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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 12 der UVR (Dezember 2025) u.a.

Fortbildung per Live-Stream, Aufzeichnung oder als Kombi-Produkt?

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 08.08.2025 ihr vorheriges Schreiben v. 29.04.2024 zur Behandlung von Onlineveranstaltungen an Nichtunternehmer aufgehoben und ihre Auffassung hierzu neu veröffentlicht. Bedeutung hat das Schreiben für die Frage der Leistungsortsbestimmung, der Anwendung von Steuerermäßigungen sowie -befreiungen und damit auch für das Recht auf Vorsteuerabzug aus damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Daneben enthält auch das am 24.10.2025 veröffentlichte BMF-Schreiben zu Bildungsleistungen wichtige Aussagen zu online erbrachten Leistungen. Betroffen sind alle Unternehmer, die ihren Kunden virtuell bzw. online Leistungen zur Verfügung stellen – sei es per Live-Stream in Echtzeit oder als vorproduzierte Aufzeichnung. Je nachdem, für welches Produkt sich der Unternehmer entscheidet, ergeben sich unterschiedliche Folgen, die es bei der Preisgestaltung sowie der Frage ausländischer Registrierungspflichten bei ausländischen Kunden zu beachten gilt.

Aktuelles Thema in Heft 11 der UVR (November 2025) u.a.

Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht

Patchworkfamilien sind inzwischen eine gängige Form des Zusammenlebens. Nach Trennung, Scheidung oder Verwitwung gehen viele Menschen neue Partnerschaften ein, in denen Kinder aus unterschiedlichen Ehen oder Beziehungen zusammenwachsen. Diese Konstellationen werden im Erb- und im Steuerrecht unterschiedlich behandelt:

Das Erbrecht knüpft streng an Abstammung und familienrechtliche Bindungen an, während das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eigene Maßstäbe über Steuerklassen und Freibeträge setzt. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und verdeutlicht anhand eines Praxisfalls, wo Unterschiede bestehen und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich eröffnen.

Aktuelles Thema in Heft 10 der UVR (Oktober 2025) u.a.

Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer – aktuelle Zweifelsfälle

„Betriebsvermögen“ wird von der Erbschaft-/Schenkungsteuer in besonderer Weise ganz oder teilweise verschont. Zum begünstigungsfähigen „Betriebsvermögen“ gehören gem. § 13b Abs. 1 ErbStG nicht nur das „eigentliche“ Betriebsvermögen, sondern auch Beteiligungen an gewerblichen/freiberuflichen Personengesellschaften und Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung von 25 % sowie die „Wirtschaftsteile“ der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.

Aus „Vorsicht“ vor (verfassungswidriger) Ausnutzung der Verschonung sind äußerst komplizierte Verschonungsregelungen geschaffen worden, die selbst wieder anfällig sind. Die Verschonungen stehen unter ständiger Kritik. Unbeschadet davon müssen die Verschonungen gegenwärtig gewährt werden. Wie bei allen Steuererleichterungen sind die Verschonungsvorschriften im Zweifel restriktiv auszulegen und an evtl. erforderliche Nachweise hohe Anforderungen zu stellen.

Es liegt in der Natur von Steuererleichterungen, dass Steuerbürger die Gewährung der Verschonungen für Betriebsvermögen „um jeden Preis“ durchsetzen wollen (bis zum BFH), die Finanzämter entsprechend die Verschonungen nur unter engen Voraussetzungen gewähren.

Halaczinsky greift aktuelle „Streitfragen“ auf und stellt Lösungen dar.

Aktuelles Thema in Heft 9 der UVR (September 2025) u.a.

