Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 10 der UVR (Oktober 2026) u.a.

Änderungen des UStG und der UStDV im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026

Das Bundeskabinett hat am 12.8.2026 den Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 verabschiedet. Wie üblich enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht. Die Art. 12 bis 16 des Gesetzentwurfs enthalten Regelungen zum UStG und der UStDV. Im Mittelpunkt steht der Vorschlag für eine neue, eigenständige Regelung für die Organschaft. Nachfolgend sollen die wichtigsten umsatzsteuerlichen Neuregelungen und Änderungen in einem ersten Überblick vorgestellt werden.

Aktuelles Thema in Heft 9 der UVR (September 2026) u.a.

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im ersten Jahr der Verwendung eines Luxussportwagens

Die Änderung des § 15a Abs. 1 UStG durch das JStG 2001 hatte u.a. das Ziel, dass die Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG nun auch das Jahr der erstmaligen Verwendung des Gegenstands umfassen sollte. Umstritten ist jedoch, ob der geänderte Gesetzestext auch so zu verstehen ist. In einem Einzelfall, der die unternehmerische Verwendung eines Luxussportwagens betraf, hatte das FG Berlin-Brandenburg Gelegenheit, diese Frage zum Gegenstand einer Revisionszulassung zu machen. Allerdings ist diese nicht eingelegt worden, das Urteil ist somit rkr. Der folgende Beitrag stellt das FG-Urteil dar. Nebenbei zeigt dieser Fall exemplarisch, wie wichtig es ist, hinreichende Beweisvorsorge für die unternehmerische Verwendung solcher Güter zu treffen, bei denen die Annahme nahe liegt, dass sie in erster Linie privaten Interessen dienen.

Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2026) u.a.

FAQ zu verpflichtenden E-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern

Die Bundessteuerberaterkammer stellt auf ihrer Website ein FAQ zu der seit 1.1.2025 bestehenden Verpflichtung der Verwendung von E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmern zur Verfügung. Im Jahr 2026 ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen noch freiwillig – zumindest für den Rechnungsaussteller. Ab 1.1.2027 greift diese Freiwilligkeit nur noch für Unternehmer, deren Umsatz in 2026 unter der Schwelle von 800 000 € blieb. Nach derzeitiger gesetzlicher Regelung soll schließlich ab 1.1.2028 jeder Unternehmer – bis auf wenige Ausnahmen – von der Verpflichtung betroffen sein. Eine zeitnahe Beschäftigung mit der E-Rechnung, um Unternehmensprozesse mit ausreichendem Vorlauf an die notwendigen Änderungen anzupassen, ist damit jedem Unternehmer dringend anzuraten. Die Bundessteuerberaterkammer gibt deshalb (nicht nur) dem Berufsstand Antworten auf praxisrelevante Fragen einschließlich der GoBD sowie technischer Faktoren. Sie lässt dabei den derzeitigen Stand der veröffentlichten BMF-Schreiben der Finanzverwaltung zu diesem Thema mit einfließen. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Fragen/Antworten aus dem FAQ zusammen.

Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2026) u.a.

Deutschland – zumindest der BFH – kann auch Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Was lange dauert, wird endlich gut. So darf man die am 30.4.2026 veröffentlichte Entscheidung des BFH lesen und verstehen. Es ist die erste Entscheidung des BFH, die sich mit der Auslegung von § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG nach Einführung der Gelangensbestätigung beschäftigt. Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, müssen sich redliche Stpfl. auch noch rund 20 Jahre nach Ergehen der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Teleos bis zum BFH durchkämpfen, um Gutglaubensschutz im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zugesprochen zu bekommen. Der EuGH hatte in diesem Urteil in Leitsatz 2 entschieden, dass Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der 6. EG-RL (jetzt: Art. 138 MWStSystRL) dahingehend auszulegen sei, dass die zuständigen Behörden des Liefermitgliedstaats nicht befugt sind, einen gutgläubigen Lieferanten, der Beweise vorgelegt hat, die dem ersten Anschein nach sein Recht auf Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen belegen, zu verpflichten, später Mehrwertsteuer auf diese Gegenstände zu entrichten, wenn die Beweise sich als falsch herausstellen, jedoch nicht erwiesen ist, dass der Lieferant an der Steuerhinterziehung beteiligt war, soweit er alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die von ihm vorgenommene innergemeinschaftliche Lieferung nicht zu seiner Beteiligung an einer solchen Steuerhinterziehung führt. Wie Stadie zutreffend hinweist, verlangt bereits das verfassungsrechtliche Gebot des Vertrauensschutzes im Umsatzsteuerrecht u.a., dass bei unzutreffenden Angaben eines Vertragspartners hinsichtlich des Vorliegens objektiver Umstände zu einem Gesetzestatbestand Vertrauensschutz zuzubilligen ist, jedenfalls dann, wenn der Unternehmer keine Kenntnis davon haben musste, dass die Angaben unzutreffend sind. Denn in solchen Fällen wird ein Rechtsschein erzeugt, der es rechtfertigt, in dem Sinne Gutglaubensschutz zu gewähren, dass der Lieferant vom Vorliegen der betreffenden Umstände ausgehen darf. Gutglaubensschutz kommt im Anwendungsbereich der Umsatzsteuer v.a. beim Vorsteuerabzug und den Steuerbefreiungen in Betracht und bedeutet, dass der Unternehmer für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes in gutem Glauben handeln muss.

Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2026) u.a.

Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen der freigebigen Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt (sog. Vorbehaltsnießbrauch) stellt eine oft genutzte Gestaltungsmöglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge dar. Auf diese Art und Weise erbleiben dem Schenker die Nutzungen des übertragenen Vermögens, während sich für den Beschenkten auf Grund der Nießbrauchslast die Schenkungsteuer verringert. Möglich ist auch, Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt zu übertragen, das im Zeitpunkt der Übertragung bereits mit einem Nießbrauch belastet ist. Dies bietet sich an, wenn z.B. innerhalb von Familien frühzeitig über Generationen hinweg Vermögen übertragen werden soll. In diesem Zusammenhang kam der BFH in seinem Urteil v. 6.5.2020 zu dem Ergebnis, dass ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch den Erwerb des Bedachten auch dann mindert, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Durch diese Rspr. sah sich das FG München in seinem Urteil v. 30.7.2025 veranlasst, bei einem nachrangigen Zuwendungsnießbrauch, der dem Bedachten laut des notariellen Überlassungsvertrags „mit sofortiger Wirkung“ eingeräumt worden war, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Steuerentstehungszeitpunkt für die schenkweise Einräumung des Zuwendungsnießbrauchs zu betrachten. Da die Nachrangigkeit eines Zuwendungsnießbrauchs zur Folge hat, dass dieser nicht geltend gemacht oder zwangsweise durchgesetzt werden kann, solange der vorrangige Nießbrauch noch besteht, kann die Auffassung des FG für den Bedachten gravierende finanzielle Folgen haben. Ob die Auffassung des FG vertretbar und mit den Grundsätzen des BFH in seiner Entscheidung v. 6.5.2020 vereinbar ist, dürfte äußerst zweifelhaft sein. Da aber das Urteil des FG München (leider) rkr. geworden ist, werden sich Stpfl. auf die dadurch geschaffene Rechtslage einstellen müssen. Der Beitrag stellt die Rspr. des BFH sowie des FG München dar und befasst sich mit alternativen Gestaltungsmöglichkeiten.

Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2026) u.a.

Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag

Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde zum 01.01.2026 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Damit sollen zahlreiche produzierende Unternehmen entlastet werden. Tatsächlich ist das aber nicht geschehen. Vielmehr können bestimmte Unternehmen im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen, die vor der Stromentnahme zu gestalten sind, eine entsprechende Erstattung der von ihnen zunächst über den Strompreis zu viel gezahlten Stromsteuer beantragen. In den Genuss dieser Steuerentlastung kommen auch diese privilegierten Unternehmen also nur dann, wenn sie die Voraussetzungen vor der Stromentnahme entsprechend tatsächlich gestaltet haben und dann die Erstattung der von ihnen über den Strompreis an den Versorger gezahlten Stromsteuer auch beantragen.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

Neugierig geworden? Laden Sie sich hier unverbindlich und kostenlos die aktuelle Leseprobe von "Umsatzsteuer- und Verkehrsrecht" (UVR) herunter.

Leseprobe kostenlos herunterladen

Inhalt UVR 10/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026; hier: Änderungen des UStG und der UStDV, S. 289
Rechtsprechung
  • Mehrwertsteuergruppe und Steuerbefreiungen für Gemeinwohlleistungen, EuG, 2026-06-10, T-444/25, S. 289
  • Kreditverwaltung durch vormaligen Kreditgeber nach Veräußerung steuerpflichtig, EuG, 2026-06-17, T-184/25, S. 290

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Auslegungsfähigkeit eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG., FG München, 2026-02-20, 4 K 515/19, S. 291

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Benennung des Schenkers in Bedarfswertbescheiden für die Schenkungsteuer, FG Berlin-Brandenburg, 2026-02-27, 16 K 3017/20, S. 291
  • Zusammentreffen von ErbSt und ESt – Verfassungsmäßigkeit der Gesamtsteuerbelastung einer Hinterbliebenenleistung, FG München, 2026-03-06, 4 K 2179/25, S. 292
  • Erlass von Säumniszuschlägen zur Erbschaftsteuer, FG Berlin-Brandenburg, 2026-04-15, 14 K 14075/25, S. 293
  • Zur Steuerbefreiung für ein Familienheim, FG München, 2026-04-15, 4 K 1457/25, S. 294
  • Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG für vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie, FG Düsseldorf, 2026-06-23, 4 K 1808/25 Erb, S. 294
  • Ermittlung der Erbanteile von Amts wegen bei Vorliegen gewichtiger Gründe, BFH, 2026-06-29, II B 68/25, S. 295

