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Mit der UVR behalten Sie den Überblick

Die UVR zeigt aktuelle Entwicklungen in gleich mehreren beratungsintensiven Steuerrechtsgebieten auf: 

  • Umsatzsteuer 
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer 
  • Verkehrsteuern (Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer etc.)

Sie liefert monatlich Hintergrundinformationen aus Gesetzgebung und Verwaltung, aktuelle Rechtsprechung und beratungsrelevante Praxisfälle sowie Gestaltungsempfehlungen von erfahrenen Praktikern. 

Die inhaltlichen Schwerpunkte 

  • UVR-Aktuell: Neues aus Europa und dem Inland zu den Rubriken Gesetzgebung und Verwaltung sowie aktuelle Rechtsprechung jeweils mit weiterführenden Hinweisen 
  • UVR-Themen: ausgewählte Themenkomplexe und praxisrelevante Fachfragen wissenschaftlich fundiert aufgearbeitet 
  • UVR-Praxisfälle, UVR-Gestaltungen: für die eigene Beratungspraxis verwertbare Lösungsansätze direkt am Fall erläutert

Aktuelles Thema in Heft 8 der UVR (August 2025) u.a.

Umsatzsteuer auch ohne Leistung am Beispiel der vorzeitigen Beendigung von Verträgen – Hatte Prof. Tehler am Ende doch Recht?

Die Frage, ob einer Zahlung eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne zugrunde liegt, stellt sich seit Einführung der Umsatzsteuer. Stadie vertritt in diesem Zusammenhang ein sehr weit gehendes Verständnis. So ist er beispielsweise der Auffassung, dass auch der Unfallgeschädigte an den Schädiger eine Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbringt, wenn letzterer sein Auto beschädigt und deshalb Schadensersatz zu leisten hat. Die Thematik „Schadensersatz“ wurde inner-halb eines Jahres durch drei BMF-Schreiben neu entfacht. Sie ist in der Praxis von sehr hoher Bedeutung. Im zwischen-unternehmerischen Bereich geht es für den Leistenden darum, ob er auf die erhaltene Zahlung Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Für den Zahlenden geht es um sein Recht auf Vorsteuerabzug. Was die Höhe der Zahlung anbetrifft, hat dies unmittelbar Auswirkung auf das Zivilrecht, sodass sich regelmäßig auch Zivilgerichte mit der Thematik auseinanderzusetzen haben. Und auch für die Versicherungsbranche ist die richtige umsatzsteuerliche Beurteilung von erheblicher praktischer Bedeutung.

Aktuelles Thema in Heft 7 der UVR (Juli 2025) u.a.

Neue Entwicklungen beim Prinzip des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Hat ein grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger eine vom leistenden Unternehmer gesetzlich nicht geschuldete, aber gleichwohl in einer —ansonsten ordnungsgemäßen— Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (z.B. Steuerausweis zum Regelsteuersatz statt zum ermäßigten Steuersatz oder Ausweis deutscher Umsatzsteuer über eine im Inland nicht steuerbare Leistung) an den leistenden Unternehmer gezahlt, kann der Leistungsempfänger im Rahmen eines sog. Direktanspruchs entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma und weiteren in der Folge ergangenen EuGH- und BFH-Urteilen, über die bereits Weber berichtet hatte, eine „Rückzahlung“ von der Finanzverwaltung verlangen, wenn eine auf dem Zivilrechtsweg geltend gemachte Rückforderung vom Rechnungsaussteller - insbesondere im Hinblick auf dessen Zahlungsunfähigkeit - übermäßig erschwert oder unmöglich ist. Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2022 hatte die Verwaltung die bis dahin zum Direktanspruch ergangene BFH-Rechtsprechung aufgegriffen und aus ihrer Sicht interpretiert. Dieses BMF-Schreiben legt aber immens hohe Hürden für den Direktanspruch fest. Nach der jüngeren EuGH- und BFH-Rechtsprechung haben sich weitere Erkenntnisse zum Direktanspruch ergeben und beim BFH sind auch noch einige Verfahren in diesem Bereich anhängig.

Aktuelles Thema in Heft 6 der UVR (Juni 2025) u.a.

