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Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht (UVR)
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Mit der UVR behalten Sie den Überblick
Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf:
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)
Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
- UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen
- UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet
- UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert
Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2026) u.a.
Deutschland – zumindest der BFH – kann auch Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Was lange dauert, wird endlich gut. So darf man die am 30.4.2026 veröffentlichte Entscheidung des BFH lesen und verstehen. Es ist die erste Entscheidung des BFH, die sich mit der Auslegung von § 6a Abs. 4 Satz 1 UStG nach Einführung der Gelangensbestätigung beschäftigt. Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, müssen sich redliche Stpfl. auch noch rund 20 Jahre nach Ergehen der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Teleos bis zum BFH durchkämpfen, um Gutglaubensschutz im Zusammenhang mit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zugesprochen zu bekommen. Der EuGH hatte in diesem Urteil in Leitsatz 2 entschieden, dass Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der 6. EG-RL (jetzt: Art. 138 MWStSystRL) dahingehend auszulegen sei, dass die zuständigen Behörden des Liefermitgliedstaats nicht befugt sind, einen gutgläubigen Lieferanten, der Beweise vorgelegt hat, die dem ersten Anschein nach sein Recht auf Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen belegen, zu verpflichten, später Mehrwertsteuer auf diese Gegenstände zu entrichten, wenn die Beweise sich als falsch herausstellen, jedoch nicht erwiesen ist, dass der Lieferant an der Steuerhinterziehung beteiligt war, soweit er alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass die von ihm vorgenommene innergemeinschaftliche Lieferung nicht zu seiner Beteiligung an einer solchen Steuerhinterziehung führt. Wie Stadie zutreffend hinweist, verlangt bereits das verfassungsrechtliche Gebot des Vertrauensschutzes im Umsatzsteuerrecht u.a., dass bei unzutreffenden Angaben eines Vertragspartners hinsichtlich des Vorliegens objektiver Umstände zu einem Gesetzestatbestand Vertrauensschutz zuzubilligen ist, jedenfalls dann, wenn der Unternehmer keine Kenntnis davon haben musste, dass die Angaben unzutreffend sind. Denn in solchen Fällen wird ein Rechtsschein erzeugt, der es rechtfertigt, in dem Sinne Gutglaubensschutz zu gewähren, dass der Lieferant vom Vorliegen der betreffenden Umstände ausgehen darf. Gutglaubensschutz kommt im Anwendungsbereich der Umsatzsteuer v.a. beim Vorsteuerabzug und den Steuerbefreiungen in Betracht und bedeutet, dass der Unternehmer für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes in gutem Glauben handeln muss.
Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2026) u.a.
Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen der freigebigen Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts
Eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt (sog. Vorbehaltsnießbrauch) stellt eine oft genutzte Gestaltungsmöglichkeit i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge dar. Auf diese Art und Weise erbleiben dem Schenker die Nutzungen des übertragenen Vermögens, während sich für den Beschenkten auf Grund der Nießbrauchslast die Schenkungsteuer verringert. Möglich ist auch, Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt zu übertragen, das im Zeitpunkt der Übertragung bereits mit einem Nießbrauch belastet ist. Dies bietet sich an, wenn z.B. innerhalb von Familien frühzeitig über Generationen hinweg Vermögen übertragen werden soll. In diesem Zusammenhang kam der BFH in seinem Urteil v. 6.5.2020 zu dem Ergebnis, dass ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch den Erwerb des Bedachten auch dann mindert, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Durch diese Rspr. sah sich das FG München in seinem Urteil v. 30.7.2025 veranlasst, bei einem nachrangigen Zuwendungsnießbrauch, der dem Bedachten laut des notariellen Überlassungsvertrags „mit sofortiger Wirkung“ eingeräumt worden war, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Steuerentstehungszeitpunkt für die schenkweise Einräumung des Zuwendungsnießbrauchs zu betrachten. Da die Nachrangigkeit eines Zuwendungsnießbrauchs zur Folge hat, dass dieser nicht geltend gemacht oder zwangsweise durchgesetzt werden kann, solange der vorrangige Nießbrauch noch besteht, kann die Auffassung des FG für den Bedachten gravierende finanzielle Folgen haben. Ob die Auffassung des FG vertretbar und mit den Grundsätzen des BFH in seiner Entscheidung v. 6.5.2020 vereinbar ist, dürfte äußerst zweifelhaft sein. Da aber das Urteil des FG München (leider) rkr. geworden ist, werden sich Stpfl. auf die dadurch geschaffene Rechtslage einstellen müssen. Der Beitrag stellt die Rspr. des BFH sowie des FG München dar und befasst sich mit alternativen Gestaltungsmöglichkeiten.
Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2026) u.a.
Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag
Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde zum 01.01.2026 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Damit sollen zahlreiche produzierende Unternehmen entlastet werden. Tatsächlich ist das aber nicht geschehen. Vielmehr können bestimmte Unternehmen im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen, die vor der Stromentnahme zu gestalten sind, eine entsprechende Erstattung der von ihnen zunächst über den Strompreis zu viel gezahlten Stromsteuer beantragen. In den Genuss dieser Steuerentlastung kommen auch diese privilegierten Unternehmen also nur dann, wenn sie die Voraussetzungen vor der Stromentnahme entsprechend tatsächlich gestaltet haben und dann die Erstattung der von ihnen über den Strompreis an den Versorger gezahlten Stromsteuer auch beantragen.
Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2026) u.a.
Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - „Stromsteuersenkung“ nur auf Antrag
Nach Mitteilung der Bundesregierung wurde zum 01.01.2026 die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Damit sollen zahlreiche produzierende Unternehmen entlastet werden. Tatsächlich ist das aber nicht geschehen. Vielmehr können bestimmte Unternehmen im Sinne des Stromsteuergesetzes (StromStG) unter bestimmten tatsächlichen Voraussetzungen, die vor der Stromentnahme zu gestalten sind, eine entsprechende Erstattung der von ihnen zunächst über den Strompreis zu viel gezahlten Stromsteuer beantragen. In den Genuss dieser Steuerentlastung kommen auch diese privilegierten Unternehmen also nur dann, wenn sie die Voraussetzungen vor der Stromentnahme entsprechend tatsächlich gestaltet haben und dann die Erstattung der von ihnen über den Strompreis an den Versorger gezahlten Stromsteuer auch beantragen.
Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2026) u.a.
Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer?
2026 wird verbreitet als Entscheidungsjahr für die Erbschaftsteuer gesehen. Viele Beobachter gehen davon aus, dass das BVerfG das anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 804/22 zu einer weitgehenden Korrektur des Erbschaftsteuerrechts nutzen wird. Zweifel erscheinen jedoch angebracht: Die verfassungsrechtlichen Beanstandungen des Erbschaftsteuer-Urteils des BVerfG aus dem Jahr 2014 sind vom Gesetzgeber nahezu wortlautgetreu umgesetzt worden. Bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die besagte Verfassungsbeschwerde ist vorausschauende Planung gefordert.
Aktuelles Thema in Heft 2 der UVR (Februar 2026) u.a.
Steuerrechtliche Behandlung von Familienstiftungen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und BFH
Familienstiftungen sind Stiftungen, die im Interesse einer oder bestimmter Familien errichtet werden und eine weitreichende Nachfolgeplanung ermöglichen. Sie sind einerseits steuerpflichtig, andererseits kann ihre Errichtung auch zu erheblichen Steuervergünstigungen führen. In der neueren Rspr. sind nunmehr einige im Zusammenhang mit der Familienstiftung entstandene Streit- und Abgrenzungsfragen beantwortet worden. Der EuGH hat in seinem Urteil v. 13.11.2025 klargestellt, dass es mit dem Unionsrecht – vorbehaltlich der Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – vereinbar ist, die Privilegierung des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nur auf im Inland errichtete Familienstiftungen anzuwenden. Der BFH hat in seiner Entscheidung v. 28.02.2024 den Begriff „entferntest Berechtigter" i.S.d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG definiert. Zur Zeit befasst sich der BFH auf Grund eines anhängigen Verfahrens des FG München mit der Frage, ob eine im Ausland (Liechtenstein) gegründete Stiftung durch Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland ihre Rechtsfähigkeit verliert. Hinweise darauf, wie der BFH in diesem Fall entscheiden könnte, gibt sein Urteil v. 04.06.2025 zur Erbersatzsteuerpflicht.
