch dann vor, wenn die erworbene Kapitalgesellschaft i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird. Eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwechsel nicht wieder in denjenigen ertragsteuerlichen Status zurückfallen, den sie vor der Einbringung hatten. Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns II ist auch nicht unbillig i.S.d. § 163 AO. Schließlich ist die EU-Fusionsrichtlinie auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt nicht anwendbar, wenn der nationale Gesetzgeber sich für Fälle des § 21 UmwStG entschieden hat, innerstaatliche und grenzüberschreitende Fälle nicht gleich zu behandeln. Mit dem vorstehenden Urteil vom 27.11.2024 hat der BFH auch das Urteil des FG Münster vom 30.12.2021 – 4 K 1512/15 F bestätigt, dass ein taggleich auf einen qualifizierten Anteilstausch nach § 21 UmwStG nachfolgender Formwechsel der erworbenen Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft mit Buchwertfortführung als tauschähnlicher Vorgang einen steuerpflichtigen Einbringungsgewinn II auslöst. (Ott)
- 7. Kap.: Steuerfallen bei § 20 UmwStG – Aktualisierung auf Grund des UmwSt-Erlasses 2025 und neuerer BFH-Rechtsprechung:
Neu in der 171. Aktualisierung (September 2025) u. a.:
Überblick über die gesetzlichen Vorschriften
- Fach I – Steuerliche Besonderheiten der Personengesellschaft
- 4. Kap.: Ausscheiden eines Gesellschafters – ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Besonderheiten – Aktualisierung unter Berücksichtigung des UmwSt-Erlasses v. 2.1.2025 (Löbe und Heinrichshofen)
- Fach K – Arbeits- und Sozialrecht
- 3. Kap.: Die Gesellschaft im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht – Aktualisierung unter Berücksichtigung aktueller Rechengrößen der Sozialversicherung sowie der Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs (Imping)
- Fach L – Umwandlungen
- 1. Kap.: Überblick über die gesetzlichen Vorschriften – Aktualisierung unter Berücksichtigung des UmwSt-Erlasses 2025, des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, des JStG 2024 und des in Kraft getretenen MoPeG:
Das Umwandlungsgesetz, das zuletzt durch Art. 17 des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert wurde, sieht seit der Änderung durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 3436) auch die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) als übertragenden bzw. übernehmenden Rechtsträger einer Umwandlung vor. Das Umwandlungsgesetz eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die Rechtsform eines Unternehmens an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Das Umwandlungsgesetz versteht den Begriff Umwandlung als Oberbegriff, unter den die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung sowie der Formwechsel subsumiert werden können. Die in hohem Maße flexiblen gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten der Umwandlung werden flankiert durch das Umwandlungssteuergesetz vom 7.12.2006, (BGBl. I 2006, 2782, zuletzt geändert durch Art. 12 und 13 des JStG 2024 v. 2.12.2024, BGBl. I Nr. 387) das es ermöglicht, eine Umwandlung ohne Auflösung und Versteuerung der stillen Reserven durchzuführen. Die mit dem Umwandlungsgesetz verbundenen Handlungsmöglichkeiten werden im Überblick dargestellt. Die Ausführungen konzentrieren sich dabei auf die im mittelständischen Bereich üblicherweise anzutreffende Rechtsform der GmbH sowie auf die Rechtsform der eingetragenen GbR, der Partnerschaftsgesellschaft und Personengesellschaft oder des Einzelunternehmens. Dagegen wird auf andere Rechtsträger wie z.B. die Aktiengesellschaft, die eingetragene Genossenschaft, eingetragene Vereine und wirtschaftliche Vereine nicht näher eingegangen, obwohl auch diese als Rechtsträger an einer Umwandlung beteiligt sein können. (Ott)
- 1. Kap.: Überblick über die gesetzlichen Vorschriften – Aktualisierung unter Berücksichtigung des UmwSt-Erlasses 2025, des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes, des JStG 2024 und des in Kraft getretenen MoPeG:
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Unternehmen |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Handels- u. Gesellschaftsrecht |
| Erscheinungsform: |
ISBN: 978-3-08-255400-5
Herausgeber und Autoren
Herausgeber ist Professor Dr. Hans Ott, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer. Zusammen mit einem praxiserfahrenen Autorenteam werden qualifizierte und beratungsrelevante Beiträge gewährleistet.