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • KraftSt-Befreiung für Tankanhänger bei gemischtem Betrieb?, FG Münster, 2026-06-16, 2 K 327/24 Kfz, S. 296

UVR-Themen

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: Gelangensbestätigung 2.0 und Vertrauensschutz, S. 296
  • Jörg Kraeusel: Änderungen des UStG und der UStDV im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, S. 305

UVR-Gestaltungen

  • Stefan Heinrichshofen: Unentgeltliche Übertragung unternehmerisch gebundenen Vermögens unter Nießbrauchsvorbehalt aus Sicht des Umsatzsteuerrechts am Beispiel eines Grundstücks, S. 312

UVR-Praxisfall

  • Karlheinz Konrad: Der Zeitpunkt der schädlichen Verfügung bei laufender Behaltensfrist, S. 317

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 9/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Gesetzgebung Deutschland
  • Gesetzesänderung bei den Regelungen zur Fiskalvertretung, S. 257
Rechtsprechung
  • Dienstleistungskommission und § 14c UStG bei Endverbrauchern, BFH, 2026-03-26, V R 46/25 (XI R 10/20), S. 258
  • Anhängiges Verfahren: Hotelpakete als Einzel- oder Gesamtleistung?, Tribunal de première instance du Brabant Wallon (Belgien), 2026-04-27, T-309/26, S. 258
  • Zulässigkeit von Verzugszinsen im Umsatzsteuerrecht, EuGH, 2026-04-30, C-544/24, S. 260
  • Ticketvermittlung gegenüber Veranstalter fällt nicht unter den ermäßigten Steuersatz, BFH, 2026-05-12, V B 98/25, S. 261
  • Umsatzsteuerbefreiung im Banken-/Versicherungssektor als staatliche Beihilfe, EuGH, 2026-07-09, C-360/25, S. 262
  • Mehrwertsteuergruppe – finanzielle Eingliederung nur bei 100-prozentiger Kapitalbeteiligung, EuG, 2026-07-15, T-268/25, S. 262

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Unzutreffende Feststellung des Steuerentstehungszeitpunkts bei Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG: Keine grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung, BFH, 2026-03-25, II R 30/25, S. 266
  • Voraussetzungen der Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG, BFH, 2026-04-08, II R 2/23, S. 267

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer, BFH, 2026-02-25, II R 1/22, S. 267
  • Nachversteuerung wegen Nichteinhaltung der siebenjährigen Behaltensfrist, FG München, 2026-03-04, 4 K 1875/24, S. 268
  • Unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung: Grundsätzlich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unentgeltliche Zuwendung nicht schenkungsteuerbar., BFH, 2026-03-24, VIII R 30/24, S. 269

UVR-Themen

  • Raymond Halaczinsky: Aktuelle erbschaftsteuerliche Fragen rund um das Vermächtnis, S. 270

UVR-Gestaltungen

  • Christian Weber: Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im ersten Jahr der Verwendung eines Luxussportwagens, S. 280

UVR-Praxisfall

  • Wolf-Dietrich Glockner: Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen für außergerichtliche Rechtsberatung im Verein und Verband, S. 285

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 8/2026

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Technische Störung bei der Übermittlung des Vorsteuervergütungsantrags, EuGH, 2026-03-12, C-527/24, S. 225
  • Berichtigung nach § 17 UStG bei Forderungsabtretung, EuG, 2026-04-22, T-233/25, S. 226

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Zur Einheitlichkeit von Erwerbsvorgängen bei Grundstücken im Zustand der Bebauung, FG Münster, 2024-10-11, 8 K 2838/21 GrE, S. 241

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Unverzügliche Selbstnutzung eines Familienheims als Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG; Folgen eines verzögerten Einzugs, FG München, 2026-01-07, 4 K 1677/24, S. 242
  • Rechtmäßigkeit der Schenkungsteuerfestsetzung gegen den Beschenkten bei formunwirksamer Steuerübernahmeerklärung des Schenkers., FG München, 2026-01-28, 4 K 929/24, S. 243

UVR-Themen

  • Dr. Stefanie Becker: FAQ zu verpflichtenden E-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern, S. 244

UVR-Praxisfall

  • Adam Wasiak: Bedeutung der Lieferbedingungen beim Abzug der EUSt als Vorsteuer, S. 248
  • Gerhard Bruschke: Steuerfalle Erwerbstreuhand, S. 251

Rezension

  • Dr. Johann Bunjes, Umsatzsteuergesetz (UStG), S. 255

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V