Bauverpflichtung der Veräußererseite als Voraussetzungen des sog. einheitlichen Erwerbsgegenstands bei der Grunderwerbsteuer

In der Praxis wird zum Teil allein deshalb auf das Vorliegen eines sogenannten einheitlichen Vertragswerks bzw. einheitlichen Erwerbsgegenstands geschlossen, weil der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags in seiner Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Baumaßnahme nicht mehr frei ist und deshalb feststeht, dass er (Mit-)Eigentümer des Grundstücks in einem nach Kaufvertragsabschluss zukünftig bebauten oder anderweitig veränderten Zustand werden wird. Nach dem Urteil des FG München v. 20.4.2022 soll allein die Zustimmung des Bauunternehmers, den ausverhandelten, aber noch nicht abgeschlossenen Werkvertrag mit dem Erwerber als (weiterem) Auftraggeber abzuschließen, für ein Zusammenwirken des zur Grundstücksübereignung verpflichteten Veräußerers mit dem zur Bebauung verpflichteten Bauunternehmer ausreichend sein. Dass dies mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH nicht in Einklang steht, wird im diesem Beitrag dargelegt.

Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2025) u.a.

Umsatzsteuer auch ohne Leistung am Beispiel der vorzeitigen Beendigung von Verträgen – Hatte Prof. Tehler am Ende doch Recht?

Die Frage, ob einer Zahlung eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne zugrunde liegt, stellt sich seit Einführung der Umsatzsteuer. Stadie vertritt in diesem Zusammenhang ein sehr weit gehendes Verständnis. So ist er beispielsweise der Auffassung, dass auch der Unfallgeschädigte an den Schädiger eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbringt, wenn letzterer sein Auto beschädigt und deshalb Schadensersatz zu leisten hat. Die Thematik „Schadensersatz“ wurde inner-halb eines Jahres durch drei BMF-Schreiben neu entfacht. Sie ist in der Praxis von sehr hoher Bedeutung. Im zwischen-unternehmerischen Bereich geht es für den Leistenden darum, ob er auf die erhaltene Zahlung Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Für den Zahlenden geht es um sein Recht auf Vorsteuerabzug. Was die Höhe der Zahlung anbetrifft, hat dies unmittelbar Auswirkung auf das Zivilrecht, sodass sich regelmäßig auch Zivilgerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen haben. Und auch für die Versicherungsbranche ist die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung von erheblicher praktischer Bedeutung.

Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2025) u.a.

Neue Entwicklungen beim Prinzip des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Hat ein grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger eine vom leistenden Unternehmer gesetzlich nicht geschuldete, aber gleichwohl in einer —ansonsten ordnungsgemäßen— Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (z.B. Steuerausweis zum Regelsteuersatz statt zum ermäßigten Steuersatz oder Ausweis deutscher Umsatzsteuer über eine im Inland nicht steuerbare Leistung) an den leistenden Unternehmer gezahlt, kann der Leistungsempfänger im Rahmen eines sog. Direktanspruchs entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma und weiteren in der Folge ergangenen EuGH- und BFH-Urteilen, über die bereits Weber berichtet hatte, eine „Rückzahlung“ von der Finanzverwaltung verlangen, wenn eine auf dem Zivilrechtsweg geltend gemachte Rückforderung vom Rechnungsaussteller - insbesondere im Hinblick auf dessen Zahlungsunfähigkeit - übermäßig erschwert oder unmöglich ist. Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2022 hatte die Verwaltung die bis dahin zum Direktanspruch ergangene BFH-Rechtsprechung aufgegriffen und aus ihrer Sicht interpretiert. Dieses BMF-Schreiben legt aber immens hohe Hürden für den Direktanspruch fest. Nach der jüngeren EuGH- und BFH-Rechtsprechung haben sich weitere Erkenntnisse zum Direktanspruch ergeben und beim BFH sind auch noch einige Verfahren in diesem Bereich anhängig.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