ISSN: 0935-7998
| Branche: | Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare |
|---|---|
| Rechtsgebiete: | Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern |
| Erscheinungsform: |
Schriftleitung und Autoren:
Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.
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Inhalt UVR 7/2026
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Gesetzgebung Deutschland
- Erhöhung der geltenden Mehrwertsteuersätze in dieser Legislaturperiode?, S. 193
Rechtsprechung
- Zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte, BFH, 2025-12-04, V R 37/23, S. 193
- Vorsteuerabzug aus Anzahlungen, BFH, 2025-12-04, V R 38/23, S. 194
- Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht; Unbilligkeit, BFH, 2025-12-11, V R 7/24, S. 195
- Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz, BFH, 2025-12-18, V R 3/25, S. 197
- Währungs-Umtausch in Online-Spielen und Umsatzsteuer, EuGH, 2026-03-05, C-472/24, S. 198
- Verrechnungspreise und Umsatzsteuer, EuGH, 2026-05-13, C-603/24, S. 199
Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung
- Die unterschiedliche Ermittlung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung bei Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage und bei Erwerbsvorgängen ohne gesellschaftsrechtlichen Bezug, FG Berlin-Brandenburg, 2026-01-29, 12 K 12146/22, S. 206
- Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft, BFH, 2026-02-25, II R 5/24, S. 207
Verwaltung
- Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben beziehungsweise Geschäftsbesorgungen, S. 207
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts für Erbschaft-/Schenkungsteuerzwecke, FG Düsseldorf, 2025-11-27, 11 K 2562/22 BG, S. 208
- Keine Saldierung von Überentnahmen bei der steuerlich begünstigten Betriebsgesellschaft mit Einlagen bei der nicht begünstigten Besitzgesellschaft, FG Münster, 2026-01-15, 3 K 911/24 Erb, S. 209
- Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht, BFH, 2026-01-20, VIII R 6/23, S. 209
- Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten, BFH, 2026-03-11, II R 10/23, S. 210
Sonstige Verkehrsteuern
Rechtsprechung
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung eines Transportfahrzeugs für Langholz als Sonderfahrzeug der Land- oder Forstwirtschaft, BFH, 2025-11-27, IV R 18/23, S. 211
Grundsteuer
Rechtsprechung
- Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell, S. 213
UVR-Themen
- Stefan Heinrichshofen: Deutschland – zumindest der BFH – kann auch Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlicher Lieferung, S. 213
- Ferdinand Huschens: Steuerbefreiung der Leistungen eines Personenzusammenschlusses an seine Mitglieder, S. 217
UVR-Gestaltungen
- Karlheinz Konrad: Stellschrauben beim Lohnsummentest, S. 221
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V
Inhalt UVR 6/2026
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Rechtsprechung
- Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein, BFH, 2025-11-06, V R 36/23, S. 161
- Umsatzsteuer und Transfergesellschaft, BFH, 2025-11-20, V R 10/23, S. 162
- Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen, BFH, 2025-12-18, V R 31/23, S. 162
- Umfassende Ausweitung der Steuerbefreiung für „Zusammenschlüsse“, EuGH, 2026-01-22, C-379/24, S. 163
- Treuepunkte sind keine umsatzsteuerlichen Gutscheine, EuGH, 2026-03-05, C-436/24, S. 165
- Vorsteuerabzug bei gesetzlich vorgeschriebener Mindestausstattung von Krankenhäusern, EuGH, 2026-03-19, C-513/24, S. 165
Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung
- Aufhebung eines Erwerbsvorgangs bei vertraglich vereinbartem Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, FG Sachsen, 2025-08-20, 2 K 302/25, S. 167