VAT in the Digital Age (ViDA) – ein Überblick der unionsrechtlichen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht

Die EU-Kommission hatte dem Rat der EU bereits am 8.12.2022 einen Vorschlag zur Änderung des Mehrwertsteuersystems unterbreitet, um dieses zu modernisieren und insbesondere an das digitale Zeitalter anzupassen, es widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen und die Herausforderungen im Bereich der MwSt anzugehen, die sich aus der Entwicklung der Plattformwirtschaft ergeben. Der ursprüngliche Vorschlag führte im Verhandlungszeitraum zu vielen größeren und kleineren Änderungen, bis sich schließlich alle Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Fassung einigen konnten. Nach fast zwei Jahren Verhandlung erzielten zunächst die ECOFIN-Finanzminister am 5.11.2024 eine politische Einigung über das Reformvorhaben. Da der Entwurf bereits am 22.11.2023 dem Parlament vorgelegen hatte, danach aber noch erhebliche Änderungen folgten, fand eine weitere Anhörung im Parlament statt. Nach der endgültigen Einigung im Rat am 11.3.2025 konnten die Änderungen am 25.3.2025 schließlich im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie traten am 14.4.2025 in Kraft und sollen nun schrittweise bis 1.1.2035 wirksam werden.

Aktuelles Thema in Heft 5 der UVR (Mai 2025) u.a.

Zur Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG unter Beachtung der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7.12.2011 eingeführt, um Besteuerungslücken in Fällen disquotaler Einlagen in Kapitalgesellschaften zu schließen. Durch § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG werden diese Vorgänge einer Direktzuwendung des Schenkers an die Gesellschafter gleichstellt. Dies hatte der Gesetzgeber für erforderlich gehalten, weil der BFH in seiner Entscheidung vom 9.12.2009 zu dem Ergebnis gekommen war, dass disquotale Einlagen in eine GmbH nicht schenkungsteuerbar sind. Wegen der rechtlichen Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens der GmbH fehle es an einer zivilrechtlichen Vermögensverschiebung zwischen den Gesellschaftern, die zur Erfüllung des Tatbestands des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG notwendig sei. Da der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG allerdings recht weit gefasst ist, wird diese Vorschrift in der Literatur sehr kritisch gesehen. Zu den Streitpunkten gehört u.a. die Frage, ob zum Tatbestand des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ein subjektives Merkmal i.S. eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit der Leistung gehört. Das FG Münster hat dies in seinem Urteil vom 23.5.2024 – gegen das die Finanzverwaltung Revision eingelegt hat – mit ausführlicher Begründung bejaht. Mittlerweile hat jedoch der BFH in zwei Revisionsverfahren zu Urteilen des FG Sachsen entschieden, dass § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG eine Schenkung fingiere und die Freigebigkeit der Leistung an die Gesellschaft – anders als beim Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – nicht Voraussetzung für die Steuerbarkeit sei. Maßgebend für die Steuerbarkeit nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei allein die Werterhöhung von Anteilen an der Gesellschaft, die ein unmittelbar oder mittelbar beteiligter Gesellschafter durch die Leistung des Zuwendenden an die Gesellschaft erlange.

Aktuelles Thema in Heft 4 der UVR (April 2025) u.a.

Prämienrückzahlung per Scheck und Rückerstattung von Versicherungsteuer - zugleich eine Urteilsbesprechung des FG Köln v. 6.5.2024, 2 K 219/21

Unverdientes Versicherungsentgelt ist vom Versicherer an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlen. Ist das Versicherungsentgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt worden, weil die Versicherung vorzeitig endete oder weil das Versicherungsentgelt oder die Versicherungssumme herabgesetzt worden ist, so wird gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VersStG die Versicherungsteuer auf Antrag insoweit erstattet, als sie bei Berücksichtigung dieser Umstände nicht zu erheben gewesen wäre. Die Steuer wird grundsätzlich dem Steuerentrichtungsschuldner (im Regelfall ist das der Versicherer) für Rechnung des Steuerschuldners (Versicherungsnehmer) erstattet. Fraglich ist, ob der Versicherer eine Erstattung in Fällen beanspruchen kann, in denen eine Rückzahlung des Versicherungsentgelts per Verrechnungsscheck erfolgen sollte, dieser aber vom Versicherungsnehmer nicht eingelöst worden ist.

Aktuelles Thema in Heft 3 der UVR (März 2025) u.a.