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Inhalt UVR 12/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Vorsteuerberichtigung bei Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach insolvenzrechtlicher Anfechtung, BFH, 04.06.2025, XI R 7/22, S. 353
  • Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen gegen Provisionszahlungen umsatzsteuerfrei?, BFH, 08.07.2025, XI R 7/23, S. 354
  • Steuerbefreiung bei unbeabsichtigter Ausfuhr statt innergemeinschaftlicher Lieferung, EuGH, 01.08.2025, C-602/24, S. 355
  • Keine Steuerbefreiung für Factoringleistungen, EuGH, 23.10.2025, Kosmiro, C-232/24, S. 355

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Steuerbefreiung des Erwerbs eines Erbbaurechts durch eine j.P.d.ö.R. bei zeitlichem Auseinanderfallen von Aufgabenübertragung und Grundstücksübertragung, FG Baden-Württemberg, 06.12.2024, 5 K 1618/24, S. 361
  • Erbauseinandersetzung und Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH, FG Düsseldorf, 15.07.2025, 11 V 170/25 A(GE), S. 361
  • Grunderwerbsteuerliche Folgen eines aufschiebend bedingten Gesellschafterwechsels einer grundbesitzenden Personengesellschaft bei Treuhandschaft an Gesellschaftsanteilen bis zur Handelsregistereintragung, FG Sachsen, 29.08.2025, 2 K 40/22, S. 362

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR, BFH, 04.06.2025, II R 18/23, S. 362
  • Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs, FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2025, 14 V 14044/25, S. 363
  • Rechtsfähigkeit einer im Ausland gegründeten Stiftung nach Verlegung des Verwaltungssitzes in das Inland – Schenkungsteuerrechtliche Behandlung der Geldschenkung eines Dritten auf das Konto einer intransparenten Stiftung, FG München, 13.08.2025, 4 K 2055/23, S. 364

UVR-Themen

  • Dipl.-Finanzwirt Ferdinand Huschens: Das Verhältnis des unionsrechtlichen und nationalen Umsatzsteuerrechts zum nationalen Versicherungsteuerrecht – Kann „echtes Factoring“ der Versicherungsteuer unterliegen und umsatzsteuerfrei sein?, S. 365
  • Diplom-Finanzwirt Gerhard Bruschke: Faktische Verknüpfung von Verträgen – Behandlung von Sonderwünschen des Erwerbers, S. 371

UVR-Gestaltungen

  • Dr. Stefan Behrens, Christian Sparr: Zur Zurechnung von Anteilen an an grundbesitzenden Gesellschaften beteiligten Gesellschaften im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis Abs. 3a GrEStG, S. 373

UVR-Praxisfall

  • Dr. Stefanie Becker: Fortbildung per Live-Stream, Aufzeichnung oder als Kombi-Produkt?, S. 380

Rezension

  • Raymond Halaczinsky: Armin Pahlke, Grunderwerbsteuergesetz: GrEStG Kommentar, S. 383

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 11/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers, BFH, 30.04.2025, XI R 5/24, S. 323
  • Nun auch der XI. Senat – Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden, BFH, 30.04.2025, XI R 25/24, S. 324
  • Gleichzeitig Haftung für Umsatzsteuer und Versagung des Vorsteuerabzugs?, EuGH, 10.07.2025, Konreo, C-276/24, S. 326
  • Differenzbesteuerung bei Vertriebsgesellschaft eines Künstlers, EuGH, 01.08.2025, Galerie Karsten Greve, C-433/24, S. 327
  • Mehrwertsteuersatz bei Sudoku-Rätselheften, EuGH, 01.08.2025, Keesing Deutschland, C-375/24, S. 327

Grunderwerbsteuer

Rspr.
  • Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs, BFH, 07.05.2025, II R 26/23, S. 330
  • Herabsetzung der Grunderwerbsteuer beim einheitlichen Vertragswerk, FG München, 21.05.2025, 4 K 895/23, S. 331
  • Einheitliches Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer, FG München, 25.06.2025, 4 K 1198/22, S. 332

UVR-Aktuell

Grundsteuer

  • Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß, FG München, 25.06.2025, 4 K 2077/24, S. 334