- Bodenrichtwert bei abweichender tatsächlicher Nutzung bei der Grundbesitzwertfeststellung, FG Berlin-Brandenburg, 2025-10-08, 3 K 3154/22, S. 168
- Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile, BFH, 2025-10-22, II R 24/22, S. 168
- Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder, BFH, 2025-11-05, II R 9/23, S. 170
- Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs, BFH, 2026-01-14, II R 24/23, S. 170
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Schenkungsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Übertragung einer Rentenversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt, FG Köln, 2025-09-04, 7 K 330/22, S. 171
Sonstige Verkehrsteuern
Rechtsprechung
- Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der virtuellen Automatensteuer, BFH, 2025-11-04, IX R 27/24, S. 172
UVR-Themen
- Christian Weber: Das BMF-Schreiben vom 20.1.2026 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse, S. 173
- Hildegard Billig: Schenkungsteuerrechtliche Konsequenzen der freigebigen Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts, S. 179
UVR-Praxisfall
- Dr. Stefan Behrens, Christian Sparr: Anmerkungen zu den das GrEStG betreffenden Regelungen im Neunten StBerÄndG insbesondere in Hinblick auf §§ 3, 5, 6, 6a GrEStG (Teil 2), S. 184
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V
Inhalt UVR 5/2026
Zu diesem Heft
- Editorial, S. I
UVR-Aktuell
Umsatzsteuer
Rechtsprechung
- Übertragung von Anlagen in einem Solarpark (k)eine Geschäftsveräußerung, BFH, 2025-11-13, V R 32/24, S. 129
- Erhöhte Vergütung für unlizenzierte Nutzung: Schadenersatz oder Leistungsentgelt?, EuG, 2026-02-11, T-643/24, S. 130
- Doppelbesteuerung durch § 3d Satz 2 und § 14c UStG, EuG, 2026-02-25, T-638/24, S. 131
- Aufteilungsgebot für Hotelleistungen unionsrechtmäßig, EuGH, 2026-03-05, C-409/24, S. 132
- Überprüfung der neuen Ansichten des EuG zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges, Erster Generalanwalt des EuGH, 2026-03-05, C-167/26, S. 132
- Verspätete Rechnungsübermittlung beim innergemeinschaftlichen Erwerb und Vorsteuerabzug, EuGH, 2026-03-12, C-521/24, S. 133
Grunderwerbsteuer
Rechtsprechung
- Kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei einer Beteiligungskettenverkürzung einer an einer grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligten Kapitalgesellschaft., FG Hessen, 2025-12-10, 5 K 1312/23, S. 137
Verwaltung
- Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG., S. 138
- Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG., S. 139
- Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 GrEStG). Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 21.8.2024 – II R 16/22., S. 139
- Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a des GrEStG., S. 140
Erbschaftsteuer
Rechtsprechung
- Behaltensfrist: Veräußerung setzt den Abschluss des dinglichen Rechtsgeschäfts bzw. den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums voraus., FG Münster, 2025-12-12, 3 K 695/24 Erb, S. 140
Sonstige Verkehrsteuern
Rechtsprechung
- Inanspruchnahme der Betreiber einer First- & Business-Class-Lounge als Beauftragte eines Luftverkehrsunternehmens für die Luftverkehrsteuer., FG Hessen, 2025-10-27, 7 K 517/21, S. 143
UVR-Themen
- Dr. Stefanie Becker: Das BMF-Schreiben zur Neuregelung der Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG, S. 143
UVR-Gestaltungen
- Stefan Heinrichshofen: Altes Problem jetzt auf dem Tisch des EuG: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als materiell-rechtliche Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Lieferung?, S. 150
UVR-Praxisfall
- Prof. Dr. Alexander Neeser: Was lange währt…, S. 154
- Raymond Halaczinsky: Erbschaftsteuerliche Konsequenzen beim Auffinden eines Testaments, S. 158
Veranstaltungshinweise
- Veranstaltungshinweise, S. V