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen ab 1.1.2025 – Wie weit reicht die Befreiung mit Blick auf das weiterhin geltende Bescheinigungsverfahren?

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 – anders als noch in dem Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vorgesehen – nicht umfassend reformiert. Angepasst wurde die Regelung jedoch hinsichtlich der unmittelbar dem Schul- und Bildungszweckdienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen unter grundsätzlicher Beibehaltung des bisherigen Bescheinigungsverfahrens in nunmehr insoweit geänderter Form. Außerdem wurde   erstmals die Steuerbefreiung der Leistungen von Privatlehrern geregelt. Alle Änderungen sind mit Wirkung ab 1.1.2025 in Kraft getreten. Das BMF hat am 17.1.2025 den Verbänden den Entwurf eines Einführungsschreibens zu den Neuregelungen (im Wesentlichen Änderungen in Abschn. 4.20.5 UStAE sowie Neufassung der bisherigen Abschnitte 4.21.1 bis 4.21.5 UStAE in Form der neuen Abschnitte 4.21.1 bis 4.21.8 UStAE) zur Stellungnahme übersandt.

ISSN: 0935-7998

Branche: Steuerberatende Berufe/Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte/Notare
Rechtsgebiete: Erbschaft- u. Schenkungsteuer, Umsatz- u. Verkehrsteuern
Erscheinungsform: Print

Schriftleitung und Autoren:

Die Schriftleitung bestehend aus Ministerialdirigent a.D. Jörg Kraeusel und den Beratern der Peters, Schönberger & Partner mbB, sowie das kompetente Autorenteam aus Beratung, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft liefern interessante Fachinformationen aus erster Hand.

Leseprobe

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Inhalt UVR 8/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“, BFH, 05.12.2024, V R 13/22, S. 226
  • Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung, BFH, 19.12.2024, V R 18/22, S. 227
  • Persönliches Budget und Umsatzsteuerfreiheit, BFH, 19.12.2024, V R 1/22, S. 228
  • Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie, BFH, 22.01.2025, XI R 19/23, S. 229

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Ermittlung der maßgebenden jährlichen Lohnsummen i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG; hier: Mitberücksichtigung der Vergütungen des Gesellschafters einer Personengesellschaft (ertragsteuerrechtliche Sonderbetriebseinnahmen) entgegen H E 13a.5 ErbStH 2020., FG Münster, 15.04.2025, 3 K 483/24 F, S. 234

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • Eintragung des Kohlendioxidemissionswerts in der Zulassungsbescheinigung Teil I für Höhe der Kfz-Besteuerung maßgebend, VG Wiesbaden, 25.03.2025, 7 K 141/24.WI, S. 235

Grundsteuer

Rechtsprechung
  • Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, hier Ermittlung des Grundsteuerwerts nach dem BewG (sog. Bundesmodell), FG Bremen, 16.05.2025, 2 V 46/25, S. 236

UVR-Themen

  • Stefan Heinrichshofen: Umsatzsteuer auch ohne Leistung am Beispiel der vorzeitigen Beendigung von Verträgen, S. 238
  • Jörg Kraeusel: Entwurf für ein zweites BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung, S. 242

UVR-Gestaltungen

  • Dr. Stefanie Becker: Reiseleistung oder Vermittlungsleistung in der Eventbranche, S. 249

UVR-Praxisfall

  • Gerhard Bruschke: Steuerliche Behandlung einer Schenkung unter Auflage im Erbschaftsteuer- und im Grunderwerbsteuerrecht, S. 252

Rezension

  • Jörg Kraeusel: Dr. Johann Bunjes, Umsatzsteuergesetz (UStG), S. 255

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 7/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen eines Arztes, BFH, 19.12.2024, V R 10/22, S. 193
  • Keine Einbeziehung einer pauschalen Ausgleichsleistung in die Steuerbemessungsgrundlage für Leistungen eines Unternehmens, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, EuGH, 08.05.2025, C-615/23, S. 194

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im Umlegungsverfahren, BFH, 11.12.2024, II R 14/22, S. 198
  • Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist., BFH, 10.04.2025, II B 54/24 (AdV), S. 198