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Anwendung des § 13a ErbStG bei Verzicht auf einen Nießbrauch; Bewertung einer aufschiebend bedingten Last; Abzinsung, FG Schleswig-Holstein, 31.03.2025, 3 K 28/24, S. 335
  • Steuerbarkeit einer Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche, BFH, 09.04.2025, II R 48/21, S. 335
  • Steuerbefreiung für Familienheim – unverzügliche Bestimmung zur Selbstnutzung bei testamentarisch einem Dritten eingeräumten Wohnrecht, FG Niedersachsen, 14.05.2025, 3 K 80/24, S. 337
  • Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung gegen Beteiligung am Erlös aus dem Grundstücksverkauf als Schenkung, FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2025, 14 K 14153/24, S. 337

UVR-Themen

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: Bleibt alles anders, S. 338
  • Stefan Heinrichshofen: Der Vorsteuerabzug in der Gründungsphase einer GmbH – Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3.4.2025, S. 341

UVR-Praxisfall

  • Martha Klink: Die Patchworkfamilie im Erb- und Erbschaftsteuerrecht, S. 346
  • Karlheinz Konrad: Verschonung des Unternehmensvermögens nach Umwandlung und Reinvestition, S. 349

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 10/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG, BFH, 19.03.2025, XI R 4/22, S. 290
  • Auch vertretungsweise Übernahme eines Notfalldienstes umsatzsteuerfrei, BFH, 14.05.2025, XI R 24/23, S. 291
  • Einheitlichkeit einer Leistung bei Dienstleistungen einer Führungsholding, EuGH, 03.07.2025, C-808/23, S. 292
  • Anwendbarkeit des § 14c UStG bei Rechnungen an Endverbraucher, EuGH, 01.08.2025, C-794/23, S. 293

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Privilegierung von Grundstücksübertragungen nach § 6 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) nur bei unmittelbaren Entflechtungsmaßnahmen., FG Köln, 21.05.2025, 5 K 1007/21, S. 295
  • Kein allgemeiner Vertrauensschutz im Hinblick auf Grunderwerbsteuer nach Rechtsprechungsänderung des BFH bei sog. „RETT-Blocker“-Gestaltung – Rechtswidrigkeit eines bloß formellen Verwaltungsaktes., FG Schleswig-Holstein, 03.06.2025, 3 K 47/23, S. 296
  • Zweimalige Festsetzung von GrESt für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und Closing., BFH, 09.07.2025, II B 13/25 (AdV), S. 296

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Rückausnahme für Wohnungsunternehmen nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG, FG Münster, 10.10.2024, 3 K 751/22 F, S. 298
  • Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids., BFH, 11.12.2024, II R 44/21, S. 299
  • Keine Betriebsvermögensbegünstigung bei Übertragung eines GmbH-Anteils durch eine Personengesellschaft an ihren Mitunternehmer., FG Nürnberg, 14.03.2024, 4 K 263/22, S. 300
  • Anwendung der Steuerbegünstigung des § 13a ErbStG auf einen fiktiven Nießbrauch nach § 29 Abs. 2 ErbStG., BFH, 19.03.2025, II R 34/22, S. 301
  • Schließt die „Zwischenschaltung“ eines Dritten die Nutzungsüberlassung von Grundbesitz durch den Gesellschafter an die Gesellschaft i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG aus?, FG Münster, 03.07.2025, 3 K 469/24 F, S. 301

UVR-Themen

  • Raymond Halaczinsky: Verschonung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer – aktuelle Zweifelsfälle, S. 302

UVR-Gestaltungen

  • Stefan Heinrichshofen: Umsatzsteuerliche Streitvermeidung bei Nebenkostenabrechnungen?, S. 313

UVR-Praxisfall

  • Wolf-Dietrich Glockner: Steuerpflicht und Steuertarif bei der gewerblichen nichtenergetischen Nutzung von Energieerzeugnissen, S. 317

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V