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Gilt Art. 13 Abs. 1 Satz 1 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der EU auch für die Erhebung der Schenkungsteuer?, BFH, 20.11.2024, II R 38/21, S. 199
  • Erbschaftsteuer bei Rentenzahlungen aus dem Vermögen einer liechtensteinischen Stiftung, BFH, 11.12.2024, II R 50/22, S. 199
  • Voraussetzungen der Stundung von Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3., FG Berlin-Brandenburg, 26.03.2025, 14 V 14157/24, S. 201

UVR-Themen

  • Ferdinand Huschens: Neue Entwicklungen beim Prinzip des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer, S. 201
  • Hildegard Billig: Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke als Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG, S. 212

UVR-Gestaltungen

  • Karlheinz Konrad: Risiko Poolvereinbarung, S. 217

UVR-Praxisfall

  • Dr. Cliff Einenkel: Die Umsatzbesteuerung von Kooperationen innerhalb des Hochschulbereichs – Der andere Blickwinkel, S. 220

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V

Inhalt UVR 6/2025

Zu diesem Heft

  • Editorial, S. I

UVR-Aktuell

Umsatzsteuer

Rechtsprechung
  • Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen, BFH, 23.10.2024, XI R 8/22, S. 161
  • Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown, BFH, 13.11.2024, XI R 5/23, S. 162
  • Konkretisierungen des BFH zu den Voraussetzungen für den „Reemtsma-Direktanspruch“, BFH, 05.12.2024, V R 11/23, S. 163
  • Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand, BFH, 11.12.2024, XI R 9/23, S. 164
  • Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen, BFH, 12.12.2024, V R 6/23, S. 165

Grunderwerbsteuer

Rechtsprechung
  • Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 GrEStG: Ist auf die vermögensmäßige Beteiligung am Gesellschaftskapital oder auf die sachenrechtliche Mitberechtigung am Gesamthandsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen?, FG Münster, 16.01.2025, 8 K 2751/21 F, S. 174
  • Nichtfestsetzung von GrESt nach Teilungsversteigerung und Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs in Gestalt des Meistgebots im Zwangsversteigerungsverfahren., FG München, 29.01.2025, 4 K 632/24, S. 174

Erbschaftsteuer

Rechtsprechung
  • Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln i.R.d. Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer, BFH, 20.11.2024, II R 38/22, S. 175
  • Fortgeltungsanordnung einer verfassungswidrigen Norm hindert weder verfassungskonforme Auslegung noch Richtervorlage; hier: Auslegung und Anwendung der §§ 13a, 13b ErbStG i.d.F. vom 24.12.2009 (hierzu BVerfGE 138, 136), BVG, 20.02.2025, 1 BvR 1493/21, S. 175
  • Verstoß gegen die Behaltensfrist des § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG i.d.F. v. 1.7.2011, wenn i.R.d. Ausgliederung eines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wird?, FG Münster, 25.02.2025, 3 K 2046/23 Erb, S. 176
  • Zur Frage, ob sich im Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen gegenüberstehende Forderungen und Verbindlichkeiten i.R. einer Verbundvermögensaufstellung zu saldieren sind, FG Münster, 25.02.2025, 3 K 99/23 F, S. 177

Sonstige Verkehrsteuern

Rechtsprechung
  • KraftSt als Masseverbindlichkeit – Nachweislast für Masseeigenschaft bzw. Nichtmasseeigenschaft von KFZ bei Autovermietung, FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2025, 8 K 8013/20, S. 178
  • Zur Versicherungsteuerpflicht bei Betriebsstätten in Drittstaaten., BFH, 30.01.2025, V B 47/23, S. 179

UVR-Themen

  • Dr. Stefanie Becker: VAT in the Digital Age (ViDA) – ein Überblick der unionsrechtlichen Neuregelungen und ihre Auswirkungen auf das deutsche Umsatzsteuerrecht, S. 180
  • Dr. Charlotte Pötters, Rainald Vobbe: Versicherungsteuerpflicht für Betriebsstätten in Drittstaaten?, S. 185

UVR-Praxisfall

  • Prof. Dr. Alexander Neeser: In welchen Fällen greift die „Strafsteuer“ des § 14c UStG?, S. 187

Rezension

  • Raymond Halaczinsky: Tobias Jung, Grunderwerbsteuer in Erbfällen und bei Erbauseinandersetzungen mit Anteilen an Grundstücksgesellschaften, S. 192

Veranstaltungshinweise

  • Veranstaltungshinweise, S. V